SAFE Finance Blog
31 Oct 2025

Das SAFE Regulatory Radar im Oktober

Eine europäische Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz, Änderungen am CO2-Grenzausgleichssystem und Nachhandelstransparenz

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen. 

Spar- und Investitionsunion: Erste EU-Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz

Am 30. September 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission im Rahmen der Spar- und Investitionsunion zwei Initiativen: eine Mitteilung über eine europäische Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz und eine Empfehlung zur Einführung von Spar- und Anlagekonten. In den Mitgliedstaaten werden diese von regulierten Finanzdienstleistern angeboten, um Sparkonten zu ergänzen und Privatpersonen eine einfache Möglichkeit zu geben, in bestimmte Finanzprodukte zu investieren. Das Paket zur Förderung der Finanzkompetenz zielt darauf ab, die Beteiligung von Privatanleger:innen an den Kapitalmärkten zu erleichtern und private Ersparnisse in wachstumsfördernde Investitionen, vorzugsweise innerhalb der EU, zu lenken. 

Da die EU in beiden Bereichen keine Gesetzgebungskompetenz hat, ergänzt die Mitteilung zur Finanzkompetenz nationale Strategien und Initiativen in vier Bereichen:

1) Koordination und Austausch bewährter Verfahren:

 Ab dem Jahr 2026 wird die Kommission thematische Treffen nationaler Expert:innen organisieren. In regelmäßigen praxisnahen Workshops können sich die Interessengruppen beispielsweise zu bewährten Verfahren austauschen und Netzwerke im Bereich der Finanzkompetenz aufbauen. Die Kommission möchte einen freiwilligen, auf Grundsätzen basierenden EU-Verhaltenskodex für private und gemeinnützige Anbieter unterstützen, den die Länder für ihre nationalen Strategien nutzen können.

2) Kommunikation und Sensibilisierung:

Die Kommission wird eine EU-weite Kampagne organisieren, die die nationalen Bemühungen ergänzt und sich auf praktische Kenntnisse im Bereich der privaten Finanzen konzentriert, wie z.B. Haushaltsführung, Altersvorsorge, Schulden- und Risikomanagement sowie Betrugslprävention. Bis 2026 wird sie gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten ein Netzwerk renommierter Botschafter:innen für Finanzkompetenz aufbauen.

3) Fortschrittsüberwachung und Bewertung der Auswirkungen:

Die Kommission wird weiterhin Bewertungen der Finanzkompetenz durchführen, die gegebenenfalls in länderspezifische Empfehlungen einfließen können. Bei der Ausarbeitung von Indikatoren und Benchmarks wird die Kommission eng mit Interessengruppen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammenarbeiten.

4) Finanzierung von Initiativen zur Förderung der Finanzkompetenz:

Die Kommission wird eine Website einrichten, um Interessengruppen bei der Orientierung in den aktuellen EU-Finanzierungskanälen zu unterstützen, und fordert die Länder auf, nationale Finanzierungsmöglichkeiten besser sichtbar zu machen. Ein vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanziertes und von SAFE-Forscherin Christine Laudenbach geleitetes Projekt analysiert die Wirkungsverteilung von Finanzkompetenz in Deutschland.

Einige Mitgliedsstaaten haben bereits Spar- und Anlagekonten eingeführt, um Privatanleger:innen Investitionen in Kapitalmärkte zu ermöglichen und Anreize dafür zu schaffen. Die Kommission empfiehlt, dass alle Mitgliedsstaaten entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, um einen reibungslosen Zugang zu Finanzmärkten und verschiedenen Anlageklassen, wie z.B. Aktien und Anleihen, zu ermöglichen. Riskante Anlagen, wie Kryptowährungen oder Derivate, sollen davon ausgenommen werden. Zwei Kernelemente der Empfehlung sind die Vereinfachung der Steuerkonformität (Artikel 7) und die steuerliche Begünstigung (Artikel 8) der Konten. In einem begleitenden Bericht werden bestehende Regelungen von 13 Mitgliedsstaaten und drei Nicht-EU-Ländern verglichen und die Bedeutung steuerlicher Anreize für Bürger:innen hervorgehoben.

CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Bürokratieabbau für Unternehmen

Am 8. Oktober 2025 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2025/2083 zur Änderung des Rahmens für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) (Verordnung 2023/956), um den Verwaltungsaufwand für kleine Importeure zu verringern, die Durchsetzung zu verbessern und zu präzisieren, wie sich im Ausland gezahlte CO2-Preise auf die CBAM-Verpflichtungen auswirken. Die Änderung stellt klar, wer wann die Vorschriften einhalten muss, und bereitet die Infrastruktur (Register, Plattform, Preisgestaltung und Überprüfung) für die vollständige Einführung in den Jahren 2026-2027 vor.

Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr kohlenstoffintensive Güter wie Eisen und Stahl oder Düngemittel importieren, sind nun von der Meldepflicht befreit. Der Zoll lässt nur Waren für zugelassene Anmelder:innen zu und die Importdaten werden mit dem CBAM-Register abgeglichen.

Für die Preisgestaltung der Zertifikate gilt standardmäßig der wöchentliche Durchschnitt der Auktionspreise des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Eine gemeinsame zentrale Plattform für den Verkauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten wird am 1. Februar 2027 in Betrieb genommen.

Die Verordnung verschärft auch die Überwachung, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Verstößen und die Strafen. Ein neu eingerichtetes Überwachungssystem auf EU-Ebene für die Schwelle von 50 Tonnen ermöglicht es den Behörden, künstliche Vereinbarungen zum Unterschreiten der Schwelle zu identifizieren. Das kann zum Beispiel eine unechte Aufteilung von Sendungen sein. Die Strafen entsprechen den Strafen für Emissionsüberschreitungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems. Bei Fehlern, die auf Informationen Dritter zurückzuführen sind, oder bei geringfügigen Überschreitungen bestehen nur begrenzte Möglichkeiten diese zu reduzieren.

Updates:

  • Mitglieder des Europäischen Parlaments legen Abstimmung über vereinfachte Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten auf November fest: Am 22. Oktober lehnte das Europäische Parlament das Verhandlungsmandat des Rechtsausschusses zu vereinfachten Nachhaltigkeitsberichten und Sorgfaltspflichten mit 309 Ja-Stimmen, 318 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen ab. Das Europäische Parlament wird nun auf seiner Plenarsitzung am 13. November 2025 in Brüssel über seine Position zum Omnibus-I-Vorschlag der Kommission entscheiden. Über die Omnibus-I-Richtlinie wurde bereits im SAFE Regulatory Radar von Februar 2025 berichtet.
  • Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche: Am 8. Oktober 2025 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen neuen Bericht, in dem alle Behörden der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) überprüft wurden. Die EBA stellt fest, dass die meisten Regulierungsbehörden nun über spezielle Strategien zur Bekämpfung der Geldwäsche, gezielte Aufsichtspläne und eine verbesserte Koordinierung sowohl auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender Ebene verfügen. Mehr zum Thema Geldwäscheaufsicht im SAFE Regulatory Radar von Mai 2025.
  • ESMA aktualisiert Fragen und Antworten zur Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA): Am 17. Oktober 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre MiCA-Fragen und Antworten aktualisiert und zwei neue Punkte hinzugefügt (Frage und Antwort 2653 und Frage und Antwort 2654). Diese Ergänzungen klären die Unterscheidung zwischen verschiedenen Ausführungsdienstleistungen und die Behandlung von Krypto-Assets, die vor dem 30. Dezember 2024 zum Handel zugelassen wurden. Mehr zu MiCA im SAFE Regulatory Radar von Januar 2025.
  • Änderungen der Kommission an den Solvency-II-Vorschriften: Am 29. Oktober 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Maßnahmen zur Mobilisierung des Kapitals von Versicherern und zur Verbesserung ihrer Investitionskapazitäten. Die Änderungen der Kommission an der Solvency-II-Verordnung sollen die langfristige Investitionskapazität stärken und gleichzeitig den Schutz der Versicherten gewährleisten. Sie führen eine spezielle Behandlung für langfristige Beteiligungen ein, die es den Versicherern ermöglicht, europäische Unternehmen leichter zu unterstützen. Die Überprüfung beseitigt auch unnötige aufsichtsrechtliche Kosten für Verbriefungsinvestitionen und unterstützt damit das Verbriefungspaket vom Juni 2025, das auf die Stärkung des EU-Marktes abzielt.
  • ESMA überarbeitet Handbuch zur Nachhandelstransparenz gemäß MiFID II/MiFIR: Am 10. Oktober 2025 veröffentlichte die ESMA eine Überarbeitung ihres Handbuchs zur Nachhandelstransparenz gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR). Die Überarbeitung enthält nun einen neuen Abschnitt 6 zur Vorhandelstransparenz für Eigenkapitalinstrumente. Das aktualisierte Handbuch soll relevante Bestimmungen präzisieren und die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten sowie natürliche oder juristische Personen unterstützen. Weitere Informationen zum Handbuch zur Nachhandelstransparenz im SAFE Regulatory Radar vom Oktober 2024.

Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Kommission: Aufruf zur Konsultation zu gemeinsamen Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Frist endet am 4. Dezember 2025.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Konsultation zu den überarbeiteten Leitlinien für die aufsichtliche Überprüfung, den Bewertungsprozess und die aufsichtlichen Stresstests. Die Frist für Stellungnahmen zum Konsultationspapier endet am 26. Januar 2026.
  • Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB): Konsultation zu den operativen Leitlinien für die Kommunikation von Banken im Abwicklungsfall, zusammen mit einem Anhang zur Erprobung der Kommunikation zu den operativen Leitlinien für die Abwicklungsfähigkeit von Banken. Die Frist endet am 12. Dezember 2025.
  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA): Reihe von Konsultationen im Zusammenhang mit der Überprüfung von Solvency II. Zu den Themen gehören die Berechnung der Risikomarge, die Behandlung von zweckgebundenen Mitteln und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden zur Bewältigung von Liquiditätsproblemen von Versicherern. Die Frist endet am 5. Januar 2026.

Sara Fadavi ist Financial Policy Analyst im SAFE Policy Center.