Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
MiCA: Aufsichtsleitlinien zur Verhinderung von Marktmissbrauch
Am 29. April 2025 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („European Securities and Markets Authority“, ESMA) Leitlinien zu Aufsichtspraktiken für zuständige Behörden zur Verhinderung und Aufdeckung von Marktmissbrauch im Rahmen der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA).
Diese Leitlinien sollen einen einheitlichen und wirksamen Aufsichtsansatz für Krypto-Vermögenswerte in der gesamten Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 92 Absatz 3 der MiCA und Artikel 16 der ESMA-Verordnung gewährleisten.
Sie richten sich an die in Artikel 3(1)(35) der MiCA definierten zuständigen Behörden und decken die Verhinderung und Aufdeckung von Insiderhandel, unrechtmäßiger Weitergabe von Insiderinformationen und Marktmanipulation ab. Im Fokus stehen ein gemeinsames Aufsichtskonzept mit offenem Dialog mit der Branche, Zusammenarbeit zwischen Behörden, Verhältnismäßigkeit sowie die Integration bestehender Aufsichtspraktiken zur Wahrung der Marktintegrität.
Ein zentrales Merkmal ist die spezifische Ausrichtung auf die Besonderheiten des Kryptomarktes – insbesondere dessen grenzüberschreitender Charakter und die intensive Nutzung sozialer Medien.
CASPs: Entwurf technischer Standards spezifiziert, wann eine zentrale Kontaktstelle zur Bekämpfung der Finanzkriminalität erforderlich ist
Am 25. April 2025 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) neue Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS), in denen festgelegt wird, wann Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen („crypto-asset service providers“, CASP) eine zentrale Kontaktstelle benennen müssen, um Finanzkriminalität, insbesondere Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu bekämpfen.
Die Pflicht zur Benennung hängt von Größe und Umfang der Tätigkeit des CASP im zugehörigen Mitgliedsstaat ab. Mit den RTS wird die Verpflichtung zur Benennung zentraler Kontaktstellen auf CASPs ausgedehnt, die somit E-Geld-Instituten und Zahlungsdienstleistern gleichgestellt werden. In diesem Zusammenhang muss eine zentrale Kontaktstelle benannt werden, wenn der Gesamtwert der von den Einrichtungen des CASP erbrachten Dienstleistungen und Tätigkeiten voraussichtlich 3 Mio. EUR pro Haushaltsjahr übersteigt oder im vorangegangenen Haushaltsjahr über 3 Mio. EUR lag.
Die Benennung zentraler Kontaktstellen soll eine bessere Aufsicht im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) erleichtern und dazu beitragen, die mit grenzüberschreitenden Krypto-Asset-Diensten verbundenen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungs-Risiken zu mindern. Die RTS zielen darauf ab, die Bekämpfung der Finanzkriminalität zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass die CASPs durch die Benennung zentraler Kontaktstellen die lokalen AML/CFT-Verpflichtungen erfüllen.
BRRD: Aktualisierte technische Standards für Berichte zur Abwicklungsplanung
Am 7. Mai 2025 veröffentlichte die EBA ihren finalen Bericht zu den überarbeiteten technischen Durchführungsstandards („Implementing Technical Standards“, ITS) für die Berichterstattung zur Abwicklungsplanung. Der Bericht aktualisiert und harmonisiert die Meldeanforderungen, um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden auf relevante und genaue Informationen zugreifen können, um Abwicklungspläne zu erstellen und Bewertungen der Abwicklungsfähigkeit durchzuführen. Das Ziel der ITS ist, die Berichterstattung zur Abwicklungsplanung zu harmonisieren und zu zentralisieren, um parallele Datenerhebungen zu reduzieren und redundante Datenpunkte zu eliminieren.
Die ITS führen einen modularen „Kern-plus-Ergänzungs-Ansatz“ ein. So werden die Berichtspflichten für bestimmte Kategorien von berichtspflichtigen Unternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe und Komplexität reduziert. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wurde erweitert und umfasst nun auch Abwicklungsunternehmen, die nicht den vereinfachten Verpflichtungen unterliegen und deren Berichtspflichten im Vergleich zu Abwicklungsunternehmen reduziert wurden. Diese Entwicklung soll Verhältnismäßigkeit fördern und die Berichtslast für kleinere Unternehmen verringern.
Außerdem werden in den ITS Datenpunkte entfernt, die sich mit anderen Meldepflichten (z. B. MREL/TLAC, CoRep, FinRep) überschneiden, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
Mit den ITS werden auch neue Regeln für den Berichtsrahmen eingeführt. Insbesondere werden einige der Fristen für die Einreichung geändert, um eine Angleichung zwischen den Abwicklungsbehörden zu gewährleisten. Der Schwellenwert für das relevante Rechtssubjekt (RLE) wurde von 5 % auf 2 % gesenkt, wodurch der Kreis der Unternehmen, für die Daten erhoben werden, erweitert wurde.
Die ITS führen eine granulare Meldung von Verbindlichkeitsdaten ein und erweitern die für die Bewertung der Kritikalität von wirtschaftlichen Funktionen, Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) und relevanten Dienstleistungen gemeldeten Daten mit dem Ziel, die Abwicklungsbehörden in die Lage zu versetzen, finanzielle Verflechtungen und Ausnahmen von der Gläubigerbeteiligung effektiver zu analysieren.
Die ITS verbessern die Verwendbarkeit der von den Abwicklungsbehörden gesammelten Daten und spiegeln die neuesten Entwicklungen in der Abwicklungsplanung und Krisenvorsorge wider. Sie fördern die Harmonisierung, die Verhältnismäßigkeit und die Vereinfachung und stellen sicher, dass die Abwicklungsbehörden Zugang zu den erforderlichen Informationen haben, während der Meldeaufwand für die Institute minimiert wird.
Öffentliche Konsultationen
|
Pietro Chiarelli ist Financial Policy Analyst at the SAFE Policy Center.