Transparenz staatlicher Werbung nach Art 25 EMFA

Übersicht der öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung 2025

Veröffentlichende Stelle: Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE e.V.

Das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE veröffentlicht als öffentlicher Zuwendungsempfänger gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 (Europäisches Medienfreiheitsgesetz – EMFA) jährlich Informationen über seine öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.

Die erstmalige Veröffentlichung umfasst den Zeitraum von 8. August bis 31. Dezember 2025. Ausgewiesen werden die Nettoausgaben, aufgeschlüsselt nach den Anbietern, von denen die entsprechenden Leistungen bezogen wurden.

Im Berichtszeitraum entstanden die nachfolgend ausgewiesenen Ausgaben ausschließlich für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen sowie für die Ankündigung von Forschungskonferenzen (Calls for Papers).

Kriterien und Verfahren nach Art. 25 Abs. 1 EMFA

Beauftragungen im Zusammenhang mit staatlicher Werbung erfolgen unter Beachtung der geltenden haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Auswahl und Beauftragung erfolgt nach transparenten, objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Kriterien. Maßgeblich sind insbesondere die Eignung des Anbieters, die regionale beziehungsweise fachliche Erreichbarkeit der jeweiligen Zielgruppe, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme sowie die Angemessenheit von Reichweite, Leistungsumfang und Kosten. 

Ausgabenübersicht nach Art. 25 Abs. 2 EMFA – 2025

Alle Beträge sind Nettobeträge.

Berichtszeitraum: 8. August 2025 bis 31. Dezember 2025

Anbieter/AuftragnehmerAusgaben (netto)
Inomics GmbH EUR 1.050
Elsevier Inc. USD 1.150
Econ Job Market Inc. USD    648

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024.