Transparenz staatlicher Werbung nach Art 25 EMFA
Übersicht der öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung 2025
Veröffentlichende Stelle: Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE e.V.
Das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE veröffentlicht als öffentlicher Zuwendungsempfänger gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 (Europäisches Medienfreiheitsgesetz – EMFA) jährlich Informationen über seine öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.
Die erstmalige Veröffentlichung umfasst den Zeitraum von 8. August bis 31. Dezember 2025. Ausgewiesen werden die Nettoausgaben, aufgeschlüsselt nach den Anbietern, von denen die entsprechenden Leistungen bezogen wurden.
Im Berichtszeitraum entstanden die nachfolgend ausgewiesenen Ausgaben ausschließlich für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen sowie für die Ankündigung von Forschungskonferenzen (Calls for Papers).
Kriterien und Verfahren nach Art. 25 Abs. 1 EMFA
Beauftragungen im Zusammenhang mit staatlicher Werbung erfolgen unter Beachtung der geltenden haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Auswahl und Beauftragung erfolgt nach transparenten, objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Kriterien. Maßgeblich sind insbesondere die Eignung des Anbieters, die regionale beziehungsweise fachliche Erreichbarkeit der jeweiligen Zielgruppe, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme sowie die Angemessenheit von Reichweite, Leistungsumfang und Kosten.
Ausgabenübersicht nach Art. 25 Abs. 2 EMFA – 2025
Alle Beträge sind Nettobeträge.
Berichtszeitraum: 8. August 2025 bis 31. Dezember 2025
| Anbieter/Auftragnehmer | Ausgaben (netto) |
| Inomics GmbH | EUR 1.050 |
| Elsevier Inc. | USD 1.150 |
| Econ Job Market Inc. | USD 648 |
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024.