Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
MiCAR: Weitere Leitlinien zur Umsetzung
Am 17. Januar 2025 veröffentlichten die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („European Securities and Markets Authority“, ESMA) gemeinsam mit der Europäischen Kommission Leitlinien zur Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) für nicht konforme anlagenbezogene Tokens („asset-referenced tokens“, ARTs) und E-money-Token (EMTs). In der begleitenden Stellungnahme zur Q&A stellten ESMA und die Europäische Kommission die Modalitäten und den Zeitplan für die Einhaltung von MiCAR durch Krypto-Asset-Dienstleister klar. Darüber benannte die Europäische Kommission im Q&A die spezifischen Stablecoins, sowie welche Dienstleistungen innerhalb oder in die EU als öffentliches Angebot, Zulassung zum Handel oder Platzierung gelten.
Am 18. Dezember 2024 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre endgültigen Leitlinien zu den Meldepflichten gemäß MiCAR. Diese Leitlinien sollen sicherstellen, dass die zuständigen Behörden ausreichende und konsistente Informationen erhalten, um die Einhaltung der MiCAR-Anforderungen durch Emittenten zu überwachen, und der EBA die Daten zur Verfügung zu stellen, die sie zur Durchführung der Signifikanzbewertung im Rahmen der MiCAR benötigt.
Die Leitlinien adressieren von der EBA identifizierte Datenlücken, sollen einen einheitlichen und kohärenten Aufsichtsansatz in allen Mitgliedstaaten unterstützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sicherstellen. Sie werden die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, vergleichbare Informationen zu sammeln, um die Einhaltung der MiCAR-Anforderungen durch die Emittenten zu überwachen, und gleichzeitig sicherstellen, dass die EBA über die erforderlichen Daten verfügt, um die jährliche Bewertung der Signifikanz im Rahmen der MiCAR durchzuführen.
Zu diesem Zweck hat die EBA auch eine visuelle Erklärung hinzugefügt, um Emittenten von anlagenbezogenen Tokens und E-money-Tokens bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
Darüber hinaus haben die EBA und die ESMA am 16. Januar 2025 einen gemeinsamen Bericht über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Krypto-Assets veröffentlicht, in dem dezentralisierte Finanzierungen, Krypto-Kreditvergabe, Kreditaufnahme und Staking analysiert werden.
ESG: Neue Leitlinien zum Risikomanagement und Vorbereitung auf CRD6
Am 9. Januar 2025 veröffentlichte die EBA ihre Leitlinien zum Management von ESG-Risiken, die Anforderungen an die Identifizierung, Messung, Verwaltung und Überwachung von ESG-Risiken festlegen. Ziel ist es, Institutionen mit den notwendigen Werkzeugen auszustatten, um sich auf die zunehmenden ESG-Risiken und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorzubereiten.
Die Leitlinien definieren Anforderungen an interne Prozesse und Risikomanagementstrukturen, die Institutionen vor dem Inkrafttreten der Capital Requirements Directive 6 (CRD6) umsetzen sollten. Zudem beinhalten sie Pläne für die Berücksichtigung finanzieller Risiken, die aus ESG-Faktoren entstehen. Zu den wichtigsten Bereichen gehören Standards für das ESG-Risikomanagement, qualitative und quantitative Kriterien für die Folgenabschätzung und Aktionspläne.
Bankenunion: Handbuch zu unabhängigen Gutachtern für Abwicklungszwecke und operationelle Leitlinien zur betrieblichen Kontinuität in der Abwicklung
Am 19. Dezember 2024 veröffentlichte die EBA ein Handbuch zu unabhängigen Gutachtern für Abwicklungszwecke. Das Handbuch zielt darauf ab, Kohärenz zu fördern, indem es bewährte Verfahren, umfassende Methoden und strukturierte Prozesse für die Auswahl und Bestellung unabhängiger Gutachter beschreibt und mit praktischen Beispielen für deren Anwendung in verschiedenen Szenarien untermauert.
Das Handbuch behandelt die drei zentralen Aspekte der Unabhängigkeit, die Abwicklungsbehörden bei einem Gutachter bewerten müssen: Vorhandensein der erforderlichen Qualifikationen, Fachkenntnisse, Ressourcen und Wissens, rechtliche Trennung von den zuständigen Behörden und Stellen, sowie Abwesenheit wesentlicher Interessenskonflikte oder gemeinsamer Interessen mit diesen Stellen.
Das Handbuch deckt chronologisch jede Phase des Prozesses ab - Vorbereitung, Ernennung und nach der Ernennung. Zu den vorbereitenden Schritten gehören die Durchführung von Marktstudien, die Ausarbeitung von Rahmenverträgen und die Festlegung interner Verfahren. Während der Ernennungsphase wird auf die Bedeutung der Beurteilung der Unabhängigkeit des Gutachters und die Einführung von Schutzmaßnahmen hingewiesen. Nach der Ernennung wird die Beibehaltung von Strategien und Verfahren zur Bewältigung potenzieller Interessenkonflikte betont.
Am 23. Januar 2025 aktualisierte der Ausschuss für einheitliche Abwicklung („Single Resolution Board“, SRB) seine operationellen Leitlinien zur Kontinuität in der Abwicklung.
Diese Überarbeitungen präzisieren, wie Banken die Erwartungen in Bezug auf die Identifizierung und Zuordnung von Dienstleistungen und die Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung erfüllen sollten, einschließlich abwicklungsfester Verträge, Managementsysteme und Governance-Rahmen.
Die Aktualisierungen enthalten Verweise auf neue Rahmenwerke wie die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („Digital Operational Resilience Act“, DORA) und die EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit, behalten aber den Gesamtansatz des SRB bei. Die Änderungen umfassen aktualisierte Verweise, klarere Anforderungen und die Streichung redundanter Inhalte, haben aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Branche, weshalb keine öffentliche Konsultation durchgeführt wurde.
Die wichtigsten Ergänzungen, die ab dem Abwicklungsplanungszyklus 2026 gelten, hängen von anstehenden Maßnahmen wie der Überarbeitung des EBA-Rahmens für die Abwicklungsplanung ab. Die Leitlinien bekräftigen die Verpflichtung für Banken, unabhängig von ihrem Dienstleistungsmodell eine Kontinuität kritischer und wesentlicher Dienstleistungen während der Abwicklung sicherzustellen und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und einen Dialog mit den Abwicklungsteams zu führen.
Der Leitfaden konzentriert sich auf die Bereitschaft der Banken zur Umsetzung von Abwicklungsstrategien, zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs und zur effektiven Umstrukturierung im Einklang mit den Erwartungen des SRB an die Banken.
Neuerungen:
- Am 10. Januar 2025 veröffentlichte die ESMA neue Q&As zur Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD), zur Zentralverwahrer-Verordnung (CSDR), zur Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA), zur Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) sowie zu OTC-Derivaten, zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern (EMIR-CCPs).
Öffentliche Konsultationen
|
Pietro Chiarelli ist Financial Policy Analyst am SAFE Policy Center.