SAFE Finance Blog
31 Oct 2024

Das SAFE Regulatory Radar im Oktober

Aktualisierungen der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente durch die Europäische Wertpapier­aufsichtsbehörde, Berichte über die Qualität von Marktdaten, den Darlehens­kooperations­mechanismus der Ukraine und Änderungen der EZB für systemrelevante Zahlungssysteme

Ein Bild der EU-Fahnen

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen. 

MiFIR-Review: Aktualisierte Leitlinien der ESMA im Rahmen der MiFIR-Review

Am 16. Oktober 2024 aktualisierte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) das Handbuch zur Nachhandelstransparenz, um die von den Mitgesetzgebern vereinbarten Überarbeitungen von MiFID II/MiFIR zu berücksichtigen. Ziel des Handbuchs ist es, gemeinsame Ansätze und Praktiken in den Bereichen Nachhandels­transparenz und Transparenz­berechnungen zu fördern.

Insbesondere deckt es die verschiedenen Aspekte der Nachhandels­transparenz für Eigenkapital- und Nichteigenkapital­instrumente ab. Es befasst sich mit den Transparenzberechnungen für Aktien- und Nichteigenkapitalinstrumente und konzentriert sich unter anderem auf die Identifizierung von Instrumenten und Geschäften, die der Nachhandels­transparenz unterliegen, sowie auf die Verpflichtung zur Meldung und Veröffentlichung von Nachhandelstransparenz­informationen.

Darüber hinaus hat die ESMA ihre Stellungnahme zur Bewertung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz für Aktien- und Nichteigenkapital­instrumente aktualisiert, wobei der Schwerpunkt auf Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz im Hinblick auf die Übergangsbestimmungen der MiFIR-Überarbeitung liegt. Weitere Orientierungshilfen gab die ESMA im vergangenen März in ihrer öffentlichen Erklärung zum Übergang für die Anwendung der MiFID II/MiFIR-Überarbeitung.

Mit der Änderung dieser Regelungen beabsichtigt die ESMA, einen reibungslosen Übergang und eine kohärente Anwendung der MiFIR zu gewährleisten und die diesbezüglichen Erläuterungen zu ergänzen, die zuvor im „Interactive Single Rulebook“ (ISRB) enthalten waren.

Am 17. Oktober 2024 veröffentlichte die Sachverständigen­gruppe für die Qualität von Aktien- und Nichteigenkapital­marktdaten und Übermittlungs­protokollen mehrere Berichte über Anleihen, Aktien, börsengehandelte Fonds (ETF) und Derivate. Das Mandat der Sachverständigengruppe besteht im Rahmen der MiFIR-Reform darin, die ESMA und die Kommission in Bezug auf die Qualität und den Inhalt der Marktdaten und des Übermittlungs­instruments zu beraten. In diesen Berichten werden die Vorteile eines strukturierten Rahmens für die Transparenz, die Datenqualität und die Übermittlungsprotokolle in der EU dargelegt. Dazu werden mehrere Empfehlungen ausgesprochen, die darauf abzielen, dass die Entwicklung konsolidierter Informationsbänder für Anleihen, Aktien, börsengehandelte Fonds und Derivate zum Erfolg der Kapitalmarktunion beiträgt.

MFA: Einführung des Kooperationsmechanismus für Darlehen an die Ukraine und Gewährung einer Sonderfinanzhilfe für die Ukraine

Am 24. Oktober 2024 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Verordnung zur Einführung des Mechanismus für die Zusammenarbeit bei Darlehen an die Ukraine und zur Gewährung einer Sonderfinanzhilfe („macro-financial assistance“, MFA) für die Ukraine.

Ziel der Verordnung ist es, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen, um ihr eine langfristige wirtschaftliche Erholung zu ermöglichen. Der Mechanismus sieht die Verwendung von Mitteln aus stillgelegten russischen Vermögenswerten und Beiträgen der Mitgliedsstaaten vor. Die Darlehensmechanismen sollen die finanzielle Unterstützung sicherstellen und gleichzeitig Reformen und die Einhaltung demokratischer Standards fördern, um letztlich die wirtschaftliche Stabilität und die EU-Integration der Ukraine zu unterstützen.

Darüber hinaus sieht die Verordnung Auflagen und Reformanreize in den Bereichen Regierungsführung, Korruptionsbekämpfung und Wirtschaftsmanagement sowie die strikte Einhaltung einer transparenten Berichterstattung und Finanzaufsicht vor, um eine effiziente Mittelverwendung sicherzustellen.

Weitere Informationen über den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Angriff Russlands gibt es im Frankfurt Report: „Ukraine’s Reconstruction: Policy Options for Building an Effective Financial Archictecture,“ herausgegeben von SAFE und dem Centre for Economic Policy Research (CEPR). Der Bericht befasst sich mit der Voraussetzung für den Wiederaufbau und die Entwicklung des Landes, d.h. einem gesunden und weithin vertrauenswürdigen Finanzsystem, und bietet politische Optionen zur Verbesserung der Effektivität und zur Stärkung des internationalen Vertrauens.

SIPS: Änderungen der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an für die Stabilität des Finanzsystems relevante Zahlungssysteme

Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) Änderungen der Verordnung Nr. 795/2014 vom 3. Juli 2014 über die Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme („systemically important payment systems“, SIPS), um die Grundsätze und Empfehlungen des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen und des Technischen Ausschusses der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden umzusetzen.

Die Änderungen betreffen in erster Linie die Kriterien zur Identifizierung von SIPS und klären die Anforderungen an die Niederlassungen der SIPS-Betreiber. Außerdem wird die Aufteilung der Zuständigkeiten für die Aufsicht geklärt. Schließlich werden mit der geänderten Verordnung strengere Anforderungen an die Cyber-Resilienz und das Risikomanagement im Zusammenhang mit der Auslagerung eingeführt.


Neuerungen

  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA):
  • Q&A zum Status von Unternehmen, die Krypto-Asset-Dienstleistungen im Rahmen der Bestandsschutzregelung anbieten
  • Q&A zu Lotgrößen und Positionsgrenzen
  • Q&A in Bezug auf Paketaufträge/-transaktionen

Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA): Konsultation über die Kriterien für die Auswahl von Versicherern zur Durchführung makroprudenzieller Analysen. Die Frist endet am 9. Januar 2025.
  • EIOPA: Konsultation zu Plänen für das Liquiditätsrisikomanagement. Die Frist endet am 2. Januar 2025.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Konsultation zu technischen Standards für den strukturellen Devisenhandel im Rahmen der CRR. Die Frist endet am 7. Februar 2025.
  • EBA: Konsultation zum Entwurf technischer Durchführungsstandards für die Datensammlung der Säule 3. Die Frist endet am 11. November 2024.
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): MiFIR: Konsultation zur Überarbeitung von RTS 22 zur Meldung von Transaktionsdaten und RTS 24 zu Orderbuchdaten. Die Frist endet am 3. Januar 2025.
  • ESMA: Konsultation zum Entwurf einer technischen Stellungnahme zur Prospektverordnung und zur Aktualisierung des CDR über Metadaten. Die Frist endet am 31. Dezember 2024.
  • ESMA: Umfrage für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Ermächtigung zum Modell für Anfangseinschusszahlungen gemäß EMIR 3 fallen. Die Frist endet am 29. November 2024.
  • ESMA: Konsultation zu den technischen Empfehlungen an die Europäische Kommission zu den Änderungen der Research-Bestimmungen in der delegierten Richtlinie MiFID II. Die Frist endet am 28. Januar 2025.
  • ESMA: Aufforderung zur Stellungnahme zu möglichen weiteren Schritten zur Harmonisierung der Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung für Wertpapierprospekte im Rahmen der Börsenprospektverordnung. Die Frist endet am 31. Dezember 2024.

Pietro Chiarelli ist Financial Policy Analyst im SAFE Policy Center.