SAFE Finance Blog
30 Jan 2026

Das SAFE Regulatory Radar im Januar

28. Regime für Gesellschaftsrecht für EU-Unternehmen und neue EU–UK-Vereinbarung zur Aufsicht über kritische IKT-Dienstleister

EU Fahnen vor dem Parlament

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

28. Regime für das Gesellschaftsrecht – EU Inc. 

Am 20. Januar stimmte das Europäische Parlament einer Entschließung zur Einführung eines sogenannten 28. Regime für das Gesellschaftsrecht zu. Gemäß dem Vorschlag wären alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine neue europäische Gesellschaftsform zu schaffen: die Societas Europaea Unificata (S.EU – Einheitliche Europäische Gesellschaft). 

Diese neue Rechtsform soll bestehende nationale Gesellschaftsformen ergänzen oder ersetzen. Alle bestehenden und neuen nicht börsennotierten Gesellschaften mit beschränkter Haftung könnten sich unabhängig vom Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl als S.EU registrieren lassen. Die Entschließung folgt in weiten Teilen dem ursprünglichen Konzept, welches bereits im Mai im SAFE Finance Blog analysiert wurde, etwa bei zentralen Elementen wie einer Mustersatzung oder spezialisierten Streitbeilegungsmechanismen. Gleichzeitig enthält sie einige wichtige Anpassungen:

  • Beide Texte fordern eine Richtlinie zur maximalen Harmonisierung gemäß Art. 50 und 114 Abs. 1 AEUV und lehnen den Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit gemäß Art. 352 Abs. 1 AEUV ab. In der endgültigen Entschließung heißt es, dass eine Verordnung am besten geeignet, aber politisch unrealistisch ist.
  • Die Kommission wird aufgefordert, auch Fragen der steuerlichen Harmonisierung zu prüfen, insbesondere mit Blick auf Mitarbeiterbeteiligungen. Die Aussagen zur Besteuerung bleiben allerdings im Bereich unverbindlicher Koordinierung und Soft-Law-Instrumente.
  • Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Pflicht, dass S.EU’s schrittweise ein Kapitalpuffer bis zu den nationalen Mindestanforderungen aufzubauen müssten, sieht die Entschließung nun alternative Gläubigerschutzmechanismen wie Solvenztests vor, ohne diese näher auszugestalten.

Die Initiative wurde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Rede in Davos grundsätzlich befürwortet, und ein Legislativvorschlag der Kommission ist für März 2026 zu erwarten. 

Neue Vereinbarung zur Aufsicht über externe IKT-Dienstleister

Am 14. Januar unterzeichneten die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den britischen Finanzaufsichtsbehörden – der Bank of England, der Prudential Regulation Authority und der Financial Conduct Authority. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit bei der Aufsicht und den Informationsaustausch über kritische Drittanbieter von Informations- und Kommunikationstechnologie  (CTTPs) gemäß dem Digital Operations Resilience Act (DORA) sowie über kritische Dritte (CTPs) gemäß dem entsprechenden britischen CTP-Regime.

Die Absichtserklärung legt Regeln für die gemeinsame Aufsicht, die Risikoüberwachung, die Koordinierung von Vorfällen, die Entwicklung bewährter Verfahren und den Informationsaustausch (wodurch sich doppelte Meldungen vermeiden lassen) für gegenseitig benannte kritische Drittanbieter fest. Das SAFE Regulatory Radar informierte im Juli 2024 Standards der ESAs zur Harmonisierung der Meldung von Vorfällen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie unter DORA

Updates

  • Anfang Januar 2026 schlossen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) die Übertragung der AML/CFT-Zuständigkeiten ab. Künftig koordiniert die AMLA grenzüberschreitende Aktivitäten mit den nationalen Finanzermittlungsstellen (FIUs) und beaufsichtigt direkt die 40 komplexesten Finanzinstitute in der EU. Die EBA bleibt für Geldwäscheaspekte im Rahmen der Bankenaufsicht zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen den ESAs und der AMLA ist in einem Memorandum of Understanding geregelt.
  • Am 8. Januar 2026 veröffentlichten die ESAs gemeinsame Leitlinien für nationale Aufsichtsbehörden zur Integration von ESG-Risiken – sowohl physische als auch Übergangsrisiken – in Banken- und Versicherungsstresstests. Künftig sollen die NCAs schrittweise die Einbeziehung von ESG-Faktoren verstärken, beginnend mit Umweltrisiken. Im Rahmen des ESG-Uptake-Projekts arbeiten SAFE-Forschende mit der Kommission und elf NCAs zusammen, um den Kapazitätsaufbau in diesem Bereich zu verbessern.
  • Am 30. Dezember 2025 verabschiedete die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung mit technischen Durchführungsstandards (ITS) zur EU-Green-Bond-Verordnung. Diese legen Struktur, Format und Übermittlungswege für externe Prüfer fest, die sich bei der ESMA registrieren lassen möchten, um die Konformität europäischer grüner Anleihen zu bewerten.
  • Am 22. Januar 2026 veröffentlichten die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) einen gemeinsamen Bericht zu Risiken für die Finanzstabilität infolge geökonomischer Fragmentierung. Der Bericht stellt einen Anstieg geopolitischer Risiken fest, der das Wirtschaftswachstum dämpft und finanzielle Spannungen verstärkt. Die Auswirkungen unterscheiden sich jedoch zwischen den Mitgliedstaaten und fallen insbesondere in offenen Volkswirtschaften und in Ländern mit hoher Staatsverschuldung stärker aus.
     

Öffentliche Konsultation

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde: Konsultation zu Änderungen der Leitlinien zum Systemrisikopuffer gemäß der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD). Die überarbeiteten Leitlinien sollen die zuständigen und benannten Behörden dabei unterstützen, systemische Risiken, die aus dem Klimawandel resultieren, angemessen zu adressieren. Die Konsultationsfrist endet am 30. April 2026.

Vincent Lindner ist Co-Head des SAFE Policy Centers.