SAFE Finance Blog
31 Jul 2024

Das SAFE Regulatory Radar im Juli

Aktualisierte technische Standards unter der Verordnung über die digitale Resilienz im Finanzsektor und europäische Bankenaufsicht ergänzt Details im Bankenpaket

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

DORA: Aktualisierte technische Standards

Am 17. Juli 2024 veröffentlichten die drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (ESAs) das zweite Maßnahmenpaket im Rahmen der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („Digital Operational Resilience Act“, DORA), nach dem ersten Paket im Januar 2024. Das Paket besteht aus vier technischen Regulierungsstandards (RTS), eines technischen Durchführungsstandards (ITS) und zwei politischen Leitlinien zur Förderung der digitalen operationellen Resilienz. Die Veröffentlichung erfolgt im Anschluss an eine gezielte Konsultation der Interessengruppen für alle Normen und Leitlinien. Im Einzelnen besteht das Paket aus den folgenden Entwürfen und Standards:

Während die Leitlinien von den Aufsichtsräten der ESAs angenommen wurden, werden alle Entwürfe technischer Standards nun der Europäischen Kommission vorgelegt, die sie vor ihrer Veröffentlichung innerhalb von maximal drei Monaten überprüfen wird.

Bankenpaket: Detaillierte Integration der EBA-Updates

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat das Bankenpaket mit drei detaillierten Änderungen an technischen Regulierungsstandards und einem Rahmenwerk veröffentlicht. Im Einzelnen enthält es Aktualisierungen der

  • Wesentlichkeit des Marktrisikomodells: Die finalen technischen Regulierungsstandards  bewerten die Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen interner Modelle für das Marktrisiko. Diese Standards, die Teil des Rahmens für die grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs („Fundamental Review of the Trading Book“, FRTB) sind, unterscheiden zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen, wobei erstere genehmigungspflichtig und letztere meldepflichtig sind. Die Standards enthalten qualitative und quantitative Bedingungen, um eine strenge aufsichtsrechtliche Überwachung und einheitliche Risikomanagementpraktiken zu gewährleisten.
  • Außergewöhnliche Umstände für interne Modelle: Die finalen Entwürfe der technischen Regulierungsstandards zielen darauf ab, außergewöhnliche Umstände für die weitere Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko zu identifizieren. Diese Standards bieten Leitlinien dafür, wann Banken bei erheblichen Störungen von den Standardanforderungen abweichen können, um Stabilität und die Einhaltung der Eigenkapitalverordnung („Capital Requirements Regulation“, CRR) zu gewährleisten.
  • Standards für das Gegenparteiausfallrisiko: Die EBA hat Änderungen an den technischen Regulierungsstandards für den Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR) veröffentlicht. Diese Änderungen führen spezifische Formeln für die Berechnung des aufsichtlichen Deltas von Optionen ein und behandeln Fragen im Zusammenhang mit negativen Zinssätzen und Rohstoffpreisen.
  • Aktualisierung des aufsichtsrechtlichen Berichtsrahmens: Die EBA hat ihren aufsichtsrechtlichen Berichtsrahmen aktualisiert, um ihn an die jüngsten Reformen der Eigenkapitalverordnung (CRR3) und von Basel III anzupassen. Diese Aktualisierungen umfassen Änderungen der Meldeanforderungen für die Output-Untergrenze, das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das Risiko der fortgeschrittenen Kreditwertberichtigung (Credit Value Adjustment-Risiko), die Leverage-Ratio und die Übergangsbehandlung von Kryptoaktiva. Ziel ist es, die Kohärenz und Wirksamkeit der Aufsicht über die Banken in der EU zu verbessern.

Jede Aktualisierung steht im Einklang mit den Basel III-Standards und der Eigenkapitalverordnung und unterstützt die übergeordneten Ziele des EU-Bankenpakets zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Bankenpaket wurde in einem SAFE Finance Blog bewertet.

Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)Konsultation über Liquiditätsmanagementinstrumente für Fonds. Die Frist endet am 8. Oktober 2024.
  • ESMAKonsultation zu den Berichtsanforderungen und Erwartungen an die Unternehmensführung für einige beaufsichtigte Unternehmen. Die Frist endet am 18. Oktober 2024.
  • ESMAKonsultation über Regeln zur Neukalibrierung und weiteren Klärung des Refit-Rahmens der Zentralverwahrer-Verordnung (CSDR). Die Frist endet am 9. September 2024.
  • ESMA: Konsultationspaket mit dem Ziel, die Transparenz und Widerstandsfähigkeit der Finanzmärkte zu erhöhen. Die Fristen enden am 15. September 2024 und am 15. Oktober 2024.
  • ESMA: Konsultation über die Auftragsausführungspolitik der Unternehmen im Rahmen von MiFID II. Die Frist endet am 16. Oktober 2024.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)Konsultation zur Bewertung der Wesentlichkeit von CVA-Risiken, die sich aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften ergeben. Die Frist endet am 8. Oktober 2024.
  • EBAKonsultation zum Entwurf von Leitlinien zu den Meldepflichten zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten und der Bewertung der Signifikanz gemäß MiCAR. Die Frist endet am 15. Oktober 2024.
  • EBAKonsultation zur Änderung der technischen Standards für den gemeinsamen Entscheidungsprozess bei der Genehmigung interner Modelle. Die Frist endet am 16. Oktober 2024.
  • EBAKonsultation zum Handbuch über unabhängige Gutachter für Abwicklungszwecke. Die Frist endet am 19. September 2024.
  • Europäische Marktaufsichtsbehörden (ESAs): Konsultation zu Leitlinien im Rahmen der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets. Die Frist endet am 12. Oktober 2024.
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Konsultation zum Entwurf der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz. Die Frist endet am 9. August 2024.
  • BaFinKonsultation zur Siebten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die Frist endet am 21. August 2024.

Vincent Lindner ist Co-Head des SAFE Policy Centers.

Jonas Schlegel ist Co-Head des SAFE Policy Centers.