SAFE Finance Blog
29 Apr 2026

Das SAFE Regulatory Radar im April

Fortschritte bei Kapitalmarktintegration und Wegbereitung für ein Ukraine-Hilfspaket

EU-Fahnen

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

EZB-Stellungnahme zur Förderung der Kapitalmarktintegration und zur Stärkung der Aufsicht auf EU-Ebene

Am 9. April 2026 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Stellungnahme zu einer Reihe von Verordnungs- und Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission bezüglich einer weiteren Integration der Kapitalmärkte und der Finanzmarktaufsicht innerhalb der Union. Die Vorschläge sind Teil der umfassenderen Agenda der Spar- und Investitionsunion und sollen grenzüberschreitende Hindernisse abbauen sowie die aufsichtsrechtliche Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten stärken. Die Berechtigung der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme ergibt sich aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da die Vorschläge der Europäischen Kommission Bestimmungen enthalten, die in den Kompetenzbereich der EZB fallen.

Liste der Vorschläge für das Europäische Parlament mit veröffentlichter EZB-Stellungnahme:

  • Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, Nr. 648/2012, Nr. 600/2014, Nr. 909/2014, 2015/2365, 2019/1156, 2021/23, 2022/858, 2023/1114, Nr. 1060/2009, 2016/1011, 2017/2402, 2023/2631 und 2024/3005.
  • Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65.
  • Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finalität von Abrechnungen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten.

Die Stellungnahme bringt die fortgesetzte Unterstützung der EZB für eine tiefere Integration der Kapitalmärkte und der Finanzmarktaufsicht innerhalb der Union zum Ausdruck. Dies geht auch aus den SAFE White Papern 102 und 107 hervor, die die Argumentation der EZB unterstützen, dass gut entwickelte Kapitalmärkte, gestützt durch einen harmonisierten regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen, entscheidend sind, um die Kapitalallokation zu verbessern, Investitionen zu fördern sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des europäischen Finanzsystems zu stärken.

Zentrale Punkte und gezielte Verfeinerungen der Stellungnahme: 

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde: Die EZB bringt ihre nachdrückliche Unterstützung für die Stärkung der Aufsichtsbefugnisse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zum Ausdruck, schlägt jedoch mehrere Verfeinerungen vor. Sie betont, wie wichtig es ist, die neue Bestimmung zur Kooperationspflicht in die Praxis umzusetzen: Die vorgeschlagene neue Befugnis der ESMA sieht vor, dass nationale Aufsichtsbehörden die Stellungnahme der ESMA einholen müssen, wenn bei einem Peer-Review oder einer Untersuchung schwerwiegende Aufsichtsmängel festgestellt wurden. Die EZB schlägt vor, als nicht stimmberechtigtes Mitglied im ESMA-Vorstand nicht nur bei Themen im Zusammenhang mit zentralen Gegenparteien (Central Counterparty, CCP) und Zentralverwahrern (Central Securities Depository, CSD) mitzuwirken, sondern auch bei Diskussionen über Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) aufgrund ihres Bezugs zu E-Geld-Token (d. h. Stablecoins). Siehe SAFE-White Paper 118 für eine Erörterung der Auswirkungen von Stablecoins auf die Geldpolitik. 

Zentrale Gegenparteien: Zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien zur Einstufung einer CCP als signifikant, wodurch sie unter direkte Aufsicht der ESMA fällt, empfiehlt die EZB, auch CASPs mit Interoperabilitätsvereinbarungen mit anderen CCPs als signifikant einzustufen. Zudem weist sie darauf hin, dass Einschränkungen beim Zugang des Eurosystems zu relevanten Daten ein erhebliches Hindernis für eine wirksame Risikoüberwachung darstellen, und fordert verbesserte Datenaustauschregelungen zur Unterstützung von Aufsicht und Finanzstabilitätsbewertungen.

Zentralverwahrer: Im Hinblick auf die Geldabwicklung durch Zentralverwahrer nimmt die EZB eine zurückhaltende Position gegenüber der Nutzung von E-Geld-Token (E-Money Token, EMTs) ein. Sie betont, dass Zentralbankgeld das primäre Abwicklungsinstrument für Großhandelsfinanzmärkte bleiben sollte, einschließlich tokenisierter Wertpapiertransaktionen. Im Vergleich zu Zentralbankgeld und Geschäftsbankengeld bergen EMTs zusätzliche Kredit-, Liquiditäts- und Preisrisiken. Daher empfiehlt die EZB, dass CSDs nur dann in EMTs abwickeln dürfen, wenn tokenisiertes Zentralbankgeld nicht praktikabel oder nicht verfügbar ist, und nur unter robusten Risikomanagement-Sicherheitsvorkehrungen. Außerdem sollte die EMT-Abwicklung auf Token beschränkt sein, die von EU-Unternehmen gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCAR) ausgegeben wurden und nicht mit außerhalb der Union emittierten Krypto-Assets fungibel sind.

Distributed Ledger Technology: Die EZB unterstützt den Einsatz von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) in Finanzmarktinfrastrukturen, macht jedoch deutlich, dass Innovation nicht auf Kosten der Abwicklungssicherheit gehen darf. DLT-basierte Strukturen müssen den Vorrang von Zentralbankgeld wahren und sollten sich nicht auf alternative Abwicklungsinstrumente wie E-Geld-Token als gleichwertige Ersatzlösungen stützen. Besorgt zeigt sich die EZBzudem über die vorgeschlagene Einbeziehung von CASPs in das DLT-Pilotregime, mit dem Argument, dass diese einer leichteren Aufsicht sowie geringeren, nicht risikosensitiven Eigenmittelanforderungen unterliegen.

Wirksamkeit von Abrechnungen: Die EZB unterstützt ausdrücklich die Ersetzung der bisherigen Richtlinie durch eine Verordnung, geht jedoch noch weiter und betont, dass eine vollständige rechtliche Harmonisierung für das Funktionieren integrierter Kapitalmärkte entscheidend ist. Sie hebt hervor, dass Unterschiede bei der nationalen Umsetzung des bestehenden Rahmens weiterhin Rechtsunsicherheit schaffen, insbesondere bei grenzüberschreitenden und DLT-basierten Strukturen. Daher fordert die EZB klare und einheitliche Regeln zur Wirksamkeit von Abrechnungen, Durchsetzbarkeit von Sicherheiten und Anerkennung von Teilnehmern, damit neue Technologien und Infrastrukturen keine Unklarheiten bei zentralen Rechtsschutzmechanismen erzeugen. 

Märkte für Krypto-Assets: Die EZB nimmt eine vorsichtige Haltung gegenüber der wachsenden Rolle von Krypto-Assets ein und betont, dass konsistente Aufsicht und Risikoüberwachung essenziell sind, wenn diese Instrumente Auswirkungen auf Finanzstabilität oder geldpolitische Transmission haben können. Sie unterstreicht die Notwendigkeit enger Koordination zwischen Aufsichtsbehörden und Zentralbanken, insbesondere bei der Überwachung vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token. Außerdem weist die EZB darauf hin, dass die Auswirkungen von Krypto-Assets auf das breitere Finanzsystem, insbesondere im Hinblick auf Substitutionseffekte und Zahlungssysteme, weiterhin sorgfältig beobachtet werden müssen.

Asset Management: Die EZB legt besonderen Schwerpunkt auf die systemische Dimension der Nichtbanken-Finanzintermediation (non-bank financial intermediaries, NBFIs) und fordert einen stärker integrierten makroprudenziellen Rahmen. Sie betont, dass die bestehenden regulatorischen Instrumente nicht ausreichen, um Risiken im Zusammenhang mit Verschuldung, Liquiditätsinkongruenzen und Verflechtungen mit dem Bankensektor zu adressieren. Daher spricht sich die EZB für verbesserte Überwachungsmöglichkeiten und die Entwicklung makroprudenzieller Instrumente speziell für NBFI aus, die ihrer wachsenden Rolle im Finanzsystem Rechnung trägt. Siehe hierzu SAFE White Paper 114 zum Wachstum der NBFIs.

Handelsplätze: Die EZB geht über die allgemeine Unterstützung von Transparenz hinaus und betont, dass der Zugang zu hochwertigen, granularen und zeitnahen Marktdaten eine Voraussetzung für wirksame Aufsicht und Marktintegration ist. Sie hebt die Notwendigkeit hervor, Datenverfügbarkeit und Nutzbarkeit über Handelsplätze hinweg zu verbessern, unter anderem durch stärker harmonisierte Melderahmen und verbesserte Datenaustauschmechanismen. In diesem Zusammenhang unterstreicht die EZB, dass gut funktionierende Marktdateninfrastrukturen nicht nur für Marktteilnehmer, sondern auch für die Überwachung systemischer Risiken und aufsichtsrechtliche Konvergenz essenziell sind. 

Weitere Informationen zur Marktintegration und Aufsicht finden Sie im SAFE Regulatory Radar vom Dezember 2025.

Rat ebnet den Weg für ein Darlehen zur Unterstützung der Ukraine

Am 23. April 2026 hat der Rat der Europäischen Union einen Durchführungsbeschluss zur Genehmigung der Finanzierungsstrategie für die Ukraine angenommen, mit der der Ukraine finanzielle Unterstützung gewährt wird (DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/919 DES RATES). Dieser Beschluss folgt auf die Verabschiedung der Verlängerung der 2024 eingerichteten Ukraine-Fazilität (Verordnung (EU) 2026/468) bis Ende 2027 und die Umsetzung des Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit zur Einrichtung des Ukraine-Unterstützungskredits (Verordnung (EU) 2026/467) am 24. Februar 2026 (siehe SAFE Regulatory Radar vom Februar 2026). Infolgedessen wird die EU in den Jahren 2026 und 2027 90 Mrd. Euro finanzieren, die zu gleichen Teilen in Höhe von 45 Mrd. Euro pro Jahr an die Ukraine ausgezahlt werden. Das Geld ist für makroökonomische Unterstützung (30 Mrd.) und Verteidigungsausgaben (60 Mrd.) gedacht, wobei die EU – mit Ausnahme von Tschechien, Ungarn und der Slowakei – als Garant fungiert.

Während frühere Pläne, eingefrorene russische Vermögenswerte als Sicherheit zu nutzen, nicht umgesetzt wurden, sieht das Ukraine-Hilfspaket vor, dass Reparationen Russlands an die Ukraine als Sicherheit für die EU dienen. Die Ukraine ist verpflichtet, das Darlehen gegenüber der EU mithilfe finanzieller und nicht-finanzieller Reparationen sowie Entschädigungszahlungen Russlands innerhalb von 30 bis 90 Tagen nach Erhalt zurückzuzahlen. Die Frage, ob eingefrorene Vermögenswerte jetzt oder künftig zur Besicherung des Darlehens hätten verwendet werden sollen und ob der Anspruch der EU auf russische Reparationen gerechtfertigt ist, wird in einem Bericht des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministerium diskutiert. SAFE Senior Fellow Jan Pieter Krahnen hat zu diesem Bericht beigetragen. 

Der Durchführungsbeschluss des Rates markiert vorerst das Ende eines langen Verhandlungsprozesses. Die ungarische Regierung hatte vor der Parlamentswahl in Ungarn am 12. April 2026 eine positive Entscheidung im Rat blockiert.

Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Zwei Konsultationen zu Entwürfen für technische Regulierungsstandards („regulatory technical standards”, RTS) und Leitlinien zur Zulassung von Modellen für Eröffnungsmargen gemäß der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen („European Market Infrastructure Regulation”, EMIR). Die Frist endet am 17. Juni 2026.
  • EBA: Konsultation zu Änderungen der technischen Durchführungsstandards für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung. Frist: 10. Juli 2026
  • EBA: Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien zu Engagements gegenüber Schattenbankunternehmen. Frist: 9. Juli 2026.
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen zu Kreditratings mit eingeschränkter Zeichnung und privaten Kreditratings. Frist: 31. Mai 2026.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zu einem Entwurf eines delegierten Rechtsakts über aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Marktrisiko für EU-Banken („Fundamental Review of the Trading Book”, FRTB). Frist: 19. Mai 2026.

Tatiana Farina ist Wissenschaftliche Referentin des Wissenschaftlichen Direktors des SAFE Policy Center. 

Vincent Lindner ist Co-Head des SAFE Policy Center.