Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
Paket zur Marktintegration und Marktaufsicht: Standpunkt des Rates
Am 9. Oktober verständigte sich der Rat für Wirtschaft und Finanzen („Economic and Financial Affairs Council“, ECOFIN) auf die Position der EU-Mitgliedstaaten zum Paket zur Marktaufsicht und Marktintegration („Market and Integration Supervision Package“, MISP). Grundlage hierfür war ein vom irischen Ratsvorsitz erarbeitete Entscheidungsvorlage. Das von der Europäischen Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagene MISP zielt darauf ab, die EU-Finanzmärkte sowohl vor als auch nach dem Handel zu harmonisieren und stärker zu integrieren.
Dies soll durch die Verlagerung von Aufsichtszuständigkeiten auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („European Securities and Markets Authority“ ESMA), einen automatischen EU-Pass für Fonds sowie die Übermittlung von Echtzeitdaten an Anbieter konsolidierter Datenticker („Consolidated Tapes Providers“) erreicht werden (weitere Einzelheiten finden sich im SAFE Regulatory Radar aus dem Dezember 2025).
Obwohl die Mitgliedstaaten das Ziel Marktfriktionen und Fragmentierung abzubauen weitgehend unterstützen, haben sie einige der ambitionierten Gesetzgebungsvorhaben der Kommission abgeschwächt. Insbesondere sieht die Ratsposition eine Neuregelung der Voraussetzungen vor, unter denen große Handelsplätze der direkten Aufsicht durch die ESMA anstelle der nationalen Aufsichtsbehörden unterliegen würden. Eine ESMA-Aufsicht wäre verpflichtend für Handelsplätze, die sich im Rahmen einer Opt-in-Regelung selbst als paneuropäische Marktbetreiber („Pan-European Market Operators“, PEMOs) deklarieren, sowie für Handelsplätze, die als signifikant eingestuft werden.
Nach den festgelegten Kriterien gilt ein Handelsplatz als signifikant, wenn er Teil einer Handelsgruppe ist, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten tätig ist und mindestens 5 Prozent des Handelsvolumens in der EU auf sich vereint, oder wenn der Handelsplatz einen Anteil von mindestens 15 Prozent am EU-Handelsvolumen erreicht und zugleich einen sehr hohen Anteil grenzüberschreitender Handelsaktivitäten aufweist.
Die Ratsposition ist das Ergebnis eines Konflikts zwischen den sechs größten EU-Volkswirtschaften, die einer Übertragung von Aufsichtszuständigkeiten auf die ESMA für überwiegend national tätige Handelsplätze zurückhaltend gegenüberstanden. Kleinere Mitgliedstaaten befürchteten hingegen, dass eine fortgesetzte nationale Aufsicht über große Handelsplätze nationale Bevorzugung fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen beeinträchtigen könnte.
Das Europäische Parlament hat im Juni 2026 zwar Entwürfe für seine Positionen vorgelegt, seine endgültige Position jedoch noch nicht verabschiedet. Sobald das Parlament darüber abgestimmt hat, beginnen die Verhandlungen im Trilog. Dabei besteht der erklärte Wunsch, die Verhandlungen zwischen den Institutionen noch vor Jahresende abzuschließen.
EU Inc.: Position des Rates
Am 23. Oktober verabschiedete der Rat der EU seine Verhandlungsposition zum Vorschlag der Europäischen Kommission für EU Inc., der im März 2026 vorgestellt wurde. Der Vorschlag sieht die Schaffung eines optionalen 28. gesellschaftsrechtlichen Regimes neben den 27 nationalen Rechtsordnungen vor. Unternehmen sollen sich damit innerhalb von 48 Stunden online und für eine Gebühr von maximal 100 Euro registrieren lassen und anschließend im gesamten Binnenmarkt tätig sein können.
Der Rat hält an diesen grundlegenden Zielen fest, präzisiert jedoch das Zusammenspiel der Vorschriften mit dem nationalen Recht und sektorspezifischen Regelungen, stärkt präventive Prüfungen und passt Bestimmungen zu digitalen Verfahren, Aktienregistern und Börsennotierungen an. Zudem sieht er vor, dass eine Registrierung aus Gründen der Geldwäscheprävention, der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung oder aus anderen strafrechtlichen Gründen nach nationalem Recht verweigert werden kann.
Die Ratsposition greift jedoch Empfehlungen von Luca Enriques, Casimiro A. Nigro und Tobias Tröger aus einem kürzlich veröffentlichten SAFE White Paper nicht ausreichend auf. Die Autoren argumentieren darin, dass der Anwendungsbereich nationaler Rechtsvorschriften so weit wie möglich begrenzt werden sollte, um eine Fortsetzung der Fragmentierung zu verhindern. Außerdem empfehlen sie die Einführung eines eigenen Moduls für Start-ups und Venture-Capital-Finanzierungen, um EU Inc. auch für kleine Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial attraktiv zu machen.
Nach der Verabschiedung der Ratsposition liegt der nächste Schritt nun beim Europäischen Parlament. Eine Abstimmung im zuständigen Ausschuss ist für den 5. November angesetzt, die Abstimmung im Plenum soll am 12. November folgen. Beide Termine sind bislang allerdings noch vorläufig.
Updates
- Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung über die Überarbeitung des EU-Verbriefungsrahmens erzielt. Der endgültige Text wurde zwar noch nicht veröffentlicht, doch die Pressemitteilung enthält die wichtigsten Elemente der Einigung, wie beispielsweise die risikosensitive Rekalibrierung der Kapitalanforderungen und die Einführung einer neuen Kategorie von „resilienten Verbriefungen“.
- Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die überarbeiteten MAR-Leitlinien zur Verzögerung der Offenlegung von Insiderinformationen nach dem Notierungsgesetz fertiggestellt. Die ESMA veröffentlichte zudem überarbeitete Leitlinien zu standardisierten Verfahren und Nachrichtenprotokollen für T+1. Die EU wird am 11. Oktober 2027 auf T+1 umstellen. Die ESMA veröffentlichte außerdem den Abschlussbericht über Garantien als Sicherheiten für zentrale Gegenparteien („Central Counterparties", CCPs) und die Anlagepolitik von CCPs.
- Die Europäischen Aufsichtsbehörden („European Supervisory Authorities“, ESAs) veröffentlichten das Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Ausschusses für 2027. Zu den Prioritäten zählen die DORA-Aufsicht, technische Standards für PRIIPs und Arbeiten der Stufe 3 zur Verbriefungsregulierung.
- Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde („European Banking Authority", EBA) veröffentlichte den Abschlussbericht zu den Änderungsentwürfen der technischen Standards zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an zentrale Wertpapierverwahrstellen sowie das endgültige technische Paket für Version 4.4 ihres Berichts- und Offenlegungsrahmens, das die Berichterstattung nach IFRS 18, ESG-Offenlegungen gemäß Säule 3 und weitere technische Änderungen umfasst.
- Die EBA hat den von Circle Internet Financial Europe SAS ausgegebenen an den US-Dollar gekoppelter Stablecoin USDC als bedeutenden E-Geld-Token („Electronic Money Token", EMT) im Sinne der Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte („Markets in Crypto Assets Regulation", MiCA) eingestuft. Er unterliegt somit einer doppelten Aufsicht. Die EBA wird die Aufsicht über die Eigenmittel, die Vermögenswertreserve, die Liquidität sowie die Sanierungs- und Rücknahmepläne von der französischen Aufsichtsbehörde („Autorité de contrôle prudentiel et de résolution", ACPR) übernehmen.
Öffentliche Konsultationen
|
Blogbeiträge repräsentieren die persönlichen Ansichten der Autor:innen und nicht notwendigerweise die von SAFE oder seiner Mitarbeiter:innen.
Autoren:
Vincent Lindner und Claudia Schaffranka leiten gemeinsam das SAFE Policy Center.