SAFE Finance Blog
03 Jun 2020

Das SAFE Regulatory Radar im Mai

Regulatorische Änderungen als Reaktion auf COVID-19 sowie neue EBA-Richtlinien: eine Auswahl von Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung des letzten Monats

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

Verschobene Fristen für Umsetzungs- und Berichtspflichten aufgrund der COVID-19-Pandemie

Als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 haben die europäischen Aufsichtsbehörden die Anwendung einiger Anforderungen überprüft und mehrere Fristen verlängert.

Am 28. April 2020 schlug die Europäische Kommission als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie einige gezielte Änderungen an der Kapitaladäquanzverordnung  (Capital Requirements Regulation, CRR) vor.

Der erste Vorschlag sieht vor, die Vorzugsbehandlung von staatlich garantierten notleidenden Krediten auszudehnen. Auch notleidende Kredite, die als Teil der fiskalischen Maßnahmen, um die negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 zu mindern, staatlich garantiert wurden, sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

Zum zweiten schlägt die Kommission die Verlängerung der derzeitigen Übergangsregelungen in der Kapitaladäquanzverordnung um zwei Jahre vor, um die Auswirkungen des neuen internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die regulatorischen Eigenkapitalabzuschwächen. Die aktuelle Krise und die Anwendung von IFRS 9 haben zu einem steilen Anstieg der erforderlichen Rückstellungen für erwartete Kreditrisikokosten von Banken geführt, was wiederum zu einer Erosion des Bankenkapitals und der Kreditvergabefähigkeit geführt hat.

Zudem soll der Zeitpunkt an dem die neuen Anforderungen an den Puffer der Verschuldungsquote (Leverage Ratio Buffer) für global systemrelevante Institutionen (G-SIIs) in Kraft treten, um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben werden.

Die beiden letztgenannten Änderungen entsprechen dem angepassten Umsetzungszeitplan des Baseler Ausschusses und werden voraussichtlich im Juni 2020 vom EU-Parlament und Rat verabschiedet.

Am 4. Mai 2020 hat außerdem die Europäischen Aufsichtsbehörden einen gemeinsamen Entwurf von technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) vorgelegt. Dieser verschiebt die beiden Umsetzungsphasen der bilateralen Einschusspflichten der Delegierten Verordnung über die Risikominderungstechniken für nicht zentral abgewickelte außerbörsliche Derivate (Over-the-Counter, OTC) nach der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) um ein Jahr.

Weiterhin erkennt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Schwierigkeiten an, die Emittenten bei der Erstellung von Finanzberichten in der Zeit der COVID-19-Pandemie haben. Sie empfiehlt den nationalen zuständigen Behörden, die gesetzliche Frist für die Veröffentlichung von Finanzberichten, einschließlich Jahresberichten, zu verlängern. ESMA und die nationalen Behörden werden die Notwendigkeit einer weiteren Verlängerung der Unterlassungsfrist erneut prüfen, falls dies erforderlich sei.

Darüber hinaus hat die ESMA die Anwendung des Notierungssprung (Tick Size Regime) auf systematische Internalisierungen (SIs) gemäß der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Directive, MiFIR) verzögert. Das Tick Size Regime verlangt von den Handelsplätzen, dass eine minimale Tick Size für Aktien und bestimmte aktienähnliche Instrumente eingeführt werden.

Kapitalmarktunion: EBA veröffentlicht Richtlinien zum Benchmarking interner Ansätze, zur Festlegung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit und zur Kreditrisikominderung

Am 4. und 6. Mai 2020 hat die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) drei Leitlinien veröffentlicht, um die einheitlichen Anforderungen der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) und der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) umzusetzen.

Die EBA hat die technischen Durchführungsstandards für das Benchmarking der internen Ansätze im Jahr 2021 aktualisiert. Die Übung für 2021 konzentriert sich auf die Qualität der Parameter und Modellierungsentscheidungen, insbesondere auf den Parameter der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), einem zusätzlichen Parameter nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Integration von Vorlagen, die dem Benchmarking der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 gewidmet sind.

Zweitens hat die EBA endgültige Richtlinien zur Festlegung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit (weighted average maturity, WAM) der vertraglichen Zahlungen, die im Rahmen der ab 1. September 2020 geltenden Tranche einer Verbriefungstransaktion fällig werden, vorgelegt. WAM ist einer von zwei alternativen Ansätzen, um die Tranchenlaufzeit zu bestimmen, die die Institute für die Verbriefungspositionen berechnen müssen.

Die EBA hat außerdem endgültige Richtlinien zur Kreditrisikominderung im Zusammenhang mit dem fortgeschrittenen, auf internen Ratings basierenden Ansatz (Advanced Internal Rating Based approach, A-IRB) veröffentlicht. Das Dokument versucht, die Umsetzungskomplexität des derzeitigen Rahmens der Kapitaladäquanzverordnung zu beseitigen, die durch unterschiedliche Aufsichtspraktiken und bankspezifische Entscheidungen verursacht wird. Die endgültige Umsetzung dieser Richtlinien ist für den 1. Januar 2022 geplant.

Aktuelle Öffentliche Konsultationen

 

  • Financial Stabiltity Board: Öffentliche Konsultation über Leitlinien für finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Abwicklung zentraler Gegenpartei (Central Counterparty, CCP) und der Behandlung von CCP-Kapital bei der Abwicklung. Einsendeschluss ist Freitag, 31. Juli 2020.
  • Europäische Aufsichtsbehörden: Öffentliche Konsultation erbittet Beiträge zu den vorgeschlagenen technischen Regulierungsstandards zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen für Finanzmarktteilnehmer, Berater und Produkte. Einsendeschluss ist Dienstag, 1. September 2020.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation über die Funktionsweise des Wachstumsmarkts für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU und über zwei Entwürfe technischer Standards, die durch die Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten eingeführt wurden. Einsendeschluss ist Mittwoch, 15. Juli 2020.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards im Rahmen der Benchmarks-Verordnung (BMR). Einsendeschluss ist Montag, 8. Juni 2020.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde: Öffentliche Konsultation zu den Entwürfen technischer Regulierungsstandards für die vertragliche Anerkennung der in der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD) festgelegten Standards. Einsendeschluss ist Samstag, 15. August 2020.

Anastasia Kotovskaia ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im SAFE Policy Center und arbeitet derzeit an einer rechtswissenschaftlichen Promotion an der Goethe-Universität.