Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
Private Credit: Finanzstabilitätsausschuss identifiziert zentrale Risikobereiche
Am 6. Mai veröffentlichte der Finanzstabilitätsausschuss („Financial Stability Board“, FSB) einen Bericht über finanzstabilitätsbezogene Risiken im Bereich von Privatkrediten („Private Credit“). Private Credit ist dabei eng als direkte Kreditvergabe durch Nichtbanken an mittelständische Unternehmen auf bilateraler Basis definiert. Das weltweite Marktvolumen für Private Credit wurde Ende 2024 auf 1,5 bis 2 Billionen US-Dollar geschätzt. Hintergrundinformationen zum Wachstum nichtbanklicher Finanzintermediäre und den damit verbundenen Risiken für die Finanzstabilität finden sich im SAFE White Paper No. 114.
Der FSB stuft Private Credit derzeit nicht als unmittelbares Risiko ein, betont jedoch, dass es keine Erkenntnisse über Markt in seiner heutigen Größe, Reichweite und sektoralen Konzentration in der Zeit eines wirtschaftlichen Rückgangs gibt. Der Bericht konzentriert sich auf vier Bereiche:
- Verflechtungen mit Banken: Die direkte Kreditvergabe von Banken an Private-Credit-Fonds bleibt insgesamt gering (unter 0,5 Prozent der gesamten Bankaktiva, soweit separat identifizierbar). Die Schätzungen für das gesamte Bankkreditvolumen an Private-Credit-Fonds liegen zwischen 220 und 500 Milliarden US-Dollar.
- Bonität der Kreditnehmenden und Bewertungspraktiken: Private-Credit-Kreditnehmende verfügen typischerweise nicht über öffentliche Ratings. Sofern Ratings vorliegen, sind sie sich häufig auf den Single-B-Bereich konzentriert und weisen eine höhere Verschuldung auf als vergleichbare Kreditnehmende am Markt für syndizierte Kredite. Die tatsächlichen Ausfallraten liegen weiterhin bei rund einem Prozent, steigen jedoch auf etwa fünf Prozent, wenn selektive Zahlungsausfälle und Restrukturierungen berücksichtigt werden. Bewertungen werden in der Regel quartalsweise aktualisiert und beinhalten erheblichen Ermessensspielraum. Zudem nimmt bei Private Credit die Nutzung von Ratings kleinerer und weniger etablierter Ratingagenturen zu.
- Liquidität, Konzentration und Öffnung für Private: Geschlossene Fondsstrukturen, bei denen Anlegende während der Laufzeit gebunden sind, dominieren weiterhin. Rund 20 Prozent der Private-Credit-Fonds im Euroraum sind jedoch offen gestaltet. Das heißt, Anlegende können zu bestimmenten Terminen ihr Kapital abziehen; drei Viertel dieser Fonds ermöglichen monatliche oder häufigere Rücknahmen. Auch semi-liquide und Evergreen-Strukturen – das sind Fonds ohne festes Laufzeitende mit periodischen Ausstiegsmöglichkeiten – gewinnen in Großbritannien und den USA an Bedeutung. Die sektorale Konzentration ist besonders hoch in den Bereichen Technologie, Gesundheitswesen und Dienstleistungen. Zudem trägt Private Credit erheblich zur Finanzierung KI-bezogener Investitionen bei (geschätzt 800 Milliarden US-Dollar der prognostizierten externen KI-Infrastrukturfinanzierung von 1,5 Billionen US-Dollar für 2025–2028).
- Datenlücken: Regulatorische Meldesysteme erfassen Private Credit in der Regel nicht als eigene Kategorie. In der EU fehlen im Rahmen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Alternative Investment Fund Manager Directive“, AIFMD) Meldungen detaillierter fonds- und kreditspezifischer Daten, Durchschauinformationen zu indirekten Risiken sowie standardisierte Identifikatoren wie ISINs oder LEIs für viele Kreditpositionen. Dies erschwert die Bewertung mehrschichtiger Verschuldung, der Gesamtverschuldung einzelner Kreditnehmer und sektorübergreifender Verflechtungen.
Für eine bessere Überwachung von Private Credit über verschiedene Rechtsräume hinweg schlägt der FSB eine erste Liste „zentraler“ Kennzahlen vor, die Behörden vergleichbar erfassen sollten. Ziel ist eine bessere grenzüberschreitende Risikoanalyse sowie die Verringerung doppelter Berichtspflichten für international tätige Fonds. Der FSB betont jedoch, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, um Prioritäten, Berechnungsmethoden, Schwellenwerte und Zuständigkeiten festzulegen.
ESMA treibt integrierte Fondsberichterstattung und ein „Report Once“-Modell für Transaktionen voran
Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Abschlussbericht zur integrierten Erhebung von Fondsdaten sowie einen Zwischenbericht zur ganzheitlichen Überprüfung der Transaktionsberichterstattung. Beide Berichte sind Teil der ESMA-Agenda zur Vereinfachung und Reduzierung regulatorischer Belastungen und sollen doppelte Berichtspflichten verringern sowie Konsistenz, Qualität und Nutzbarkeit aufsichtsrechtlicher Daten verbessern. SAFE Policy Letter No. 109 unterbreitet für Verbriefungen von Autokrediten einen verwandten Vorschlag, wie Vereinfachungen auf der Nutzung bereits vorhandener Daten und Meldefelder beruhen können.
- Integrierte Fondsberichterstattung: Der Abschlussbericht wurde der Europäischen Kommission gemäß Artikel 69a(2) der AIFMD und Artikel 20b der OGAW-Richtlinie vorgelegt. ESMA schlägt ein einheitliches, modulares und dynamisches Berichtsformat vor, unterstützt durch ein gemeinsames regulatorisches Datenwörterbuch, abgestimmte Datensemantik, zentrale Validierung und gemeinsame Analytik. In einem hybriden Betriebsmodell würde die Datenerhebung weiterhin auf nationaler Ebene über die zuständigen Behörden erfolgen, während Validierung, Speicherung, Analyse und Datenaustausch über eine zentrale EU-Datenplattform organisiert würden. Die Berichtspflichten sollen proportional zur Art, Größe, Komplexität, Anlagestrategie und Risikoprofil des Fonds ausgestaltet werden. Einfachere Fonds hätten weniger Module zu erfüllen; ereignisbezogene Module (einschließlich „Krisenreaktionsmodule“) würden nur bei aufsichtsrelevanten Ereignissen aktiviert. In einer ersten Umsetzungsphase würden AIFMD- und OGAW-Meldungen konsolidiert. In einer zweiten Phase soll das System auf weitere Berichtspflichten, etwa unter der Geldmarktfondsverordnung („Money Market Fund Regulation“, MMFR), ausgeweitet werden. Betroffen wären AIFMD, OGAW-Verwaltungsgesellschaften und andere Fondsmanager sowie nationale Aufsichtsbehörden, Zentralbanken, die EZB und ESMA.
- Transaktionsberichterstattung: Der Zwischenbericht bündelt Rückmeldungen von mehr als 100 Teilnehmern der Konsultation 2025 und bestätigt, dass überlappende Anforderungen, fragmentierte Meldekanäle, doppelseitige Meldungen und nicht synchronisierte regulatorische Änderungen die Hauptkostentreiber für Marktteilnehmende sind. ESMA prüft zwei Hauptansätze: Einen instrumentenbasierten Ansatz, bei dem Berichtspflichten nach Art des Finanzinstruments zugeordnet werden, wobei die für die Aufsicht erforderlichen Daten erhalten bleiben sollen. Außerdem prüft sie ein langfristiges „Report Once“-Modell über die Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur (EMIR), die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MIFIR) und die Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) hinweg, bei dem dieselbe Transaktion nicht mehrfach gemeldet werden müsste. Mittelfristig erwägt ESMA Vereinfachungen bei doppelseitigen Meldungen, eine Überprüfung der Meldekanäle, reduzierte Meldefrequenzen und mehr Proportionalität. Endgültige Empfehlungen einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse werden bis Mitte 2026 erwartet. Eine öffentliche Anhörung fand am 28. Mai 2026 statt.
Updates
- Am 11. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht zur Angemessenheit der Geldmarktfondsverordnung sowie FAQs zu Mindestliquiditätsanforderungen und Liquiditätspuffern. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass der MMF-Rahmen insgesamt weiterhin gut funktioniert. Die FAQs stellen klar, dass regulatorische Liquiditätsschwellen Mindestanforderungen und keine Obergrenzen darstellen und dass Geldmarktfonds abhängig von Anlegerkonzentration und Stresstestergebnissen höhere Liquiditätsreserven benötigen können. Zudem wird bestätigt, dass MMFs mit konstantem oder wenig volatilem Nettoinventarwert unter Stressbedingungen vorübergehend Liquiditätspuffer nutzen dürfen, ohne automatisch Liquiditätsmanagementinstrumente auszulösen. Im SAFE Regulatory Radar vom April 2021 wurde die Reformdiskussionen zur Geldmarktfondsverordnung thematisiert.
- Am 6. Mai 2026 veröffentlichte ESMA eine Erklärung zu den Ergebnissen ihrer gemeinsamen Aufsichtsmaßnahme 2024 zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Geeignetheitsprüfungen und Produkt-Governance gemäß MiFID II. ESMA stellt uneinheitliche Praktiken zwischen Unternehmen und Mitgliedstaaten fest und formuliert vorläufige aufsichtsrechtliche Erwartungen zu Nachhaltigkeitspräferenzen, Produktkategorisierung, Portfoliogeeignetheit und Zielmarktdefinition. Bis zur Überarbeitung des umfassenderen Sustainable-Finance-Rahmens fordert ESMA die nationalen Aufsichtsbehörden zu verhältnismäßiger Aufsicht auf und den Dialog mit den beaufsichtigten Unternehmen in den Vordergrund zu stellen. Ausnahmen gelten bei eindeutigen Verstößen oder Fehlberatungen (Mis-Selling). SAFE berichtete bereits zu Nachhaltigkeitspräferenzen unter MiFID II im SAFE Regulatory Radar vom August 2022.
- Am 8. Mai 2026 aktualisierte die EZB-Bankenaufsicht ihren Katalog bewährter Verfahren zum Management klima- und biodiversitätsbezogener Risiken sowie ihren Bericht zu entsprechenden Stresstests. Die aktualisierten Unterlagen basieren auf Praktiken von mehr als 60 beaufsichtigten Instituten und konzentrieren sich auf verbleibende Defizite etwa bei physischen Risiken, Übergangsplanung, Szenarioanalysen und biodiversitätsbezogenen Risiken. Dieser Fokus steht im Zusammenhang mit der von SAFE mitorganisierten Sustainability Standards Conference 2026 sowie einem Working Paper zum Biodiversitäts-Stresstest von SAFE Bridge Professor Tobias Berg und Mitautoren.
Öffentliche Konsultationen
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Sara Fadavi ist Financial Policy Analyst im SAFE Policy Center.