SAFE Finance Blog
31 Mar 2022

Das SAFE Regulatory Radar im März

Ausgestaltung des europäischen Rahmenwerks für nachhaltige Finanzen, Änderungen an der bevorstehenden CO2-Grenzsteuer und neue Vorschriften für Zentralverwahrer

Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene.

Nachhaltige Finanzen: EU-Initiativen schreiten voran

In diesem Monat haben die europäischen Institutionen deutliche Fortschritte bei Nachhaltigkeitsthemen erzielt. Die Europäische Kommission, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sowie die Plattform für nachhaltige Finanzen, eine Expertengruppe der EU-Kommission, haben Gesetzesvorschläge und Berichte veröffentlicht, die den europäischen Bankensektor auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen sollen.

Am 9. März 2022 hat die EU-Kommission eine Delegierte Verordnung verabschiedet, die die Delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie („Taxonomy Climate Delegated Act”, TCDA) sowie den Rechtsakt zur Offenlegungstaxonomie („Taxonomy Disclosures Delegated Act“, TDDA) um Wirtschaftsaktivitäten in bestimmten Energiesektoren ergänzt. Das SAFE Regulatory Radar im Mai 2021 hat die Einzelheiten des ursprünglichen TCDA vorgestellt. Damals vertagte die EU-Kommission die Verabschiedung von Vorschriften für den Energiesektor aufgrund weiterer technischer Beurteilungen, insbesondere wegen der Rolle von Erdgas bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Die jüngste Delegierte Verordnung basiert auf den Erkenntnissen und Beratungsergebnissen der Plattform für nachhaltige Finanzen und der Expertengruppe der Mitgliedsstaaten. Das Dokument gibt detaillierte Vorschriften für wirtschaftliche Aktivitäten in den Erdgas- und Kernenergiesektoren vor. Weiterhin sind insbesondere Beschreibungen bestimmter Wirtschaftstätigkeiten in diesen Sektoren und dafür vorgeschlagene technische Screening-Kriterien enthalten. Darüber hinaus führt das Dokument spezifische Offenlegungspflichten für die Erdgas- und Kernenergiesektoren ein. Die Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft.

Am 2. März 2022 hat die EBA einen Bericht veröffentlicht, der untersucht, auf welche Weise Nachhaltigkeit in den europäischen Verbriefungsmarkt eingeführt werden kann. Dieses unverbindliche Dokument soll die Transparenz von Verbriefungsgeschäften erhöhen und eine solide Marktentwicklung fördern. Im Einzelnen geht der Bericht auf die Besonderheiten von Verbriefungen ein und schildert, wie nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Verbriefungen eingeführt werden könnten, wobei der Rahmen des kommenden „EU Green Bond Standard“ (EU GBS) berücksichtigt wird. Der Bericht untersucht außerdem die politischen Auswirkungen für den Fall, dass ein spezifisches Rahmenwerk für grüne Verbriefungen eingeführt werden würde. Ferner wurde der Bericht der EU-Kommission vorgelegt, um die Einführung eines nachhaltigen Verbriefungsrahmens zu prüfen.

Als Teil der Weiterentwicklung im Rahmen von ESG („environmental, social, governance“) hat die Plattform für nachhaltige Finanzen einen Bericht veröffentlicht, der eine Struktur für eine soziale Taxonomie vorschlägt. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die EU-Gesetzgebung in Bezug auf nachhaltige Finanzen und nachhaltige Unternehmensführung und identifiziert soziale Zielvorgaben unter anderem mit Blick auf Gesundheit und Sicherheit, Wohnen, Gehälter sowie Antidiskriminierung. Der für das erste Quartal 2022 geplante Bericht einschließlich der Spezifikation sozialer Merkmale unterstreicht die große Nachfrage nach sozialen Anleihen. Der Vorschlag wäre eine erhebliche Ausweitung des gegenwärtigen Anwendungsbereiches der Taxonomie.

CO2-Grenzsteuer: Einigung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Am 15. März 2022 hat der Europäische Rat das allgemeine Konzept zur Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus („Carbon Border Adjustment Mechanism“, CBAM) angenommen, dessen Einzelheiten im SAFE Regulatory Radar im Juli 2021 dargelegt wurden. Diese Initiative soll die Verlagerung von CO2-Emissionen vermeiden und gleichzeitig eine starke Preispolitik bei CO2-Emissionen sowie Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels verfolgen.

In Erweiterung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission schlägt der Rat vor, ein zentrales Register für CBAM-Importeure auf EU-Ebene einzuführen. Dem Rat zufolge würde dies zur Wirksamkeit der CBAM-Verwaltung beitragen. Der Rat sieht auch Maßnahmen vor, um ausufernde Bürokratie und negative Folgen für kleine Unternehmen zu verhindern. Im Detail sehen die neuen Abschnitte eine Mindestfreigrenze vor, die Warensendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro pro Versand von den CBAM-Verpflichtungen ausnimmt.

Als nächstes muss der Rat noch mehrere Fragen im Zusammenhang mit der CBAM-Verordnung prüfen. Bis zum 1. Juli 2022 wird der Rat seinen Standpunkt zu den Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten abgeben, über die derzeit beraten wird. Weiter sind die Optionen für eine stärkere internationale Zusammenarbeit mit Drittländern zu prüfen. Im Anschluss daran wird der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

Finanzaufsicht: Vereinfachte Regeln für Abwicklungen auf den EU-Finanzmärkten

Am 16. März 2022 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung der Zentralverwahrer-Verordnung (CSDR) veröffentlicht. Zentralverwahrer („Central Securities Depositories“, CSDs) spielen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung einer Volkswirtschaft, da sie die Infrastruktur betreiben, die die Abrechnung von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen auf den Finanzmärkten ermöglicht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Stabilität und Effizienz der Abrechnungen in der EU zu stärken.

Zum einen wird in der Verordnung vorgeschlagen, die Passregelung zu vereinfachen, also das Verfahren für die Zulassung eines CSDs in einem anderen Mitgliedstaat, indem die Übermittlungsfristen des Antrags an die Aufsichtsbehörde des Aufnahmemitgliedstaats verkürzt und einige bürokratische Hürden beseitigt werden. Zweitens sieht die EU-Kommission die Einrichtung von Aufsichtskollegien für Zentralverwahrer vor, die flexibel sind, um eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu gewährleisten. Drittens werden in der Verordnung die Bedingungen geklärt und die Schwellenwerte geändert, unter denen ein Zentralverwahrer bankähnliche Nebendienstleistungen erbringen darf. Viertens soll die Abwicklungsdisziplin verbessert werden, indem die Regeln für den obligatorischen Ankauf von Wertpapieren überarbeitet werden, der ein Instrument zur Sicherstellung der Übertragung von Wertpapieren gegen Bargeld bei einem Wertpapiergeschäft ist. Fünftens sehen die neuen Vorschriften vor, dass Zentralverwahrer aus Drittländern der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde melden müssen, wenn sie Kerndienstleistungen in der EU erbringen.

Der Entwurf wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und förmlichen Annahme vorgelegt.

Öffentliche Konsultationen:

  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur Anerkennung der malaysischen Regelungen für zentrale Gegenparteien als gleichwertig mit dem EU-System. Die Frist endet am Montag, 4. April 2022.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zu den europäischen Vorschriften für Zentralverwahrer. Die Frist endet am Dienstag, 17. Mai 2022.
 

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.