SAFE Finance Blog
28 Apr 2023

Das SAFE Regulatory Radar im April

Neue Abwicklungs- und Einlagensicherungsvorschriften sowie Leitlinien für Produkt-Governance-Anforderungen und geänderte Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

CMDI: Vorschläge zur Ausweitung des Rechtsrahmens auf kleinere Banken

Bei der Abwicklung von Kreditinstituten soll es künftig einfacher sein, auf Eigenmittel einer Bank und branchenfinanzierte Sicherungssysteme zurückzugreifen. Diese Anpassungen werden für Kreditinstitute jeglicher Größe und Geschäftsmodelle gelten, darunter auch kleinere Banken. Am 18. April 2023 hat die Europäische Kommission ihr Reformvorhaben zur Anpassung und Ausweitung des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung („Crisis Management and Deposit Insurance“, CMDI) angekündigt. Den Kern dieser Reform bildet die Anpassung dreier Richtlinien, der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten („Bank Recovery and Resolution Directive“, BRRD), der SRM-Verordnung sowie der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme („Deposit Guarantee Schemes Directive“, DGSD).

In den vergangenen Jahren sind mittelgroße und kleinere insolvente Banken durch Steuergelder anstelle von Eigenmitteln oder branchenfinanzierten Sicherungssystemen gerettet worden. Zur Gewährleistung der Finanzstabilität hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Einsatz von Einlagensicherungssystemen zu erleichtern. Auf diese Weise möchte die Kommission verhindern, dass Anleger:innen Verluste erleiden und Steuerpflichtige bei der Bankenrettung einspringen müssen. Banken sollen jedoch dazu verpflichtet werden, ihre internen Verlustabsorptionskapazitäten einzusetzen und überhaupt bereits für die Abwicklung vorgesehen zu sein, bevor sie auf Einlagensicherungssysteme zurückgreifen können.

Die Vorschläge der Kommission sollen zudem die Abwicklung als zentralen Bestandteil der Krisenmanagementinstrumente attraktiver machen. Das Verständnis hierbei ist, dass Abwicklungen reibungsloser verlaufen als Liquidationen, da Kund:innen weiterhin auf ihre Bankkonten zugreifen können, indem sie zum Beispiel einer anderen Bank übertragen werden, und die zentralen Funktionen der Bank erhalten bleiben.

Zusätzlich zu den in der DGSD festgelegten 100.000 Euro pro Einzahler:in und Bank, wird der Einlagenschutz auf öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen und Kommunen) sowie auf Kundengelder ausgeweitet, die bei bestimmten Instituten (Investmentfirmen, Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten) eingezahlt werden. Kurzzeitig hohe Kontoguthaben werden über 100.000 Euro abgesichert, wenn sie in Verbindung mit bestimmten Lebensereignissen stehen (z. B. einer Erbschaft oder Versicherungsentschädigungen).

Diese Vorschläge entsprechen dem „realistischen Szenario“, das die SAFE-Wissenschaftler Jan Krahnen und Tobias Tröger im SAFE Finance Blog zusammengefasst haben. Allerdings empfehlen sie eine ambitioniertere Politik, die auf ein europäisches Einlagensicherungssystem („European Deposit Insurance Scheme“, EDIS) abzielt, das alle Einlagen mit einem Risiko für Bank-Runs absichert.

Das Gesetzespaket wird im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und Rat diskutiert.

MiFID II: Endgültige Leitlinien für die Anforderungen an strukturierte Einlagen

Endgültige Leitlinien verbessern die Vorschriften zur Produktgovernance, um sicherzustellen, dass Finanzinstrumente und strukturierte Einlagen („Produkte”) im besten Interesse der Kund:innen hergestellt und verbreitet werden. Am 27. März 2023 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die endgültigen Leitlinien zu Produktgovernance-Anforderungen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („Markets in Financial Instruments Directive“, MiFID II) veröffentlicht.

Die überarbeiteten Leitlinien sollen das Risiko von Falschverkäufen, regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Willkür sowie von Greenwashing bei der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten verringern.

Demnach werden Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, alle nachhaltigkeitsbezogenen Ziele anzugeben, mit denen ein Produkt vereinbar ist. Darüber hinaus können Firmen für Produkte mit vergleichbaren Merkmalen eine gemeinsame Methode (also einen Clustering-Ansatz) zur Bestimmung des Zielmarkts anwenden. Um die Kompatibilität zwischen der Vertriebsstrategie und dem Zielmarkt des Produkts zu gewährleisten, sollten für den Vertrieb zusätzliche Maßnahmen festgelegt werden, wenn es um komplexere Produkte im Rahmen von Dienstleistungen ohne Beratung geht (z. B. ein komplexes Produkt nicht aktiv, sondern nur auf Initiative von Kund:innen vertreiben). Außerdem sollten die Hersteller und Händler regelmäßig überprüfen, ob die Produkte und Dienstleistungen den Zielmarkt erreichen, wobei Häufigkeit und Umfang dieser Überprüfungen je nach Art des Produkts variieren können.

Die Leitlinien werden derzeit übersetzt und treten zwei Monate nach dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in allen EU-Amtssprachen auf der Website der ESMA in Kraft.

AML/CFT: Verschärfte Anti-Geldwäsche-Maßnahmen

Abgeordnete des Europäischen Parlaments wollen bestehende Regulierungslücken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schließen. Am 28. März 2023 haben die Mitglieder der Ausschüsse für Wirtschaft und Währung und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ihren Standpunkt zu drei Gesetzesentwürfen über die Finanzierungsvorschriften der EU-Politik zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) verabschiedet. Das Gesetzespaket umfasst

  • die EU “Single Rulebook”-Verordnung, ein einheitliches Regelwerk, das sich auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gegenüber Kund:innen, die Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer, die Verwendung anonymer Finanzinstrumente (z. B. Krypto-Assets) und neue Einrichtungen (z. B. Crowdfunding-Plattformen) bezieht;
  • die 6. Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung, die nationale Bestimmungen mit Blick auf die Aufsicht und Financial Intelligence Units sowie auf den Zugang zu notwendigen und verlässlichen Informationen (z. B. Register der wirtschaftlichen Eigentümer und in Freizonen gelagerte Vermögenswerte) enthält;
  • die Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche („Anti-Money Laundering Authority", AMLA), die der Behörde Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse überträgt, um die Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen zu garantieren. Am 23. Februar 2023 gab der deutsche Bundesfinanzminister bekannt, dass sich Deutschland um den Sitz der neuen AMLA in Frankfurt am Main bewirbt.

Während dieses Paket als eines seiner zentralen Bestandteile strengere Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Kryptomarkt-Teilnehmer:innen enthält, hat sich das Europäische Parlament am 23. April 2023 endgültig auf ein neues gemeinschaftliches Regelwerk für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz im Bereich der Krypto-Assets, einschließlich Kryptowährungen, geeinigt. Das SAFE Regulatory Radar von Oktober 2022 erläutert die Verordnung zu Märkten für Kryptowerte („Regulation on Markets in Crypto-Assets”, MiCA) im Detail.

Um zu vermeiden, dass Kund:innen der uneingeschränkte Zugang zum Finanzmarkt auf Basis unbelegter AML/CFT-Vorwürfe oder ohne triftigen Grund verwehrt wird, hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 31. März 2023 neue Leitlinien veröffentlicht. Diese Regeln stellen einen Anhang zu den EBA-Leitlinien für ML/TF-Risikofaktoren dar, der die Kreditinstitute beim Verständnis der Funktionsweise von gemeinnützigen Organisationen unterstützt und ihnen zu einem effektiven Umgang von im Zusammenhang mit gemeinnützigen Organisationen auftretenden ML/TF-Risiken verhilft, anstatt ihnen den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verwehren.

Die zweite Klasse von Leitlinien verdeutlicht die Wechselwirkung zwischen dem Zugang zu Finanzdienstleistungen und den Verpflichtungen der Institute zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Insbesondere sollten mehrere Schritte unternommen und Optionen in Betracht gezogen werden, bevor ein Institut beschließt, eine Geschäftsbeziehung aus Gründen der Einhaltung von ML/TF oder AML/CFT abzulehnen oder zu beenden.

 Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – ESAs): Öffentliche Konsultation zu Überarbeitungen der Delegierten Verordnung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleistungen („Sustainable Finance Disclosure Regulation“, SFDR). Die Frist endet am 4. Juli 2023.
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Öffentliche Konsultation zu Änderungen an ihren Leitlinien für Transaktionsregister (TRs) zur Positionsberechnung im Rahmen von EMIR. Die Frist endet am 9. Mai 2023.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Öffentliche Konsultation zu Standards für Aufsichtsbehörden, die die neuen internen Marktrisikomodelle im Rahmen der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs bewerten. Die Frist endet am 26. Juni 2023.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu Änderungen der Leitlinien für die risikobasierte AML/CFT-Aufsicht zur Berücksichtigung von Krypto-Asset-Dienstleistern. Die Frist endet am 29. Juni 2023.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf von Leitlinien für die Wiedervorlage historischer Daten im Rahmen des EBA-Melderahmens. Die Frist läuft bis zum 31. Juli 2023.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu Leitlinien für das Benchmarking von Diversity-Praktiken, einschließlich Diversity-Strategien und geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede im Rahmen der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen (CRD) und der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD). Die Frist endet am 24. Juli 2023.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zu den Kriterien der Einfachheit, Standardisierung und Transparenz und zusätzlichen spezifischen Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen (sogenannte STS-Kriterien). Die Frist endet am 7. Juli 2023.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu den Leitlinien für die Bewertung der angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwaltungs- oder Leitungsorgans von Kreditdienstleistern als Ganzes im Rahmen der Richtlinie über notleidende Kredite. Die Frist endet am 19. Juli 2023.
  • Europäische Kommission: Aufforderung zur Stellungnahme zum InvestEUProgramm. Die Frist endet am 10. Mai 2023.
  • Europäische Kommission: Aufforderung zur Stellungnahme zur EU-Umwelttaxonomie. Einsendeschluss ist der 3. Mai 2023.
  • Europäische Kommission: Aufforderung zur Stellungnahme zur Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken (SRMR-Überprüfung). Die Frist endet am 21. Juni 2023.
  • Europäische Kommission: Aufforderung zur Stellungnahme zur Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken (DGSD-Überprüfung). Die Frist endet am 21. Juni 2023.
  • Europäische Kommission: Aufforderung zur Stellungnahme zu den Klarstellungen zu den „Daisy-Chain“-Abzügen. Die Frist endet am 21. Juni 2023.
  • BaFin: öffentliche Konsultation zur Neufassung der MaAbwicklungsbehörde. Die Frist endet am 5. Juni 2023.
 

Angelina Hackmann ist Co-Head des SAFE Policy Center.