In neuerer Zeit wird zunehmend gefordert, der Aktiengesellschaft nach dem Vorbild der SE die Wahl zwischen der dualen und der monistischen Unternehmensverfassung einzuräumen. Diese rechtspolitische Forderung verdient aus mehreren Gründen Unterstützung: Erstens liegt heute mit dem SEAG eine ausgearbeitete Regelung vor, die belegt, daß und wie eine Gesellschaft mit monistischer Unternehmensverfassung in ein am dualen Führungssystem orientierten rechtliches Umfeld eingepaßt werden kann. Zweitens stützt die rechtstatsächliche Entwicklung im Bereich der SE die Forderung, auch die Verfassung der Aktiengesellschaft tunlichst ähnlich flexibel zu gestalten. Drittens sprechen auch die Entwicklung der Aktienrechte in einzelnen EU-Mitgliedstaaten und das im Entstehen begriffene Europäische Modell-Aktiengesetz (EMCLA) dafür.
White Paper No. 6, 2008