Mit dem Inkrafttreten der EU-Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie („BRRD“) und der Verabschiedung der rechtlichen und institutionellen Grundlagen für den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus innerhalb der Bankenunion sowie des deutschen BRRD-Umsetzungsgesetzes sind die Fundamente für ein innerhalb der EU und insbesondere in der Eurozone in weitem Umfang vereinheitlichtes Rechtsregime für die Insolvenzbewältigung bei systemrelevanten Kreditinstituten gelegt. Von einem Erfolg wird nur gesprochen werden können, wenn die neuen Eingriffskompetenzen den für die Bankeninsolvenz charakteristischen Komplexitätsproblemen wirklich gerecht werden. Dieser Frage geht der Beitrag nach.
Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht, ZHR 2015, Issue 1, p. 83ff,
2015