Der Beitrag diskutiert den unlängst veröffentlichten Referentenentwurf eines Finanzstabilitätsgesetzes, der vorsieht, dass die Bundesbank ab 2013 ein Mandat zur makroprudenziellen Überwachung bekommt. Die Entscheidungen über die Vorschläge, die sich vor allem an die Bundesregierung oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) richten dürften, wird ein neuer Ausschuss für Finanzstabilität beim Bundesfinanzministerium treffen. Der Autor befasst sich mit der Zusammensetzung dieses Ausschusses und mit den Instrumenten, die für die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses zur Verfügung stehen.
Policy Letter No. 08, 2012