Die BaFin hat im August 2021 eine Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen vorgelegt. Diese soll regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Fonds als „nachhaltig“, „grün“ o.ä. bezeichnet und vermarktet werden darf. Zwar sind aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Qualität von Informationen zu Nachhaltigkeitscharakteristika von Finanzprodukten zu erhöhen, grundsätzlich zu begrüßen. Der Erlass der konsultierten Richtlinie ist jedoch nicht zu befürworten. Im Lichte der einschlägigen unionsrechtlichen Regelwerke und Initiativen ist unklar, welchen informationellen Mehrwert diese rein nationale Maßnahme schaffen soll. Ferner bleibt auf Grundlage des Entwurfs unklar, anhand welcher Maßstäbe die „Nachhaltigkeit“ eines Investmentvermögens beurteilt werden soll, sodass das primäre Regelungsziel einer verbesserten Anlegerinformation nicht erreicht würde.
Policy Letter No. 93