Die Internalisierung der Externalität „sytemisches Risiko“ ist sinnvollerweise die Grundphilosophie des Restrukturierungsgesetzes. Dessen tragende Säulen - ein neu konzipiertes Reorganisationsverfahren, die Einfügung eines hoheitlichen Ausgliederungskonzepts in das Bankenaufsichtsrecht sowie die Einführung einer Abgabe zum Aufbau eines Restrukturierungsfonds – erreichen nach der vorliegenden Analyse im Wesentlichen die genannte Zielsetzung. Die Hauptkritik betrifft die drohende Unmöglichkeit einer partiellen Ausgliederung im Reorganisationsverfahren.
White Paper No. 20, 2010