Der Beitrag beschränkt sich auf die zweite Funktion der §§ 4 ff des Referentenentwurfs des Schuldverschreibungsgesetzes also auf den gesetzlichen Mechanismus der nachträglichen Anpassung von Anleihebedingungen durch Beschlüsse einer Gläubigerversammlung und deren gerichtliche Kontrolle. Er befasst sich mit der technischen Seite der Beschlußfassung der Gläubigerversammlung, und zwar von der Warte der Beschlußmängelkontrolle her betrachtet. Zunächst behandelt der Abschnitt III. die im Entwurf vorgesehenen „anfechtbaren“ Beschlüsse sowie die Frage, ob es daneben auch nichtige Beschlüsse gibt, und welche Regeln hierfür gelten. Der daran anschließende Abschnitt IV. befaßt sich mit den Schranken der Mehrheitsmacht und ihrer Bedeutung für die Anfechtungsklage. Der letzte Abschnitt V. wendet sich dann der Frage zu, ob auch im Bereich der Klage gegen Beschlüsse einer Gläubigerversammlung, vergleichbar dem Aktienrecht, Mißbräuche zu befürchten sind, und wie dem vorzubeugen ist.
White Paper No. 7, 2008