Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen veranlassen einzelne Kreditinstitute, negative Zinsen auf Einlagen zu erheben. Der Beitrag untersucht die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Weitergabe der verschlechterten Geschäftsaussichten im einlagenfinanzierten Aktivgeschäft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die vertragstypische Einordnung des Rechtsverhältnisses zwischen einlegendem Kunden und Bank der einseitigen Forderung negativer Zinsen auf bestehende Einlagen auch dann entgegensteht, wenn prinzipiell wirksame Zinsanpassungsklauseln vereinbart wurden.
Neue Juristische Wochenschrift, 68. Jahrgang 2015, Heft 10, pp. 657-661,
2015