„Klimaneutralität“ lässt sich heutzutage meist nur durch Kompensation eines positiven CO2-Fußabdrucks mittels Kohlenstoffgutschriften erreichen. Der freiwillige Handel mit solchen Gutschriften gilt als weitgehend unreguliert. Gleichwohl steht er nicht völlig losgelöst neben den hergebrachten Instrumenten des Klimaschutzrechts, sondern ist in vielfältiger Weise mit ihnen verflochten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen, ökonomischen und praktischen Grundlagen des freiwilligen Kohlenstoffhandels und geht auf dessen Verhältnis zum Paris-Abkommen und „unfreiwilligen“, marktbasierten Klimaschutzinstrumenten ein.
Zeitschrift für Umweltrecht, Heft 12, 586-596,
2022