Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
ESMA veröffentlicht Arbeitsprogramm und Bericht zur Vereinfachung
Am 28. September 2026 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („European Securities and Markets Authority“, ESMA) ihr Arbeitsprogramm für 2027 veröffentlicht. Zu den zentralen Themen gehören die weitere Umsetzung der Agenda zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau („Simplification and Burden Reduction“, SBR) sowie die Vorbereitung auf zusätzliche Zuständigkeiten, die sich aus dem noch in Verhandlung befindlichen Marktintegrations- und Aufsichtspaket („Market Integration and Supervision Package“, MISP) ergeben könnten.
Ausweitung der Aufsichtszuständigkeiten: 2027 wird das erste vollständige Jahr sein, in dem die ESMA die Aufsicht über Anbieter von ESG-Ratings ausübt. Die Behörde plant, deren Geschäftsmodelle und potenzielle Risiken für Anleger und die Integrität der Märkte zu bewerten. Darüber hinaus will die ESMA ihren Aufsichtsansatz anpassen, wie sie die kürzlich unter ihre direkte Aufsicht gestellt Unternehmen beaufsichtigt. Dazu gehören Anbieter eines konsolidierten Datentickers („Consolidated Tape Providers“, CTPs), externe Prüfer im Rahmen des European Green Bond Framework sowie EU-Benchmark-Administratoren, die Benchmarks aus Drittstaaten anerkennen.
Schutz von Kleinanlegern: Die Strategie für Kleinanleger („Retail Investment Strategy“), über die das Europäischen Parlament vorraussichtlich im November 2026 abstimmt, wird technische Empfehlungen für die Europäische Kommission sowie technische Standards zu einer Reihe von Themen des Anlegerschutzes auslösen, darunter das Preis-Leistungs-Verhältnis, Anreize (Inducements), Offenlegungsspflichten, Eignung und Angemessenheit sowie Marketingkommunikation.
Daten und Technologie: Der öffentliche Start der ersten Phase des zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access Point“, ESAP), die die Transparenzrichtlinie, die Prospektverordnung und die Leerverkaufsverordnung umfasst, ist für 2027 vorgesehen. Weitere Initiativen im Rahmen der Daten- und Technologiestrategie umfassen den Einsatz KI-basierter Aufsichtsinstrumente sowie die Weiterentwicklung der ESMA Data Platform, um die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu fördern. Cyber- und digitale operationelle Resilienz werden weiterhin eine unionsweite strategische Aufsichtspriorität („Union-wide Strategic Supervisory Priority“, USSP) darstellen. Zudem plant die ESMA, eine weitere USSP zur technologischen Innovation, etwa im Bereich KI und Tokenisierung, im Bereich der Kleinanleger einzurichten.
Vereinfachung und Entlastung: Als Teil des Pakets hat die ESMA ihren Bericht zur Vereinfachung veröffentlicht. Dieser legt dar, wie die Behörde zur Agenda für Vereinfachung und Bürokratieabbau beitragen will und nennt vier zentrale Initiativen mit dem voraussichtlich größten Wirkungspotenzial: integrierte Transaktionsmeldungen, eine integrierte Fondsberichterstattung, einen einfachere Kleinanlegerpr-Reise („investor journey“) und eine wirksame risikobasierte Aufsicht. Nach Schätzung der ESMA könnte eine langfristige Harmonisierung der Berichterstattung die Berichtskosten um 22 bis 24 Prozent senken. Die ESMA plant, die Anforderungen unter MiFIR/MiFID II, EMIR, CSDR, MAR, der Prospektverordnung, MiCAR, AIFMD/UCITS, PRIIPs und der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu überprüfen.
- Ganzheitliche Überprüfung der Transaktionsmeldungen: Die ESMA will Überschneidungen und Ineffizienzen zwischen MiFIR, EMIR, SFTR und den damit verbundenen Rechtsrahmen angehen, mit dem langfristigen Ziel, Meldungen nur noch einmal abgeben zu müssen.
- Integrierte Fondsberichterstattung: Ziel ist die Einrichtung eines ESMA-Daten-Hubs zur zentralisierten Speicherung und Validierung sämtlicher Daten, die mithilfe eines vollständig integrierten und harmonisierten einheitlichen Meldeformulars auf Basis gemeinsamer Semantiken/eines gemeinsamen Datenwörterbuchs gemeldet werden. Die ESMA hat mit der Entwicklung technischer Standards für die Fondsberichterstattung im Rahmen der AIFM- und UCITS-Richtlinien begonnen und beabsichtigt, diese Arbeiten im zweiten Quartal 2027 abzuschließen.
- Kleinanleger-Reise: Diese wird als ein zentraler Bereich für Vereinfachung und Bürokratieabbau angesehen. Die ESMA plant die Entwicklung von Maßnahmen der Stufen 2 und 3, die darauf abzielen, Informationspflichten zu vereinfachen, doppelte Anforderungen aus MiFID II, PRIIPs und UCITS zu reduzieren und digitale Kommunikation als Standard zu fördern. Die ESMA beabsichtigt zudem, die MiFID-II-Leitlinien zu aktualisieren und für Produkte mit geringerem Risiko verhältnismäßigere Ansätze anzuwenden.
- Risikobasierte Aufsicht: Die ESMA beabsichtigt, die risikobasierte Aufsicht („Risk-Based Supervision“, RBS) nach der Veröffentlichung der RBS-Grundsätze zu Beginn dieses Jahres weiterzuentwickeln. Geplant ist, Unternehmen entsprechend ihrem Risikoprofil gezielter aufsichtlich zu begleiten, mit einem Schwerpunkt auf Effizienz und dem Erreichen hochwertiger Aufsichtsergebnisse, um unnötigen Aufwand zu reduzieren.
EBA-Leitlinien zum Management von Drittparteienrisiken
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde („European Banking Authority“, EBA) hat ihre finalen Leitlinien zum Management von Drittparteienrisiken veröffentlicht. Diese ersetzen die Leitlinien zu Outsourcing-Vereinbarungen aus dem Jahr 2019. Die Leitlinien gelten für Nicht-IKT-Dienstleistungen (Informations- und Kommunikationstechnologie, IKT) und bringen deren Management mit DORA („Digital Operational Resilience Act”) in Einklang, das bereits für IKT-Drittanbieter gilt. Zudem erweitern die Leitlinien das Konzept, indem sie Outsourcing als eine Kategorie innerhalb des umfassenderen Begriffs der Drittparteienvereinbarungen einordnen. Die Definition einer kritischen oder wichtigen Funktion entspricht derjenigen, die unter DORA verwendet wird. Die Leitlinien sind noch nicht anwendbar und müssen zunächst in die Amtssprachen der EU übersetzt werden. Sobald sie anwendbar sind, haben Institute eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um bestehende Drittparteienvereinbarungen und ihre Register über Nicht-IKT-Drittparteien an den neuen Rahmen anzupassen.
Die Leitlinien decken den gesamten Lebenszyklus einer Vereinbarung ab, von der Risikobewertung und Sorgfaltspflicht („Due Diligence“) vor Vertragsabschluss über den Vertrag selbst, die Unterbeauftragung, die laufende Überwachung und Dokumentation bis hin zum Ausstieg. Institute führen auf Einzelinstituts- und konsolidierter Ebene ein Register aller Drittparteienvereinbarungen, das am Registerformat von DORA ausgerichtet ist. Für Vereinbarungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, müssen zusätzliche Daten erfasst werden. Vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung müssen Institute eine Risikobewertung und eine Due Diligence durchführen. Institute müssen Drittanbieter risikobasiert überwachen und bei Vereinbarungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, die Ersetzbarkeit bewerten und angemessene Ausstiegsstrategien vorhalten. Die Aufsichtsbehörden müssen vorab über geplante Vereinbarungen für kritische oder wichtige Funktionen sowie über wesentliche Änderungen informiert werden.
Die Anwendung der Leitlinien folgt dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die EBA berücksichtigt dabei die Größe und interne Organisation eines Instituts sowie Art, Umfang und Komplexität seiner Tätigkeiten. Die strengsten Anforderungen gelten für Vereinbarungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen.
Updates
- In ihrer Rede zur Lage der Union am 16. September kündigte Kommissionspräsidentin von der Leyen ein neues Bankenpaket an, dessen Schwerpunkte auf Vereinfachung und der Überwindung der Fragmentierung liegen. Außerdem forderte sie, den Fahrplan mit dem Ziel „Ein Europa, ein Markt“ bis Ende 2027 abzuschließen, einschließlich Maßnahmen zur Kapitalmarktinfrastruktur.
- Die ESMA hat ein Paket von Unterlagen im Rahmen der Prospektverordnung veröffentlicht. Darunter ein Konsultationspapier, ein Abschlussbericht zu Leitlinien für Produktnachträge, aktualisierte Fragen und Antworten sowie ein Abschlussbericht zu technischen Standards für die aufzuführenden wesentlichen Finanzinformationen. Die ESMA bittet bis zum 9. November 2026 um Stellungnahmen zu dem Konsultationspapier.
- Die Europäische Kommission lehnte es ab, den im März 2026 vorgelegten Entwurf der EBA zur Änderung der RTS zur Vorabgenehmigung anzunehmen, der darauf abzielte, die Genehmigungsverfahren für die Reduzierung von Eigenmitteln und anrechenbaren Verbindlichkeiten zu beschleunigen. Die Kommission bevorzugt eine umfassendere Überprüfung; die EBA antwortete, dass sie diese umfassendere Überprüfung durchführen werde, um zu einem späteren Zeitpunkt weitere Vereinfachungen zu erreichen.
- Die EBA hat ihre Prioritäten für die Überprüfung der MiCAR-Regulierung festgelegt. Sie fordert strengere Vorschriften für Multi-Issuer-Systeme aus Drittländern („Third-country multi-issuer schemes“), eine Überprüfung der Mindestreserveanforderungen für Stablecoin-Emittenten, eine klarere Klassifizierung von Krypto-Vermögenswerten, einen möglichen Regulierungsrahmen für Krypto-Kredite sowie eine verbesserte Berichterstattung.
- Am 16. September bestätigte das Europäische Parlament Thomas Gstädtner für eine Amtszeit von fünf Jahren als Exekutivdirektor der EBA.
- Die ESAs haben ihr gemeinsames Herbst-Risiko-Update veröffentlicht, in dem sie drei wesentliche Schwachstellen hervorheben: externe Abhängigkeiten, neue Technologien und private Kredite.
Öffentliche Konsultationen
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Claudia Schaffranka leitet das SAFE Policy Center.