Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
Europäische Kommission: Stärkung des Rahmens für das finanzielle Risikomanagement der EU
Am 21. Februar hat die Europäische Kommission entschieden, die Rolle der Risikovorständin auszuweiten. Dies geschieht vor dem Hintergrund des erheblichen Wachstums finanzieller Aktivitäten der EU im Laufe des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens. Dazu gehören die Förderung von Investitionen und der wirtschaftlichen Erholung der Mitgliedstaaten im Nachgang der Corona-Pandemie (Next Generation EU (NGEU)) sowie die Unterstützung der Ukraine und weiterer EU-Nachbarländer. Die Entscheidung passt zeitlich zur Ankündigung der Europäischen Kommission vom 4. März, neue Gemeinschaftsschulden aufzulegen. Als Teil des ReArm Europe Plans würde die EU 150 Milliarden Euro an Darlehen ausgeben, um die gemeinsame Beschaffung von militärischem Material zu erleichtern. Außerdem wird die Rückzahlung der NGEU-Darlehen im Jahr 2028 beginnen.
Nach Inkrafttreten der Entscheidung umfasst die Rolle der Risikovorständin die Überwachung aller finanziellen Aktivitäten der Union, einschließlich Kreditaufnahmen, Schulden- und Liquiditätsmanagement, Kreditvergabegeschäften und haushaltsbezogenen Garantien sowie der verwalteten Vermögenswerte.
Der Risikomanagementrahmen ist um das Modell der drei Verteidigungslinien strukturiert, wobei die Risikovorständin als unabhängige zweite Linie auf Verwaltungsebene agiert. Zu den Aufgaben der Risikovorständin gehören die Formulierung von Risikomanagementrichtlinien und die unabhängige Risikoüberwachung sowie die Bewertung und Meldung finanzieller Risiken. Die erste Linie bilden die für die Finanzoperationen der Union zuständigen Generaldirektionen, während die dritte Linie der Interne Auditdienst ist.
Konkret regelt diese Entscheidung den Status und die Unabhängigkeit der Risikovorständin sowie ihre allgemeinen Aufgaben. Darüber hinaus bestimmt die Entscheidung ihre spezifischen Aufgaben in Bezug auf EU-Anleihen, Schuldenmanagement, Liquiditätsmanagement und Vermögensverwaltungsoperationen. Sie regelt auch spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung finanzieller Risiken von Programmen oder Instrumenten, die haushaltsbezogene Garantien und Kredite genehmigen.
Mit der Umsetzung dieses Rahmenmodells und der Rolle eines unabhängigen Risikovorstands beabsichtigt die Kommission die Empfehlungen des Sonderberichts 16/2023 des Europäischen Rechnungshofs zum EU-Schuldenmanagement zu erfüllen.
Bankenunion: Aktualisierungen zur Zulassung interner Modelle und zur Methodik der aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Gleichwertigkeit von Nicht-EU-Ländern
Am 17. März aktualisierte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) ihre technischen Durchführungsstandards für den gemeinsamen Entscheidungsprozess zur Genehmigung interner Modelle im Rahmen der Eigenkapitalverordnung als Teil der ersten Phase des EBA-Fahrplans zur Umsetzung des EU-Bankenpakets. Ziel ist es, die bestehenden technischen Durchführungsstandards mit Änderungen im EU-Recht zu harmonisieren. Insbesondere fällt der fortgeschrittene Messansatz für operationelle Risiken weg, während die Genehmigungsprozesse gestrafft und eine effektive Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Einklang mit den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Standards erleichtert werden sollen.
Darüber hinaus legen die technischen Durchführungsstandards die Schritte fest, die die zuständigen Behörden zur Bewertung von Anträgen auf Genehmigung interner Modelle zu unternehmen haben, wobei der Bewertungsprozess für die Anträge und die Erreichung gemeinsamer Entscheidungen unter den Aufsichtsbehörden weiter präzisiert werden. Außerdem bleibt die 10-Tage-Frist für die Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Behörden in den aktualisierten technischen Standards bestehen.
Am 24. März aktualisierte die EBA die Methodik zur aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Gleichwertigkeit von Nicht-EU-Ländern, um die Änderungen in der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie zu berücksichtigen. Die Methodik umfasst die Bewertung des regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmens einer Nicht-EU-Rechtsordnung anhand von zwei Fragebögen. Mit dem ersten Fragebogen wird anhand eines vorläufigen Screenings bewertet, ob die wichtigsten Anforderungen in der betreffenden Rechtsordnung erfüllt sind. Der zweite Fragebogen beinhaltet eine vertiefte Untersuchung durch einen Vergleich der Bestimmungen des EU-Rahmens mit denen der Nicht-EU-Rechtsordnung.
Im Rahmen dieser Aktualisierung wurden die Fragebögen auf eine Online-Plattform verlagert, auf die Nicht-EU-Rechtsordnungen Zugang beantragen können.
Öffentliche Konsultationen
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Pietro Chiarelli ist Financial Policy Analyst am SAFE Policy Center.