SAFE Finance Blog
31 Mar 2025

Das SAFE Regulatory Radar im März

Neue Aufgaben für die Risikovorständin der EU und aktualisierte technische Standards für die Zulassung interner Modelle im Rahmen der Eigenkapitalverordnung

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

Europäische Kommission: Stärkung des Rahmens für das finanzielle Risikomanagement der EU 

Am 21. Februar hat die Europäische Kommission entschieden, die Rolle der Risikovorständin auszuweiten. Dies geschieht vor dem Hintergrund des erheblichen Wachstums finanzieller Aktivitäten der EU im Laufe des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens. Dazu gehören die Förderung von Investitionen und der wirtschaftlichen Erholung der Mitgliedstaaten im Nachgang der Corona-Pandemie (Next Generation EU (NGEU)) sowie die Unterstützung der Ukraine und weiterer EU-Nachbarländer. Die Entscheidung passt zeitlich zur Ankündigung der Europäischen Kommission vom 4. März, neue Gemeinschaftsschulden aufzulegen. Als Teil des ReArm Europe Plans würde die EU 150 Milliarden Euro an Darlehen ausgeben, um die gemeinsame Beschaffung von militärischem Material zu erleichtern. Außerdem wird die Rückzahlung der NGEU-Darlehen im Jahr 2028 beginnen.

Nach Inkrafttreten der Entscheidung umfasst die Rolle der Risikovorständin die Überwachung aller finanziellen Aktivitäten der Union, einschließlich Kreditaufnahmen, Schulden- und Liquiditätsmanagement, Kreditvergabegeschäften und haushaltsbezogenen Garantien sowie der verwalteten Vermögenswerte.

Der Risikomanagementrahmen ist um das Modell der drei Verteidigungslinien strukturiert, wobei die Risikovorständin als unabhängige zweite Linie auf Verwaltungsebene agiert. Zu den Aufgaben der Risikovorständin gehören die Formulierung von Risikomanagementrichtlinien und die unabhängige Risikoüberwachung sowie die Bewertung und Meldung finanzieller Risiken. Die erste Linie bilden die für die Finanzoperationen der Union zuständigen Generaldirektionen, während die dritte Linie der Interne Auditdienst ist. 

Konkret regelt diese Entscheidung den Status und die Unabhängigkeit der Risikovorständin sowie ihre allgemeinen Aufgaben. Darüber hinaus bestimmt die Entscheidung ihre spezifischen Aufgaben in Bezug auf EU-Anleihen, Schuldenmanagement, Liquiditätsmanagement und Vermögensverwaltungsoperationen. Sie regelt auch spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung finanzieller Risiken von Programmen oder Instrumenten, die haushaltsbezogene Garantien und Kredite genehmigen.

Mit der Umsetzung dieses Rahmenmodells und der Rolle eines unabhängigen Risikovorstands beabsichtigt die Kommission die Empfehlungen des Sonderberichts 16/2023 des Europäischen Rechnungshofs zum EU-Schuldenmanagement zu erfüllen.

Bankenunion: Aktualisierungen zur Zulassung interner Modelle und zur Methodik der aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Gleichwertigkeit von Nicht-EU-Ländern

 Am 17. März aktualisierte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) ihre technischen Durchführungsstandards für den gemeinsamen Entscheidungsprozess zur Genehmigung interner Modelle im Rahmen der Eigenkapitalverordnung als Teil der ersten Phase des EBA-Fahrplans zur Umsetzung des EU-Bankenpakets. Ziel ist es, die bestehenden technischen Durchführungsstandards mit Änderungen im EU-Recht zu harmonisieren. Insbesondere fällt der fortgeschrittene Messansatz für operationelle Risiken weg, während die Genehmigungsprozesse gestrafft und eine effektive Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Einklang mit den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Standards erleichtert werden sollen.

 Darüber hinaus legen die technischen Durchführungsstandards die Schritte fest, die die zuständigen Behörden zur Bewertung von Anträgen auf Genehmigung interner Modelle zu unternehmen haben, wobei der Bewertungsprozess für die Anträge und die Erreichung gemeinsamer Entscheidungen unter den Aufsichtsbehörden weiter präzisiert werden. Außerdem bleibt die 10-Tage-Frist für die Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Behörden in den aktualisierten technischen Standards bestehen.

 Am 24. März aktualisierte die EBA die Methodik zur aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Gleichwertigkeit von Nicht-EU-Ländern, um die Änderungen in der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie zu berücksichtigen. Die Methodik umfasst die Bewertung des regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmens einer Nicht-EU-Rechtsordnung anhand von zwei Fragebögen. Mit dem ersten Fragebogen wird anhand eines vorläufigen Screenings bewertet, ob die wichtigsten Anforderungen in der betreffenden Rechtsordnung erfüllt sind. Der zweite Fragebogen beinhaltet eine vertiefte Untersuchung durch einen Vergleich der Bestimmungen des EU-Rahmens mit denen der Nicht-EU-Rechtsordnung.

Im Rahmen dieser Aktualisierung wurden die Fragebögen auf eine Online-Plattform verlagert, auf die Nicht-EU-Rechtsordnungen Zugang beantragen können.

Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Konsultation zu Entwürfen technischer Standards zur Festlegung des Schwellenwerts für die Anforderungen an das aufsichtsrechtliche Risikomanagement von Zentralverwahrern, die bankähnliche Nebendienstleistungen erbringen. Die Frist endet am 16. Juni 2025.
  • EBAKonsultation zu den vorgeschlagenen technischen Regulierungsstandards im Zusammenhang zur Antwort der EBA auf den Aufruf der Europäischen Kommission zur Abgabe von Stellungnahmen zu neuen Mandaten der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism, AMLA). Die Frist läuft bis zum 6. Juni 2025.
  • EBAKonsultation zu einem möglichen Delegierten Rechtsakt zur Festlegung der Methode zur Bestimmung der Gebühren, die von finanziellen und nichtfinanziellen Gegenparteien zu zahlen sind, die die Validierung von Pro-forma-Modellen im Rahmen der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung verlangen. Die Frist endet am 7. April 2025.
  • EBAKonsultation zur Änderung der technischen Durchführungsstandards für Benchmarking-Verfahren. Die Frist läuft bis zum 26. Mai 2025.
  • Europäische KommissionKonsultation über die Anwendung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Marktrisiken. Die Frist läuft bis zum 22. April 2025.
  • Europäische KommissionKonsultation zur Überprüfung der Funktionsweise der Märkte für Rohstoffderivate und bestimmter Aspekte im Zusammenhang mit Spot-Energiemärkten. Die Frist läuft bis zum 23. April 2025.
  • Single Resolution BoardKonsultation zu den operationellen Leitlinien für die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit von Banken. Die Frist läuft bis zum 5. Mai 2025.

Pietro Chiarelli ist Financial Policy Analyst am SAFE Policy Center.