Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
SIU: Verkürzung des Abrechnungszyklus und Erstellung konsolidierter Datenträger
Am 18. Juni 2025 erzielten der Rat der EU und das Europäische Parlament eine Einigung über die Änderung des Abwicklungszyklus gemäß der Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR). Die Gesetzesänderung verkürzt den Abwicklungszyklus von Wertpapieren, die an EU-Handelsplätzen ausgeführt werden, von zwei Tagen („T+2“) auf einen Tag („T+1“) nach Abschluss. Die vereinbarte Änderung soll die EU an die weltweiten Entwicklungen angleichen, da viele Rechtsordnungen zu einem kürzeren Abrechnungszyklus gewechselt haben. Außerdem soll die Änderung die Liquidität erhöhen, eine Fragmentierung verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte fördern.
Die Mitgesetzgeber haben sich darauf geeinigt, bestimmte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte („securities financing transactions“, SFTs) von der Anforderung des Abrechnungszyklus T+1 auszunehmen. Bei SFTs handelt es sich um Finanzvereinbarungen, die es Anleger:innen und Unternehmen ermöglichen, von ihnen gehaltene Vermögenswerte, wie z.B. Aktien oder Anleihen, als Sicherheit zu verwenden, um sich kurzfristig zu finanzieren.Um eine mögliche Umgehung des verkürzten Abrechnungszyklus zu verhindern, gilt die Ausnahmeregelung nur für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die formell als ein einziges, aus zwei miteinander verbundenen Transaktionen bestehendes Geschäft dokumentiert sind. Die Änderungen treten am 11. Oktober 2027 in Kraft.
Am 18. Juni 2025 erließ die Kommission einen Umsetzungsakt und drei delegierte Rechtsakte im Rahmen der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), die darauf abzielen, die EU-Handelslandschaft für Finanzinstrumente zu vereinheitlichen und die Schaffung konsolidierter Datenträger zu ermöglichen. Konsolidierte Datenträger bestehen aus zentralisierten Dateneinspeisungen, die Echtzeithandels- und Kursinformationen für Wertpapiere in einem einzigen Informationsstrom sammeln und verbreiten. Sie ermöglichen es professionellen und privaten Anleger:innen und Händler:innen, die besten verfügbaren Preise und Größen für Kauf- und Verkaufsaufträge auf dem gesamten Markt und nicht nur an einer einzigen Börse zu sehen und so fundierte Entscheidungen zu treffen. So verbessern sie den Wettbewerb, indem sie den Handel auf Handelsplätze mit besseren Preisen und hoher Liquidität verlagern. Die eingeführten technischen Standards sollen sicherstellen, dass die konsolidierten Datenträger mit genauen, zeitnahen Daten versorgt werden. Sie umreißen die Bedingungen, unter denen Anbieter:innen konsolidierter Datenträger zugelassen werden können, und legen einen Ansatz zur Aufteilung der Einnahmen für Anbieter:innen von Datenträgern fest, um Handelsplätze für die Bereitstellung von Daten zu entschädigen. Darüber hinaus legen die Standards fest, wie Marktdaten fair, transparent und diskriminierungsfrei öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, womit sichergestellt wird, dass erhobene Gebühren angemessen und gerechtfertigt sind.
Zahlungsverkehr: Einigung über die Verhandlungsposition zur Regulierung und die Überarbeitung der standardisierten Terminologie und der Offenlegungsunterlagen
Am 18. Juni 2025 einigte sich der Rat auf seine Verhandlungsposition zur Reform des Zahlungsverkehrsrahmens, d.h. der Verordnung über Zahlungsdienste und der Richtlinie über Zahlungsdienste. Ziel des Mandats des Rates ist es, Betrug im Zahlungsverkehr einzudämmen, technologische Innovationen zu fördern, die Verbraucher:innen besser zu schützen und die Gebührentransparenz zu erhöhen. Die Position schafft einen robusten und umfassenden Rahmen zur Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr. Mit den Vorschlägen sollen gezielte Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes eingeführt werden, da Betrügereien wie z. B. der „Spoofing-Betrug“, bei dem sich Kriminelle als Zahlungsanbieter von Nutzer:innen ausgeben, um deren Vertrauen zu gewinnen und auszunutzen immer häufiger auftreten.
Eine dieser Maßnahmen ist Zahlungsdienstleister zu verpflichten, betrugsbezogene Daten auszutauschen. Darüber hinaus muss ein System eingeführt werden, das die Übereinstimmung von IBAN und Empfängername überprüft, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Die Verhandlungsposition des Rates stärkt diese Bemühungen zur Betrugsbekämpfung, indem sie den Anwendungsbereich auf Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste wie Internetdienstanbieter und Messaging-Apps ausweitet, die in den Rahmen der Betrugsbekämpfung einbezogen werden. Er stellt auch sicher, dass die Verbraucher in Betrugsfällen nicht ungerechtfertigt belastet werden, und unterstreicht die Notwendigkeit der vollständigen Einhaltung des EU-Datenschutzstandards.
Mehr Transparenz ist ein weiterer zentraler Pfeiler der Reform. Die Benutzer:innen von Geldautomaten werden über alle relevanten Gebühren und Wechselkurse informiert, bevor sie eine Abhebung bestätigen. Der Rat hat auch strengere Regeln für die Offenlegung von Gebühren für Zahlungskartensysteme vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen und Unternehmen einen besseren Überblick über die Transaktionskosten haben und besser fundierte Entscheidungen treffen können. Wenn eine Einigung zwischen den Mitgesetzgebern erzielt wird, werden die Vorschläge die Grundlage für eine neue Verordnung über Zahlungsdienste schaffen und die bestehende Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) ändern, um einen moderneren Rahmen in diesem Bereich zu schaffen.
Am 20. Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre Überprüfung der standardisierten Terminologie für Zahlungskonten, wie in der Zahlungskontenrichtlinie („Payment Accounts Directive“, PAD) vorgeschrieben. Bei der Überprüfung wurden die standardisierten Begriffe bewertet, die ursprünglich im Jahr 2018 herausgegeben wurden und den Verbraucher:innen den Vergleich von Zahlungskontogebühren und -angeboten in der gesamten Europäischen Union erleichtern sollen.
Die Überprüfung ergab, dass die aktuellen standardisierten Bedingungen nach wie vor zweckmäßig sind und keine unmittelbaren Änderungen erfordern. Daher hat die EBA beschlossen, die technischen Regulierungsstandards (RTS) zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu ändern. Stattdessen plant die EBA, die Ergebnisse in vier Jahren oder bei bedeutenden Markt- oder Gesetzesentwicklungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Terminologie relevant und praktikabel bleibt. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Mandat des PAD für die EBA, die standardisierte Terminologie regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um Klarheit und Konsistenz für Verbraucher:innen und Interessengruppen zu schaffen.
Sustainable Finance: Rahmenbedingungen für die freiwillige Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken
Am 13. Juni 2025 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht einen Rahmen für die freiwillige Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken. Das Rahmenwerk, das qualitative und quantitative Elemente umfasst, ist mit Blick auf Anpassungsfähigkeit konzipiert. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die klimabezogenen Daten in Bezug auf Genauigkeit, Konsistenz und Qualität weiterentwickeln.
Der Offenlegungsrahmen unterstützt Transparenz und Marktdisziplin, indem er den Banken hilft, ihre klimabezogenen Finanzrisiken offenzulegen. In dieser Hinsicht zielt er darauf ab, bestehende Rahmenwerke zu ergänzen. Der Rahmen für die Offenlegung ist in vier Hauptbereiche gegliedert: Unternehmensführung, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele.
Die Länder sind aufgefordert, eine nationale Umsetzung in Erwägung zu ziehen, eine verbindliche Annahme ist jedoch nicht erforderlich. In dieser Hinsicht ist die Flexibilität ein wesentliches Merkmal des Rahmens, das es ermöglicht, Unterschiede in der Datenverfügbarkeit und -qualität in den verschiedenen Ländern auszugleichen. Die Rahmenregelung soll einen ganzheitlichen Überblick über die Klimarisiken der Banken geben, wobei eine Kombination aus Kennzahlen und erläuternden Informationen erforderlich ist. Der Ausschuss unterstreicht, dass die Offenlegungen ganzheitlich interpretiert werden sollten, wobei ihre Grenzen und die Notwendigkeit mehrerer Messgrößen anerkannt werden, um den vollen Umfang der klimabezogenen Risiken zu erfassen.
Der Ausschuss wird die internationalen Offenlegungspraktiken und andere Berichterstattungsrahmen beobachten und kann den Rahmen bei Bedarf auf der Grundlage künftiger Entwicklungen überarbeiten.
Updates:
- Am 12. Juni 2025 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Anwendung der in Basel III vorgesehenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen für das Marktrisiko um ein weiteres Jahr zu verschieben.
- Am 17. Juni 2025 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, den EU-Verbriefungsrahmen durch Änderungen der Eigenkapitalvorschriften und der Verbriefungsverordnung zu überprüfen.
Öffentliche Konsultationen
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Pietro Chiarelli ist Financial Policy Analyst at the SAFE Policy Center.