Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
Gegenpartei- und Marktrisiko: Neue Richtlinien und Standards für das Risikomanagement
Am 11. Dezember 2024 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Leitlinien für das Risikomanagement von Gegenparteikrediten, welche die Praktiken „Sound practices for banks’ interactions with highly leveraged institutions“ aus dem Jahr 1999 ersetzen. Die endgültige Fassung der Leitlinien berücksichtigt Feedback aus der im April 2024 eingeleiteten öffentlichen Konsultation.
Die Leitlinien befassen sich mit den Schwachstellen der Branche bei der Steuerung von Gegenparteiausfallrisiken (CCR), insbesondere bei Banken mit hohem Risiko gegenüber Gegenparteien (zum Beispiel bei Nichtbank-Finanzintermediären). Diese Mängel in den Managementpraktiken betreffen die Sorgfaltspflicht (Due-Diligence-Prüfung), die sowohl bei der Aufnahme als auch laufend durchgeführt wird, die Praktiken zur Kreditrisikominderung (zum Beispiel Einschusszahlungen), die Risikomanagementpraktiken in Bezug auf potenzielle künftige Risikopositionen und Stresstests sowie die Governance und die Aufsicht der Geschäftsleitung über das Gegenparteiausfallrisiko.
Die Leitlinien befassen sich mit anhaltenden Schwächen der Branche und betonen:
- Umfassende Due Dilligence: Die Banken sollten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen eine gründliche Bewertung der Gegenparteien vornehmen und fortlaufende Bewertungen vornehmen, um die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen.
- Strategien zur Minderung des Kreditrisikos: Die Institute werden ermutigt, widerstandsfähige Strategien zu entwickeln, einschließlich wirksamer Vertragsbedingungen und risikosensitiver Einschusszahlungen, um das Risiko durch die Gegenpartei zu verwalten.
- Messung und Kontrolle: Die Banken werden ermutigt, ergänzende Messgrößen zu verwenden, um das Gegenparteiausfallrisiko wirksam zu messen, zu kontrollieren und zu begrenzen.
- Governance-Rahmen: Die Einrichtung einer starken Governance-Struktur ist für die Überwachung des Risikomanagements von Gegenparteien unerlässlich, um eine fundierte Entscheidungsfindung und Risikoüberwachung zu gewährleisten.
Die Leitlinien sind allgemein anwendbar, aber besonders sinnvoll für das Management von Hochrisikokrediten an Gegenparteien, einschließlich Nichtbank-Finanzintermediären. Die Leitlinien können je nach Größe, Komplexität und Wesentlichkeit des Risikoprofils des Finanzinstituts verhältnismäßig angewendet werden.
Im Rahmen der Umsetzung des EU-Bankenpakets im Bereich des Marktrisikos hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 6. Dezember 2024 ihren endgültigen Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht. Sie spezifizieren Long- und Short-Positionen im Rahmen der Ausnahmeregelungen für Markt- und Gegenparteirisiken.
Die Kapitaladäquanzverordnung (CRR III) sieht einige Ausnahmen für die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Markt- und Gegenparteirisiken vor, die unter anderem die Größe des Geschäfts betreffen. In diesem Zusammenhang legt CRR III nun fest, dass die Größe des Geschäfts dem absoluten Wert der aggregierten Long-Position, addiert mit dem absoluten Wert der aggregierten Short-Position, entsprechen soll. Darüber hinaus bieten die Standards der EBA eine Methodik zur Ermittlung des Hauptrisikotreibers einer Position und zur Bestimmung, ob eine Transaktion eine Kauf- oder Verkaufsposition darstellt.
Dies geschieht auf der Grundlage der Sensitivitäten, die im Rahmen des standardisierten Marktrisikoansatzes oder der im Rahmen des standardisierten Ansatzes für das Gegenparteiausfallrisiko definierten Aufschläge definiert sind. Eine Position wird als „long“ oder „short“ eingestuft, je nachdem, wie sich Bewegungen bei ihrem Hauptrisikotreiber auf den Marktwert auswirken. Die detailliertere Methodik der EBA stellt sicher, dass die Ausnahmen angemessen angewandt werden, um Finanzstabilität zu wahren und gleichzeitig der Vielfalt der Finanzinstitute Rechnung zu tragen.
MiCAR: Leitlinien für einen standardisierten Test für die Klassifizierung von Krypto-Assets und Bericht über Tokenisierte Einlagen
Am 10. Dezember 2024 veröffentlichten die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) - bestehend aus EBA, der European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA und der European Securities and Markets Authority ESMA, gemeinsame Leitlinien zur Standardisierung der Klassifizierung von Kryptowerten gemäß Artikel 97 der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).
Durch die Verschlankung und Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Klassifizierung von Kryptowerten im Rahmen von MiCAR sollen die Leitlinien eine einheitliche Anwendung in den EU-Mitgliedstaaten gewährleisten, die Aufsichtsarbitrage verringern, den Anlegerschutz verbessern und die Aufsicht erleichtern.
Die wichtigsten Bestandteile der Leitlinien:
- Standardisierter Test für die Klassifizierung: Eine einheitliche Methodik zur Bestimmung, ob ein Krypto-Asset als Asset-Referenced Token (ART), Electronic Money Token (EMT) oder eine andere Kategorie unter MiCAR eingestuft werden kann.
- Vorlagen für Erklärungen und Rechtsgutachten:
- Für ARTs: Emittenten müssen dem Whitepaper ein Rechtsgutachten beifügen, in dem die Klassifizierung des Tokens erläutert und bestätigt wird, dass es sich weder um einen EMT handelt noch vom Anwendungsbereich der MiCAR ausgeschlossen ist.
- Für andere Krypto-Assets: Dem Whitepaper muss eine Erklärung beigefügt werden, in der dargelegt wird, warum der Vermögenswert nicht als EMT oder ART eingestuft oder von der MiCAR ausgeschlossen ist.
Die Leitlinien sollen drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in allen EU-Amtssprachen gelten, und dem umfassenderen Umsetzungszeitplan von MiCAR entsprechen.
Am 12. Dezember 2024 veröffentlichte die EBA einen Bericht über Tokenisierte Einlagen. Der Bericht bewertet die potenziellen Vorteile und Herausforderungen von tokenisierten Einlagen und fördert gleichzeitig die Konvergenz bei der Klassifizierung von tokenisierten Einlagen gegenüber E-Geld-Token, die von Kreditinstituten im Rahmen von MiCAR ausgegeben werden.
Der Bericht besagt, dass die Tokenisierung von Einlagen mit Distributed-Ledger-Technologie anstelle von traditionellen Ledgern ihre regulatorische Einstufung als Einlagen nicht ändert. Der Bericht hebt das wachsende Interesse der Kreditinstitute hervor.
Zu den potenziellen Vorteilen gehören Programmierbarkeit und Automatisierung, während die Herausforderungen den Verbraucherschutz, operationelle Risiken und die Einhaltung von Regelungen zur Geldwäschebekämpfung betreffen.
Kapitalmarktunion: Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Am 29. November 2024 legte der Rat der EU seinen Standpunkt zu den wichtigsten Aspekten des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts in den Mitgliedstaaten fest. Die vorgeschlagene Richtlinie soll die Entwicklung der Kapitalmarktunion fördern, da unterschiedliche Insolvenzregelungen seit langem als Hindernis für grenzüberschreitende Investitionen angesehen werden. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass die Gläubiger Maximalwert aus dem liquidierten Unternehmen einziehen können, die Effizienz der Insolvenzverfahren verbessern und die Vorhersehbarkeit und die gerechte Verteilung des eingezogenen Wertes unter den Gläubigern erhöhen.
Die Kernelemente des vom Rat angenommenen partiellen allgemeinen Ansatzes konzentrieren sich auf:
- Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse vor unrechtmäßiger Vermögensentnahme,
- die Nachverfolgung von Vermögenswerten in einem nationalen zentralen Bankkontenregister durch die benannten nationalen Gerichte oder Behörden, um den Zugang von Insolvenzverwalter:innen zu verbessern,
- die Angleichung der nationalen Vorschriften über die Pflicht der Geschäftsführung, ein Insolvenzverfahren zu beantragen,
- mehr Transparenz der nationalen Insolvenzverfahren.
Der Standpunkt des Rates wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Fassung der Richtlinie dienen.
Neuerungen
- Am 12. Dezember 2024 wurde die EU Verordnung 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Ratingtätigkeiten im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 (Text von Bedeutung für den EWR) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Einzelheiten wurden im SAFE Regulatory Radar im November veröffentlicht.
Öffentliche Konsultationen
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Pietro Chiarelli ist Financial Policy Analyst im SAFE Policy Center.