SAFE Finance Blog
31 Aug 2026

Das SAFE Regulatory Radar im August

Leitlinien zum CO2-Grenzausgleichmechanismus und Entwürfe für technische Regulierungsstandards zum Management operationeller Risiken

EU-Fahnen

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

CO2-Grenzausgleichsmechanismus: neue Leitlinien

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) veröffentlicht. Diese dienen der Umsetzung der endgültigen CBAM-Regelung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt, nachdem im Oktober 2025 regulatorische Änderungen vorgenommen wurden. Ziel des CBAM ist es, die CO₂-Emissionen von aus Nicht-EU-Ländern importierten Produkten so zu bepreisen, dass sie dem verbindlichen CO₂-Markt der EU, dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS), entsprechen. Damit CBAM wirksam ist, ist  der Mechanismus auf eine glaubwürdige Berechnung und Überprüfung der kumulierten Emissionen durch die Betreiber sowie durch zugelassene Anmelder und Prüfer im Rahmen des Konformitätsverfahrens angewiesen. Die Ermittlung basiert entweder auf tatsächlichen Emissionsdaten oder auf von der Kommission festgelegten Standardwerten für Produktkategorien. Bei Berechnungen auf Grundlage tatsächlicher Daten überwacht und berechnet der Betreiber einer Anlage außerhalb der EU die Emissionen, bevor sie von einem akkreditierten und unabhängigen Prüfer bestätigt werden. Der zugelassene Anmelder verwendet diese Daten dann für die Anmeldung. 

Eine erste Veröffentlichung am 14. August umfasst vier allgemeine und sechs sektorspezifische Leitfäden: Der erste Leitfaden stellt allgemeine Konzepte, Rollen und Zuständigkeiten vor. Leitfaden Nr. 2 bietet einen Überblick über den CBAM-Prozess für Nicht-EU-Betreiber. Leitfaden Nr. 3 beleuchtet die Überwachungs- und Berichtspflichten für Unternehmen, die CBAM-Produkte herstellen und erläutert die Berechnung von Emissionen. Leitfaden Nr. 4 erläutert die Anpassung der kostenlosen Zuteilung, durch die sich die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate reduziert, um die verbleibende kostenlose Zuteilung im Rahmen des EU-EHS widerzuspiegeln. Die Leitlinien Nr. 5a–f bieten sektorspezifische Übersichten über die Produktionsprozesse und Wertschöpfungsketten in den Bereichen Zement, Wasserstoff, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium sowie Strom.

Eine zweite Veröffentlichung vom 24. August enthält Leitlinien für Prüfer sowie für nationale Akkreditierungsstellen, die diese Prüfer akkreditieren und beaufsichtigen. Die Leitlinien zum CBAM sind ein wichtiger Schritt, um das EU-weite CO₂-Grenzausgleichsverfahren aufzubauen. Akkreditierte CBAM-Prüfer können sich ab September 2026 registrieren lassen und mit dem Prüfungsverfahren beginnen. Die erste Prüfbescheinigung kann im Januar 2027 ausgestellt werden und die ersten CBAM-Zertifikate können im Februar 2027 erworben werden.

Eigenkapitalverordnung (CRR): Entwürfe für Regulierungsstandards zum Rahmen für das Management operationeller Risiken 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat Entwürfe für technische Regulierungsstandards zum Rahmenwerk für das Management operationeller Risiken veröffentlicht. Dieser gilt für alle Institute, die von der Eigenkapitalverordnung eingeschlossen werden, und legt einen abgestuften Rahmen fest, der auf drei Komponenten basiert:

  • Governance: Definition der Verantwortlichkeiten des Leitungsorgans, der Geschäftsleitung und der internen Kontrollfunktionen. Die Rollen werden entlang dreier Verteidigungslinien zugewiesen.
  • Prozesse zum Management operationeller Risiken: Definition von Richtlinien, Prozessen und Verfahren, die zur Erkennung, Bewertung, Überwachung, Steuerung, Minderung und Meldung operationeller Risiken dienen.
  • System zur Bewertung operationeller Risiken: Darlegung von Methoden, Daten, Taxonomien, Indikatoren und Analysen, die die Bewertung des operationellen Risikoprofils des Instituts unterstützen.

Die wesentliche Änderung ist der Fokus auf Verhältnismäßigkeit mit einem klaren Grenzwert. So unterliegen kleinere Institute mit einem Geschäftsindikator unter 750 Millionen Euro weniger strengen Anforderungen. Dieser Schwerpunkt spiegelt das Bestreben nach  Vereinfachungen und mehr Verhältnismäßigkeit in der europäischen Bankenaufsicht wider.

Verhältnismäßigkeit der Anforderungen anhand des Grenzwerts des Geschäftsindikators

BereichGeschäftsindikator < 750 Million EuroGeschäftsindikator ≥ 750 Million Euro
Überprüfung der Wirksamkeit des RahmenwerksMindestens alle zwei JahreMindestens einmal jährlich
Operative RisikobereitschaftDer Geschäftsindikator oder seine relevanten Komponenten können als einziger Näherungswert herangezogen werdenIn quantitative Grenzwerte umgerechnet, wobei die Risikopositionen anhand dieser Grenzwerte überwacht werden
Daten zum operativen RisikoReduzierter Datensatz, einschließlich relevanter und wesentlicher Verlustdaten unter 20.000 EuroErweiterter Datensatz, einschließlich Beinahevorfällen, Szenarioanalysen und Stresstestergebnissen sowie wichtigen Risiko- und Kontrollindikatoren
Taxonomie des operativen RisikosEs wird empfohlen, die Übereinstimmung mit der Taxonomie für operationelle Risiken sicherzustellen (für Verluste jeglicher Höhe)Muss mit der Taxonomie für operationelle Risiken übereinstimmen (für Verluste unter 20.000 Euro)
Berichterstattung über das operative Risikoprofil an die LeitungMindestens einmal jährlichMindestens vierteljährlich

Quelle: EBA-Konsultaionspapier zu technischen Regulierungsstandard für das operationelle Risikomanagement

Es läuft ein Konsultationsverfahren, für das bis zum 31. Dezember 2026 Stellungnahmen eingereicht werden können. Anschließend wird die EBA die technischen Regulierungsstandards fertigstellen und sie der Europäischen Kommission zur Billigung vorlegen.

Updates 

  • Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben einen endgültigen Bericht zu den Entwürfen für technische Regulierungsstandards veröffentlicht. Mit diesen soll das Rahmenwerk für bilaterale Margen für Gegenparteien vereinfacht werden, die Initialmargenanforderungen unterliegen und unterhalb der in der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) vorgesehenen Schwelle von acht Milliarden Euro für den Austausch von Initialmargen liegen.
  • Die EBA hat das ESG-Risiko-Dashboard veröffentlicht. Dieses zeigt für die zweite Hälfte des Jahres 2025 eine anhaltende Stabilität der Indikatoren für den Übergangsprozess der Banken und für physische Klimarisiken in der gesamten EU/im EWR. Die Ergebnisse deuten zudem auf allmähliche Verbesserungen bei der Verfügbarkeit und Qualität klimabezogener Daten hin, insbesondere für Energieeffizienzbewertungen von Hypothekenportfolios. Dies unterstützt eine robustere Überwachung von Klimarisiken im Bankensektor.
  • Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Erklärung veröffentlicht, in der sie eine verbesserte Governance und eine einheitliche Aufsicht fordern, um Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken durch innovative KI-Modelle im EU-Finanzsektor zu mindern. Die ESAs skizzieren Maßnahmen, die Finanzunternehmen dabei unterstützen sollen, ihre operative Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberrisiken im Zusammenhang mit innovativen KI-Modellen zu stärken. Sie betonen die Notwendigkeit der Prävention, Erkennung und Bewältigung dieser Risiken.
  • Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2027 eine ISSB-Niederlassung in Genf (Schweiz) zu eröffnen, um das Mehrstandortmodell des ISSB zu stärken. Die ISSB-Niederlassung in Frankfurt wird weiterhin als zentrales Hub des ISSBin der EU fungieren.

Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Die ESMA hat eine Konsultation zu einem vorgeschlagenen Rahmen für die jährliche Berichterstattung gemäß EMIR für Clearing-Aktivitäten bei anerkannten zentralen Gegenparteien (CCPs) aus Drittländern eingeleitet, um die aufsichtsrechtliche Transparenz der Engagements von EU-Unternehmen gegenüber solchen CCPs zu verbessern. Die Frist endet am 12. Oktober 2026.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Die EBA hat eine Konsultation zu drei Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Umklassifizierung von Wertpapierfirmen als Kreditinstitute eingeleitet, wenn diese die Schwelle von 30 Milliarden Euro an Gesamtvermögen überschreiten. Die Vorschläge klären, wie das Gesamtvermögen im Hinblick auf diese Schwelle zu berechnen ist, wie Wertpapierfirmen diese Informationen an die zuständigen Behörden melden müssen und unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden beschließen können, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Frist endet am 25. November 2026.
  • EBA hat eine öffentliche Konsultation zu Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) eingeleitet, in denen der Rahmen für das operationelle Risikomanagement festgelegt wird, über den Institute verfügen müssen. Die Frist endet am 31. Dezember 2026.

Vincent Lindner und Claudia Schaffranka leiten das SAFE Policy Center.