SAFE Finance Blog
20 Mar 2017

Reformvorschläge für Grunderwerbsteuer ökonomisch fraglich

Alfons Weichenrieder warnt vor Ausnahmeregelungen für Immobilienkäufer

Alfons Weichenrieder, Professor für Finanzwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, hat die Reformvorschläge für die Grunderwerbsteuer aus den Reihen von FDP und CDU kritisiert. Diese sehen die Einführung eines Freibetrages für Immobilienkäufer vor, die erworbenes Wohneigentum selbst nutzen möchten. Dabei soll die Kinderzahl den Freibetrag erhöhen. In einem Namensbeitrag für die Börsen-Zeitung vom 18. März weisen Weichenrieder und seine Ko-Autorin Kunka Petkova (Wirtschaftsuniversität Wien) auf die ökonomischen Folgen hin, sollten die Reformpläne umgesetzt werden. Steuerbefreiungen, die an den Verwendungszweck anknüpfen, machten das Steuersystem unnötig kompliziert und beschäftigten in der Folge häufig die Gerichte und Politik, warnen die Forscher. Ein Paradebeispiel dafür seien die Verschonungsregeln bei der Vererbung von Betriebsvermögen. Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer dürfte detaillierte Missbrauchsvorschriften erforderlich machen, wenn man verhindern wolle, „dass Investoren Häuser nur pro forma als selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, dann aber nach kurzer Zeit vermieten und als Investitionsobjekt nutzen".

Zudem weisen die Autoren auf mögliche Kapitalisierungseffekte auf den Immobilienmärkten hin, die häufig bei Steueränderungen eintreten: Zwar sei der Erwerber eines Hauses formell der Steuerpflichtige. Ob der Käufer jedoch auch tatsächlich und in vollem Umfang die Last trage, sei unklar. Möglicherweise sinke der Kaufpreis, weil sich die Steuer im Hauspreis kapitalisiere. Erste Anzeichen für solche Kapitalisierungseffekte seien bereits bei den Preisen für Geschosswohnungen erkennbar.

Seit 2006 können die Bundesländer den Steuersatz der Grunderwerbssteuer frei wählen. Dies hat zu einer starken Erhöhung der Steuersätze in den meisten Bundesländern geführt.