SAFE Finance Blog
30 Sep 2020

Das SAFE-Regulatory Radar im September 2020

Fristverlängerungen, um die Auswirkungen der Coronakrise abzufedern, neue Regeln für Aufsichtskollegien zentraler Gegenparteien und FSB-Evaluation der „too big to fail“-Reformen für systemisch relevante Banken

Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Nachrichten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene.

Kapitalmarktunion: Verlängerte Umsetzungsfristen bezüglich Abwicklungsdisziplin und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte aufgrund der Coronapandemie

Angesichts der Coronakrise haben die EU-Kommission und das Financial Stability Board (FSB) mehrere Umsetzungsfristen verlängert.

Neue technische Regulierungsstandards zur Abwicklungsdisziplin der Regulierung von Zentralverwahrern (Central Securities Depositories Regulation, CSDR) sollten ursprünglich am 13. September 2020 in Kraft treten. Am 24. August 2020 veröffentlichte das Amtsblatt der EU jedoch eine Delegierte Verordnung der Kommission, die die Umsetzung auf den 1. Februar 2021 verschoben hat.

Die Standards zur Abwicklungsdisziplin enthalten Maßnahmen, um scheiternde Abwicklungen vorzubeugen und entgegenzuwirken, einschließlich Regeln der Handelszuteilung und den Bestätigungsprozess, obligatorische Buy-ins sowie die Überwachung und Meldung von Abwicklungsmängeln. In Erwartung von bedeutenden Änderungen der IT-Systeme und Anpassungen der rechtlichen Regelungen hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 26. August 2020 eine zusätzliche einjährige Verschiebung der Frist auf den 1. Februar 2022 vorgeschlagen. Als nächster Schritt wird der Vorschlag, die Umsetzung der Standards zusätzlich zu verschieben, von der Kommission geprüft.

Am 7. September 2020 überprüfte das Financial Stability Board (FSB) die Umsetzungsfristen für Mindestsicherheitsabschlag-Standards für nicht zentral abgewickelte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTs), nachdem die Umsetzung des Basel-III-Rahmens um ein Jahr auf Januar 2023 verschoben wurde. Diese Verlängerung zielt darauf ab, operationelle Belastungen für Marktteilnehmer und Behörden zu beseitigen und ihnen damit zu helfen, konzentriert auf die Coronakrise zu reagieren. Die Umsetzungsfrist für Transaktionen von Banken zu Unternehmen außerhalb des Bankensektors wurde auf Januar 2023 verschoben, für Transaktionen außerhalb des Bankensektors auf Januar 2025.

Zentrale Gegenparteien: Neue Standards für zentrale Gegenparteienkollegien unter EMIR

Am 1. September 2020 verabschiedete die EU-Kommission eine Delegierte Verordnung mit Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) für Aufsichtskollegien zentraler Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) nach der Überarbeitung der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (European Market Infrastructure Regulation, bekannt als EMIR 2.2). Unter EMIR gelten diese Kollegien als Gremien aus Regulatoren, die für die Aufsicht bestimmter zentraler Gegenparteien verantwortlich sind. Die Verordnung gilt direkt für alle Mitgliedsstaaten und ergänzt EMIR hinsichtlich geänderter Zusammensetzung, Funktionsweise und Verwaltung von Aufsichtskollegien zentraler Gegenparteien.

Im Einzelnen wird in den Standards das Verwaltungsverfahren festgelegt.Danach können Behörden, die ,für weniger bedeutende Clearingmitglieder und Zentralbanken von EU-Währungen zuständig sind, die nicht als die "relevantesten" gelten, bei der für die zentrale Gegenpartei zuständigen Behörde einen Antrag auf Mitgliedschaft in einem Kollegium stellen.Weitere Bestimmungen betreffen die Anforderungen an vertrauliche Informationen, die Festlegung der Tagesordnung der Kollegiumssitzungen sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Kollegiums.

Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die zuständigen Behörden und bedeuten keine zusätzlichen Verpflichtungen für Marktteilnehmer.

Bankenabwicklung: FSB mit neuem Reform-Index

Am 30. September 2020 beendete das FSB die Konsultationsphase zur Bewertung der Auswirkungen von Too-big-to-fail-Reformen (TBTF) für systemrelevante Banken. Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe erstellt, die sich aus FSB-Mitgliedsinstitutionen, darunter die Bundesbank, und internationalen Organisationen zusammensetzt.

Die Autoren des Berichts schlussfolgern, dass die TBTF-Reformen die Banken widerstandsfähiger und abwicklungsfähiger gemacht haben. Die allgemeinen Ergebnisse des Berichts zeigen, dass systemisch relevante Banken besser kapitalisiert sind und bedeutende Verlustabsorptionskapazitäten aufgebaut haben. Viele FSB-Beschlüsse haben umfassende Regelungen für die Abwicklung von Banken eingeführt, aber es bestehen nach wie vor einige Hindernisse.

Einer der Höhepunkte des Berichts ist ein Resolutions-Reform-Index (RRI), der die Fortschritte veranschaulicht, die die FSB-Jurisdiktionen bei der Verabschiedung von Bankenabwicklungsreformen, bei der Umsetzung von Gesetzesreformen sowie politischer Vorgaben erzielt haben. Der RRI wird regelmäßig aktualisiert und misst den Fortschritt auf einer Skala von Null (nicht umgesetzt) bis Eins (vollständig umgesetzt). Dem Bericht zufolge zeigen der Index und seine Unterindizes "starke Gesamtfortschritte bei der Umsetzung des Abwicklungsrahmenwerks seit 2010". Der Fortschritt variiere jedoch erheblich zwischen den einzelnen Ländern, und die Operationalisierung des Abwicklungsprozesses - einschließlich der Verlustzuweisung - sei weniger weit entwickelt.

Die detaillierten Grafiken, die die Entwicklung des RRI und der Subindizes im Zeitverlauf und nach Rechtsvorschrift zeigen, sind im technischen Anhang des Berichts verfügbar. Der Abschlussbericht, der das gesammelte Feedback widerspiegelt, wird für Anfang 2021 erwartet.

Aktuelle öffentliche Konsultationen

 

  • Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - ESAs): Öffentliche Konsultation zu den Präsentationsaspekten von Produktvorlagen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen in den Finanzdienstleistungen (SFDR). Die Frist läuft bis Freitag, 16. Oktober 2020.
  • Europäische Bankbehörde (EBA): Öffentliche Konsultation über die Offenlegung von Informationen über ESG-Risiken durch Kreditinstitute gemäß Artikel 449a CRR. Die Frist läuft bis Freitag, den 16. Oktober 2020.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu den Leitlinien zur internen Führungsstruktur. Die Frist läuft bis Samstag, 31. Oktober 2020.

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit an der Goethe-Universität in Rechtswissenschaften.