Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
SEPA: Sofortige Zahlungen bald vollständig in Euro für Verbraucher:innen und Unternehmen in der EU und den EWR-Ländern verfügbar
In der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden nach einer Übergangszeit neue Vorschriften für Sofortzahlungen in Kraft treten. Am 26. Februar 2024 verabschiedete der Rat der EU eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 sowie der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366, die den Verbraucher:innen und Unternehmen in den betreffenden Ländern Sofortzahlungen in Euro in vollem Umfang ermöglichen. Ziel ist es, die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors zu stärken, da die neuen Regeln dazu beitragen werden, eine übermäßige Abhängigkeit von Finanzinstituten und -infrastrukturen in Drittländern zu verringern.
Die Verordnung, näher erläutert im SAFE Regulatory Radar von November 2023, als die Einigung noch vorläufig war, zielt darauf ab, die Möglichkeiten zur Mobilisierung von Geldströmen zum Nutzen von Bürger:innen und Unternehmen zu verbessern sowie innovative Mehrwertdienste zu bieten. Die neuen Vorschriften werden auch Zahlungssystemen und E-Geld-Instituten („Payment and e-money institutions“, PIEMIs) Zugang gewähren, indem die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen („Settlement Finality Directive“, SFD) geändert wird. Das führt dazu, dass diese Systeme und Institute nach einer Übergangszeit die Dienstleistung des Versands und Empfangs von Sofortüberweisungen anbieten müssen. Die Verordnung enthält auch angemessene Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass der Zugang von PIEMIs zu Zahlungssystemen keine zusätzlichen Risiken für das System mit sich bringt.
Die Verordnung enthält eine Überprüfungsklausel, die die EU-Kommission verpflichtet, einen Bericht zur Bewertung der Entwicklung der Überweisungsgebühren vorzulegen.
AIFMD/UCITS: Neue Regeln für Verwalter alternativer Investmentfonds und EU-Kleinanlegerfonds
Am 26. Februar 2024 verabschiedete der Rat der EU eine Richtlinie zur Verbesserung der europäischen Kapitalmärkte und zur Stärkung des Anlegerschutzes in der EU. Diese Vorschrift ändert die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Alternative Investment Fund Managers Directive“, AIFMD), die die Verwalter von Hedgefonds, Private-Equity-Fonds, Private-Debt-Fonds, Immobilienfonds und anderen alternativen Investmentfonds in der EU reguliert. Die Richtlinie modernisiert auch den Rahmen für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), bei denen es sich um einfache, EU-harmonisierte Investmentfonds für Kleinanleger:innen wie Investmentfonds und Investmentgesellschaften handelt. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die europäischen Kapitalmärkte zu verbessern und den Anlegerschutz in der EU zu stärken.
Die Änderungen an AIFMD und OGAW sind Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion, das die EU-Kommission am 25. November 2021 vorgelegt hat. Die Kapitalmarktunion ist die Initiative zur Schaffung eines echten EU-weiten Binnenmarktes für Kapital. Sie soll es ermöglichen, dass Investitionen und Ersparnisse in allen Mitgliedstaaten zum Nutzen der Bürger:innen, Unternehmen und Anleger:innen fließen.
Die Richtlinie, die im SAFE Regulatory Radar von August 2023 ausführlich erörtert wurde, als die Einigung noch vorläufig war, beabsichtigt, die Integration der Vermögensverwaltungsmärkte in Europa zu verbessern und den Rahmen für wichtige regulatorische Aspekte zu modernisieren. Sie zielt auch darauf ab, die Verfügbarkeit von Instrumenten für das Liquiditätsmanagement zu verbessern, wobei neue Anforderungen an die Verwalter gestellt werden, um die Aktivierung dieser Instrumente zu gewährleisten. Dies wird dazu beitragen, dass Fondsmanager:innen gut gerüstet sind, um in Zeiten finanzieller Turbulenzen mit erheblichen Abflüssen zurechtzukommen.
Darüber hinaus soll die Richtlinie einen EU-Rahmen für Mittel für die Darlehensvergabe schaffen, also Fonds, die Kredite an Unternehmen vergeben. Der Rahmen wird durch eine Reihe von Anforderungen ergänzt, um Risiken für die Finanzstabilität zu mindern und ein angemessenes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten. Auch die Vorschriften für die Übertragung von Aufgaben durch Investmentmanager:innen an Dritte werden durch die neue Richtlinie verschärft. Dies wird es ihnen ermöglichen, die besten Ressourcen von Marktspezialisten besser zu nutzen, vorbehaltlich einer verstärkten Aufsicht und der Wahrung der Marktintegrität.
Schließlich enthält die Richtlinie Bestimmungen zur Verbesserung des Datenaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, zur Ermittlung übermäßiger Kosten, die den Fonds und damit ihren Anleger:innen auferlegt werden könnten, und zur Verhinderung potenziell irreführender Bezeichnungen zum besseren Schutz der Anleger:innen.
Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben ab dem Datum des Inkrafttretens 24 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
DORA/MiCA: Annahme von delegierten Rechtsakten (DORA und MiCA) und technischen Regulierungsstandards (nur DORA) als Meilensteine
Die EU kommt der Umsetzung der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („Digital Operational Resilience Act“, DORA) und der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets („Markets in Crypto-Assets Regulation“, MiCA) näher, nachdem die EU-Kommission am 22. Februar 2024 zwei delegierte Rechtsakte im Rahmen von DORA und vier delegierte Rechtsakte im Rahmen von MiCA als Meilensteine angenommen hat. Diese delegierten Rechtsakte sind die ersten einer Reihe von Rechtsakten zur Ergänzung und Vervollständigung des EU-Rechtsrahmens für Cybersicherheitsfragen für den Finanzsektor und Krypto-Assets.
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Frist von drei Monaten, um Einwände zu erheben, die sie um weitere drei Monate verlängern können. Werden bis zum Ablauf dieser Frist keine Einwände erhoben, so tritt der Rechtsakt in Kraft.
Im Anschluss an das Paket delegierter Rechtsakte nahm die EU-Kommission am 13. März 2024 drei neue technische Regulierungsstandards („Regulatory Technical Standards“, RTS) für DORA an. Weitere Einzelheiten zu den technischen Standards finden sich im SAFE Regulatory Radar von Januar 2024, als die Europäischen Aufsichtsbehörden sie als eine Reihe von Entwürfen technischer Standards veröffentlicht hatten.
Die RTS ergänzen den EU-Rechtsrahmen für Cybersicherheitsfragen für den Finanzsektor, indem sie Folgendes festlegen:
1. Regeln für die Klassifizierung von Cyber-Vorfällen,
2. Regeln zur Harmonisierung von Instrumenten, Methoden, Prozessen und Sicherheitsrichtlinien für das Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Finanzinstitute und
3. Regeln zur Definition der Risikoelemente, die von Finanzinstituten bei der Entwicklung ihrer Strategien für die Nutzung von IKT-Diensten, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen und von Drittanbietern von IKT-Diensten bereitgestellt werden, zu berücksichtigen sind.
Es ist nun Aufgabe des Europäischen Parlaments und des Rates, die Rechtsvorschriften zu prüfen und anzunehmen.
Öffentliche Konsultationen
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Wolfram Stein ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der SAFE-Forschungsabteilung Financial Intermediation sowie im SAFE Policy Center.