SAFE Finance Blog
31 Aug 2023

Das SAFE Regulatory Radar im August

Neue Vorschläge für Regeln für Vermögensverwaltungsmärkte, neue Berichtsstandards für Banken und ein Bericht über Prioritäten für Abwicklungsbehörden

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

AIFM und OGAW: Verbesserte Instrumente und Regeln für die Vermögensverwaltung

Neue Regeln beziehen sich auf die Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIFs) sowie auf robuste Übertragungsregelungen. Am 20. Juli 2023 erzielten die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über Anpassungen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Alternative Investment Fund Manager Directive“, AIFMD) und der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).

Die Einigung verbessert und harmonisiert die Verfügbarkeit von Liquiditätsmanagementinstrumenten, um sicherzustellen, dass sie von Fondsmanagern aktiviert und genutzt werden. Der Vorschlag soll mehr Flexibilität beim Umgang mit erheblichen Abflüssen in Zeiten finanzieller Turbulenzen bieten.

Ein zusätzlicher Rahmen wird für kreditgebende („loan-originating“) AIFs (LO-AIFs) eingeführt, bei denen es sich um Fonds handelt, die Kredite an Unternehmen vergeben. Um die finanzielle Stabilität und ein angemessenes Anlegerschutzniveau zu gewährleisten, sieht der Rahmen mehrere Anforderungen in Bezug auf Liquiditätsmanagement, Risikomanagement und Risikoselbstbehalt sowie Obergrenzen der Hebelfinanzierung vor und definiert, welche AIFs in den Anwendungsbereich fallen.

Der Vorschlag enthält auch eine verstärkte aufsichtsrechtliche Überwachung und Meldepflichten für an Dritte delegierte Tätigkeiten. Gleichzeitig soll den Anleger:innen in der EU der Zugang zu globaler Expertise erhalten bleiben, indem die Delegation des Portfolio- und Risikomanagements außerhalb der EU weiterhin erlaubt wird.

Die Verhandlungsparteien einigten sich auch auf Maßnahmen zur Ermittlung unangemessener Kosten, die den Fonds und ihren Anleger:innen in Rechnung gestellt werden könnten, und zur Verhinderung möglicher irreführender Bezeichnungen, um die Anleger:innen besser zu schützen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der kürzlich von der Europäischen Kommission angekündigten Strategie für Kleinanleger:innen, wie sie im SAFE Regulatory Radar im Mai 2023 dargelegt wurde.

Die Einigung ist vorläufig und muss vom Rat und vom Europäischen Parlament genehmigt werden, bevor sie formell angenommen wird.

CRR: Neue Standards zur Erkennung von Zinsänderungsrisiken

Neue Meldevorschriften sollen den Aufsichtsbehörden die notwendigen Daten für eine angemessene Überwachung von Zinsänderungsrisiken zur Verfügung stellen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 31. Juli 2023 die finalen Änderungen der technischen Durchführungsstandards für die aufsichtliche Meldung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch („Interest Rate Risk in the Banking Book“, IRRBB) veröffentlicht. Die EBA wurde mit der Entwicklung dieser Standards im Einklang mit der Kapitaladäquanzverordnung beauftragt. 

Die Standards enthalten Meldevorlagen, die es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, das Ausmaß des Zinsänderungsrisikos der Institute zu überwachen und zu beurteilen. Darüber hinaus ermöglichen die Meldeanforderungen den Aufsichtsbehörden, diejenigen Institute zu identifizieren, die aufgrund potenzieller Zinsänderungen im Rahmen des aufsichtlichen Ausreißertests („Supervisory Outlier Test“, SOT) für das wirtschaftliche Eigenkapital („Economic Value of Equity“, EVE) und den Nettozinsertrag („Net Interest Income“, NII) übermäßigen Verlusten ihrer Nicht-Handelsbuch-Aktivitäten ausgesetzt sein könnten. Diese Meldepflichten sind im derzeitigen Umfeld hoher Inflation und steigender Zinsen von besonderer Bedeutung.

Aufgrund der unterschiedlichen Größe und des unterschiedlichen Risikos bestimmter Institutsarten wird bei den Meldepflichten das Konzept der Proportionalität berücksichtigt. Kleine und nicht komplexe Institute („Small and non-complex institutions“, SNCI) sowie „andere Institute“, die nicht von der IRRBB-Prüfung ausgenommen werden können, werden aufgefordert, vereinfachte Meldetemplates zu verwenden.

Der Entwurf der Standards wird der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Standards sollen erstmals zum 30. September 2024 angewendet werden.

Auf der Grundlage dieser Standardvorlagen und mit einer Frist bis Ende Dezember 2023 hat die EBA beschlossen, bei den Instituten, die bereits an der quantitativen Auswirkungsstudie („Quantitative Impact Study“, QIS) teilnehmen, auf Ad-hoc-Basis IRRBB-Daten zu erheben. Ziel dieser Erhebung ist es, den zuständigen Behörden Daten zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, die Umsetzung des IRRBB-Pakets im aktuellen Umfeld hoher Inflation und steigender Zinsen zu überwachen.

EREP: Erster Bericht über die Umsetzung der Themen des Europäischen Abwicklungsprüfungsprogramms

Am 3. August 2023 hat die EBA erstmals einen Bericht zur Abwicklungskonvergenz veröffentlicht. Der Bericht zeigt auf, wie die Abwicklungsbehörden die im Europäischen Prüfungsprogramm zur Bankenabwicklung („European Resolution Examination Programme“, EREP) der EBA für 2022 festgelegten Schlüsselthemen in ihre jeweiligen Prioritäten und Abwicklungskollegien integriert haben. Darüber hinaus werden Schlüsselthemen identifiziert, die alle Abwicklungsbehörden in ihre Prioritäten für das Jahr 2024 aufnehmen sollten.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Überwachung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten („Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities“, MREL) eine Priorität für alle Abwicklungsbehörden war und dass die Überwachungsmaßnahmen verstärkt wurden, wenn Banken ihre Ziele nur langsam zu erreichen schienen. Bis Ende 2022 gingen die Abwicklungsbehörden davon aus, dass die meisten Banken die endgültigen Anforderungen fristgerecht erfüllen würden, mit Ausnahme einiger weniger Banken, vor allem weniger bedeutender Institute („Less Significant Institutions“, LSI), die potenzielle Schwierigkeiten haben. Das SAFE White Paper No. 92 geht über die Frage der Fehlbeträge hinaus, indem es die Inhaber von Bail-in-fähigen Wertpapieren identifiziert und unter anderem Verbesserungen bei der Offenlegung von Daten empfiehlt.

Was die Management-Informationssysteme (MIS) für die Bewertung betrifft, so konzentrierten sich die meisten Aktivitäten auf vorbereitende Aufgaben, da 2022 das erste Jahr ist, in dem dies als ein Bereich mit hoher Priorität angesehen wird. In diesem Zusammenhang könnten in Zukunft Verbesserungen des IT-Systems sowie die Identifizierung und Einstellung erfahrener Mitarbeiter erforderlich sein.

Ein weiteres zentrales Thema des EREP 2022 ist die Verfügbarkeit ausreichender Liquidität in einem Abwicklungsszenario. Die meisten Abwicklungsbehörden haben erste spezifische Ziele für 2022 gefordert, wobei der Identifizierung und Mobilisierung von Sicherheiten Priorität eingeräumt wird. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Inanspruchnahme von Zentralbankfazilitäten die gängigste Strategie der Banken zur Sicherstellung der Liquidität im Abwicklungsfall ist, gefolgt von der Veräußerung von Vermögenswerten.

Darüber hinaus weist der Bericht darauf hin, dass sich die Diskussionen in den Kollegien in Richtung praktikablerer Lösungen für den Krisenfall entwickelt haben. Gleichzeitig stellt die EBA fest, dass die Fortschritte in Bezug auf die Operationalisierung von Aspekten der Abwicklungsstrategie sowie die Tiefe und Qualität der Interaktionen innerhalb des Aufsichtskollegiums intensiviert werden sollten.

Diese Schlüsselthemen – MREL, MIS für die Bewertung und der Liquiditätsbedarf in der Abwicklung – bleiben für 2024 Priorität, auch wenn sie durch die Operationalisierung des Bail-in-Instruments erweitert werden. Angesichts der jüngsten Ereignisse im US-amerikanischen und schweizerischen Bankensektor wird der EREP 2024 sich auch stark darauf fokussieren, wie die Abwicklungsbehörden die Überlegungen der Banken und die Prüfung des Liquiditätsbedarfs in der Abwicklung einschätzen, wobei der Schwerpunkt auf der potenziellen Geschwindigkeit des Einlagenabzugs liegen wird.

Öffentliche Konsultationen

 

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf technischer Regulierungsstandards zu außergewöhnlichen Umständen für die Weiternutzung interner Modelle gemäß Kapitaladäquanzverordnung. Die Frist endet am 3. November 2023.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu Änderungen der Leitlinien zur Bestimmung und Offenlegung von Indikatoren für Systemrelevanz. Die Frist endet am 1. September 2023.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu Leitlinien für die Erstellung von nationalen Listen oder Registern von Kreditdienstleistungen im Rahmen der Kreditdienstleistungsrichtlinie. Die Frist endet am 26. Oktober 2023.
  • EIOPA: Öffentliche Konsultation zu einem Anwendungsfall von Open Insurance: ein Versicherungs-Dashboard. Die Frist endet am 24. Oktober 2023.
 

Dr. Angelina Hackmann ist Co-Head des SAFE Policy Center.