AML/CFT: Einheitliche Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche in der EU
Der Rat der Europäischen Union hat ein Paket neuer Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und gegen Terrorismusfinanzierung (EU’s rules on anti-money laundering and countering the financing of terrorism (AML/CFT)) angenommen, das die Vorschriften zum ersten Mal EU-weit vereinheitlicht. Das Paket wurde am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und enthält zwei Verordnungen und eine Richtlinie (AMLD). Mit der Verordnung zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLAR) wird die neue europäische Behörde für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung „Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“ (AMLA) geschaffen. AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben, Mitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen und soll ab dem Jahr 2027 die volle Funktionsfähigkeit erreichen. Am 26. Juni wurde die Behörde juristisch offiziell gegründet.
Die Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung („Anti-Money Laundering Regulation“, AMLR) harmonisiert alle Vorschriften für den privaten Sektor, um Gesetzeslücken für Betrug zu schließen.
Die Richtlinie soll die Organisation der nationalen Anti-Geldwäsche-Systeme verbessern. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Daten über AML- und CFT-Maßnahmen zu erheben, zu standardisieren und zu veröffentlichen. Sie weitet die AML-Vorschriften auf neue Verpflichtete aus, verschärft die Sorgfaltspflichten, regelt die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse und setzt eine Grenze für Barzahlungen. Außerdem werden klare Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Systemen zur Bekämpfung der Geldwäsche , die Informationen über verdächtige oder ungewöhnliche Finanzaktivitäten sammeln, und den Aufsichtsbehörden festgelegt.
AMLA wird sowohl direkte als auch indirekte Aufsichtsbefugnisse über hochriskante Unternehmen im Finanzsektor haben. Die Behörde wird auch den Nicht-Finanzsektor unterstützen, indem es die nationalen Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche koordiniert und betreut. Bei schwerwiegenden, systematischen oder wiederholten Verstößen gegen direkt geltende Vorschriften wird die AMLA finanzielle Sanktionen gegen die ausgewählten Unternehmen verhängen.
Dies ist der letzte Schritt des Annahmeverfahrens. Die AML-Regulierung gilt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um einige Teile der AML-Verordnung umzusetzen, und drei Jahre für weitere Bereiche. Die AMLA wird voraussichtlich ab 2025 technische Regulierungsstandards zu bestimmten Aspekten der AMLR und der AMLD herausgeben.
CRR and CRD: Neue EU-Vorschriften sollen Banken widerstandsfähiger gegen wirtschaftliche Schocks machen
Der Rat der Europäischen Union hat am 30. Mai neue Vorschriften für eine Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber wirtschaftlichen Schocks verabschiedet, um Banken in der EU widerstandsfähiger zu machen. Die Vorschriften ändern die Kapitaladäquanzverordnung und die Eigenkapitalrichtlinie („Capital Requirements Regulation“, CRR, und „Capital Requirements Directive“, CRD), um die Aufsicht zu stärken, das Risikomanagement zu verbessern und die Nachhaltigkeit des Bankensektors zu erhöhen.
Mit der CRR und der CRD werden die internationalen Baseler Standards in EU-Recht umgesetzt. Die Basel-III-Standards wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als Reaktion auf die globale Finanzkrise von 2007/08 vereinbart.
Die neuen EU-Vorschriften zur Basel-III-Reform zielen darauf ab, die in der EU tätigen Banken widerstandsfähiger gegen mögliche wirtschaftliche Schocks zu machen. Ein wesentliches Merkmal der Reformen ist die Einführung einer Eigenmitteluntergrenze(Output-Floor), um das Risiko einer übermäßigen Senkung der Eigenkapitalanforderungen der Banken zu begrenzen und diese Anforderungen vergleichbarer zu machen. Außerdem werden die Mindestanforderungen für die Zulassung von Zweigstellen von Banken aus Drittländern und die Beaufsichtigung ihrer Tätigkeiten in der EU über die Umsetzung der Basel-III-Standards hinaus harmonisiert. Die Vorschriften sehen auch eine Übergangsregelung für Krypto-Vermögenswerte vor und führen Änderungen ein, um das Management von Umwelt-, Sozial-, und Governance-Risiken (ESG-Risiken) durch die Banken zu verbessern.
Dies ist der letzte Schritt des Annahmeverfahrens. Die geänderte Richtlinie und Verordnung treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten werden 18 Monate Zeit haben, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.
CSDDD: Neue Verpflichtungen für große Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltbelastung
Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, CSDDD) formell verabschiedet, die daraufhin am 13. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Ziel der Richtlinie ist es, große Unternehmen in die Verantwortung für eine umweltfreundlichere und sozialere Wirtschaft zu nehmen. Sie gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro und deckt ein breites Spektrum an Geschäftstätigkeiten ab. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen ein risikobasiertes System zur Überwachung, Verhinderung oder Behebung von Menschenrechts- oder Umweltschäden, die in der Richtlinie genannt werden, einführen oder umsetzen. Die neuen Rechtsvorschriften verpflichten diese Unternehmen auch, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen in ihrer gesamten Handlungskette eingehalten werden. Wird ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen festgestellt, müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen ihrer eigenen Tätigkeit, der ihrer Tochtergesellschaften und der ihrer Geschäftspartner in ihrer Handlungskette zu beheben. Die Unternehmen können für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden und müssen vollen Schadenersatz leisten. Unternehmen, die der Richtlinie unterliegen, müssen außerdem einen Klimaschutzplan gemäß dem Pariser Abkommen über den Klimawandel verabschieden und umsetzen.
Die Rechtsvorschrift wurde angenommen, nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hatte. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften und Verwaltungsverfahren zur Einhaltung dieses Rechtstextes umzusetzen. Je nach Größe des Unternehmens wird die Richtlinie nach einem bestimmten Zeitraum von drei bis fünf Jahren anwendbar sein.
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Wolfram Stein ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der SAFE-Forschungsabteilung Financial Intermediation sowie im SAFE Policy Center.