SAFE Finance Blog
28 Apr 2022

Das SAFE Regulatory Radar im April

Neue Standards für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen, europäische Maßnahmen zur digitalen Transformation des Finanzsektors und aktualisierte Anforderungen für Verbriefungen

Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene.

Sustainable Finance: Neue Offenlegungsvorschriften für Investitionen

Am 6. April hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung verabschiedet, die technische Regulierungsstandards für den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Rahmen der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzprodukte (SFDR) festlegt.

Die Standards zielen darauf ab, Angaben zur Nachhaltigkeit zu verbessern, Greenwashing zu verhindern und den Übergang der EU zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.

Die Standards umfassen verschiedene Arten von Offenlegungen. Für Offenlegungen auf der Unternehmensebene spezifizieren die Standards Inhalt, Methodik und Präsentation der benötigten Informationen, die die SFDR zur Feststellung der Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf Klima, umweltbezogene Themen als auch auf soziale und Arbeitnehmerfragen fordert. Für vorvertragliche Produktoffenlegungen wird in den Standards deutlich, welche Informationen die branchenspezifischen Dokumente enthalten müssen, einschließlich der Erklärung, wie eine nachhaltige Anlage das gewünschte ökologische oder soziale Merkmal erreicht. Die Standards erfordern, dass nachhaltige Investitionen dem Grundsatz „Do no significant harm – keinen signifikanten Schaden anrichten“ (DNSH) entsprechen. DNSH ist das Hauptprinzip der EU-Taxonomie, was bedeutet, dass keine Maßnahme eine signifikant negative Auswirkung auf eins der sechs umweltpolitischen Ziele der Taxonomie-Verordnung haben darf. Die Anhänge der delegierten Verordnung beinhalten alle benötigten Berichtsvorlagen. Außerdem legen die Standards detaillierte Regeln fest, wie Finanzmarktteilnehmer:innen Informationen auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen.

Die delegierte Verordnung wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2023.

Digital Finance: Europäische Entwicklungen zur Umgestaltung des Finanzsektors

Die EU ergreift weitere regulatorische und nicht-legislative Maßnahmen, um einen wettbewerbsfähigen und innovativen EU-Finanzsektor zu schaffen. Am 8. April 2022 rief die Kommission eine EU-Plattform für digitale Finanzen ins Leben, um die Industrie und die europäischen Behörden zusammenzubringen und den europäischen Binnenmarkt für digitale Finanzen weiterzuentwickeln. Unter anderem bietet die Plattform eine interaktive Karte, auf der alle in der EU registrierten Fintechs mit Beschreibung ihrer Geschäftstätigkeit verzeichnet sind sowie ein Forum, das Unternehmen mit den zuständigen nationalen Behörden in Verbindung bringt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat einen Bericht veröffentlicht, in dem Änderungen am Entwurf der Verordnung über die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers und bestimmten Krypto-Vermögenswerten vorgeschlagen werden. In dem am 1. April 2022 veröffentlichten Bericht wird eine Gesetzeslücke aufgedeckt, die die Verwendung von Krypto-Vermögenswerten zur Finanzierung krimineller Aktivitäten ermöglicht. Bisher fielen Krypto-Vermögenswerte nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung über Geldtransfers, die nur für konventionelle Fonds gilt.

Der Ausschuss schlägt vor, dass die Informationspflicht zur Überprüfung der Kund:innen auch für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten gelten sollte, unabhängig vom Wert der Übertragung. Zweitens müssen die Anbieter von Krypto-Vermögenswerten Informationen über den Ursprung und den Bestimmungsort der an einem Transfer beteiligten Krypto-Vermögenswerte einholen und wirksame Verfahren zur Aufdeckung verdächtiger Krypto-Vermögensaktivitäten entwickeln. Drittens sollten sie eine Sorgfaltsprüfung der Gegenpartei durchführen. Viertens schlägt der Ausschuss vor, ein öffentliches Register der Anbieter von Krypto-Vermögenswerten einzurichten, die die Vorschriften nicht erfüllen. Fünftens stellt der Ausschuss fest, dass der vorliegende Vorschlag mit dem bestehenden Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD) verknüpft werden sollte.

In Hinblick auf die nächsten Schritte werden der Rat, das Parlament und die Kommission in den Trialog gehen, um sich auf endgültige Texte für eine Verordnung zu einigen. Nach der förmlichen Verabschiedung und Billigung durch Parlament und Rat wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.

Verbriefungsregulierung: Überarbeitete Regeln zum Risikoselbstbehalt

Am 12. April 2022 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre endgültigen Entwürfe technischer Regulierungsstandards zu Anforderungen an den Risikoselbstbehalt bei Verbriefungen.

Die Anforderung eines Mindestselbstbehalts von fünf Prozent des materiellen Nettoanteils gemäß der europäischen Verbriefungsverordnung zielt auf mögliche Interessenskonflikte zwischen Originatoren, Sponsoren und ursprünglichen Kreditgebern ab. Die Verbriefungsverordnung beauftragte die EBA mit der Ausarbeitung von Regulierungsstandards, in denen festgelegt wird, wie das Risiko zu bewältigen ist.

Im Einzelnen werden in den Standards die Anforderungen an die Modalitäten der Risikobewertung, die Messung des Selbstbehalts und das Verbot des Hedgings oder des Verkaufs der einbehaltenen Anteile aufgeführt. Sie erhalten auch die Bedingungen der Aufbewahrung auf konsolidierter Basis.

Die Standards regeln auch die Modalitäten der Risikoeinbehaltung bei traditionellen Verbriefungen notleidender Kredite und die Auswirkungen der an den Treuhänder gezahlten Gebühren auf den effektiven materiellen Nettoanteil. Darüber hinaus wird in den Standards erläutert, wie eine synthetische oder bedingte Form des Selbstbehalts mit den Verbriefungsvorschriften vereinbar ist und in welchen Fällen sie einem wirtschaftlichen Nettoanteil an der Verbriefung gleichkommt.

Die neuen Standards werden die bestehende delegierte Verordnung der Kommission von 2014 ersetzen. Die Verordnung ist rechtlich bindend und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Öffentliche Konsultationen:

  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Verordnung über Geldmarktfonds (MMF-Verordnung). Die Frist endet am Freitag, 13. Mai 2022.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur Funktionsweise von Umwelt-, Sozial-, und Governance-Ratings (ESG-Ratings) und Nachhaltigkeitsfaktoren in Kreditratings. Die Frist endet am Montag, den 6. Juni 2022.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation über die geplante Einführung und Regulierung wesentlicher Aspekte eines digitalen Euro als neue Form von Zentralbankgeld. Die Frist endet am Dienstag, den 14. Juni 2022.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Öffentliche Konsultation für Banken über ihre Erfahrungen mit der Anwendung des so genannten infrastrukturunterstützenden Faktors gemäß Kapitaladäquanzverordnung (CRR 2). Die Frist endet am Freitag, 27. Mai 2022.
  • Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO): Öffentliche Konsultation zu Fragen der Marktliquidität, die sich auf die Märkte für Unternehmensanleihen in Stresssituationen auswirken, und zu bewährten Praktiken in Bezug auf ETFs. Die Frist endet am Mittwoch, den 6. Juli 2022.
  • International Sustainability Standards Board (ISSB): Öffentliche Konsultation zu allgemeinen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben. Die Frist endet am Freitag, den 29. Juli 2022.
  • ISSB: Öffentliche Konsultation zu klimabezogenen Angaben. Die Frist endet am Freitag, den 29. Juli 2022.
 

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.