Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. November 2012 über das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz beraten. Zu den wichtigsten enthaltenen Regelungsgehalten gehört eine erneute Verlängerung der Frist für die Beantragung von Stabilisierungsmaßnahmen durch den Finanzmarktstabilisierungsfond. Die erneute Verlängerung der Unterstützungsmöglichkeiten nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz um weitere zwei Jahre spiegelt die immer noch andauernde strukturelle Schwäche des Bankensektors wider. Diese Schwäche hätte durch die zahlreichen bankenaufsichtsrechtlichen Reformbemühungen sowie die umfangreiche finanzielle Unterstützung durch die Steuerzahler und die überaus bankenfreundliche Politik der Europäischen Zentralbank schon längst beseitigt sein sollen.
White Paper No. 14, 2012