Am 5.8.2009 ist das neue Schuldverschreibungsrecht in Kraft getreten. Es lässt in weitgehendem Umfang Umstrukturierungen einer Anleihe durch Mehrheitsbeschluss der Gläubigerversammlung zu, wenn die Anleihebedingungen dies vorsehen (sog. Collective Action Clauses). Der Beitrag legt dar, dass nach der Überleitungsvorschrift des § 24 SchVG 2009 auch Anleihen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begeben wurden, ebenfalls durch Mehrheitsbeschluss der Geltung des neuen Gesetzes unterstellt werden können.
White Paper No. 01, 2012