Die Bundesminister für Justiz und Finanzen haben Anfang Juli den Entwurf eines „Restrukturierungsgesetzes“ vorgelegt. Der Entwurf befaßt sich im Schwerpunkt mit der Reorganisation von Kreditinstituten. Neben anderem soll aber auch die Verjährungsvorschrift des § 93 Abs. 6 AktG für Schadensersatzansprüche der Aktiengesellschaft gegen ihre Vorstandsmitglieder geändert werden. Die Verlängerung der Verjährungsfristen wird damit begründet, dass in der Vergangenheit bei Managementfehlern Ersatzansprüche nur selten geltend gemacht worden sind.
White Paper No. 17, 2010