SAFE Finance Blog
26 Feb 2021

Das SAFE Regulatory Radar im Februar

Aktualisierte Regeln zur Veröffentlichung von ESG-Indikatoren, Basisinformationen zu Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte sowie neue Standards für die Vergütung der wesentlichen „Risikoträger" von Wertpapierfirmen

Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Nachrichten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene.

Nachhaltige Finanzen: ESAs vorgeschlagene neue technische Standards zu nachhaltigkeitsbezogenen Veröffentlichungen

Am 4. Februar 2021 haben die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA), bestehend aus der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), ihren gemeinsamen Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) zu Inhalt, Methodik und Darstellung von Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) veröffentlicht. Der Entwurf zielt darauf ab, die Rechtssicherheit für Endanleger in Bezug auf nachhaltige Investitionen zu erhöhen, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattung (ESG) zu verbessern sowie Greenwashing zu minimieren.

Der erste Abschnitt der RTS behandelt Angaben zu den wichtigsten negativen Auswirkungen, aggregiert auf Unternehmensebene, die veranschaulichen sollen, wie sich Investitionen negativ auf ESG-Aspekte auswirken können. Er spezifiziert den Umfang, die Methodik und die Form der Daten, die für die Offenlegung unter SFDR relevant sind, und stellt neue breit angelegte Nachhaltigkeitsindikatoren für die wichtigsten negativen Auswirkungen bereit. Finanzmarktteilnehmer, mit weniger als 500 Mitarbeitern, können von den Berichtspflichten ausgenommen werden, wenn sie eine angemessene Erklärung abgeben, warum sie diese nicht erfüllen.

Der zweite Abschnitt der RTS legt detaillierte Regeln für die Offenlegung auf Produktebene fest. Konkret müssen Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater erklären, wie und inwieweit ein Produkt die Ziele der Nachhaltigkeit und der "nicht signifikanten Schädigung" erfüllt. Diese Informationen müssen in periodischen Berichten, auf der Website des Unternehmens sowie in den vorvertraglichen Unterlagen deklariert werden.

Die RTS gelten für alle Finanzprodukte und werden voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Kapitalmarktunion: ESAs vorgeschlagene Änderungen an PRIIPs Basisinformationsblättern

Am 3. Februar 2021 legten die ESAs Entwürfe für RTS vor, die gezielte Änderungen am Basisinformationsblatt (KID) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungen (PRIIP) vorschlagen. Der Vorschlag folgt auf eine von den ESAs im vergangenen Jahr durchgeführte regulatorische Überprüfung. Dabei wurde die Notwendigkeit festgestellt wurde, einige Aspekte der Verordnung zu überarbeiten, um eine einheitliche und angemessene Anwendung des KID zu gewährleisten.

Im Detail aktualisieren die RTS die Berechnungsmethodik für die Darstellung von Leistungsszenarien, um unrealistische Renditeerwartungen von Kleinanlegern zu vermeiden. Zum besseren Verständnis der verschiedenen Arten von Kostenstrukturen schlagen die Standards auch überarbeitete Kostenindikatoren vor und legen den Umfang und die Form der Informationen über die Kosten von PRIIPs fest. Darüber hinaus bieten die Regeln eine Klarstellung zur Einbindung bestehender Bestimmungen in die PRIIPs-Verordnung. Weitere Verfeinerungen zielen darauf ab die Transparenz und Angemessenheit der im KID enthaltenen Daten sicherzustellen.

Als nächstes wartet der Vorschlag auf die Annahme durch die Europäische Kommission. Das Gesetz wird ab dem 1. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten verbindlich und direkt anwendbar sein.

Kapitalmarktunion: EBA legt neue Kriterien zur Identifizierung von "Risikoträgern" und Instrumenten für Vergütungszwecke fest

Am 21. Januar 2021 veröffentlichte die EBA zwei endgültige RTS-Entwürfe zu den Kriterien zur Identifizierung von "Risikoträgern" in Wertpapierfirmen und zu den Instrumenten, die für die Zwecke der variablen Vergütung verwendet werden.

Die ersten RTS erklären, wie die sogenannten „Risikoträger" zu identifizieren sind, d.h. Fachleute, deren Tätigkeiten das Risikoprofil oder die verwalteten Vermögenswerte der Wertpapierfirma wesentlich beeinflussen. Zu diesem Zweck wird in dem Dokument eine Methodik vorgeschlagen, die auf einer Kombination aus qualitativen und quantitativen Kriterien beruht, wobei die Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsmodells berücksichtigt werden.

Die zweiten RTS enthalten Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die für die variable Vergütung geeigneten Instrumente die Bonität von Wertpapierfirmen im Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens angemessen darstellen. Die Standards umfassen Bestimmungen für Wertpapierfirmen in Bezug auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1) oder des Ergänzungskapitals (Tier 2) und spezifizieren die mögliche Verwendung alternativer Regelungen für die Auszahlung der variablen Vergütung.

Nach Prüfung der Europäischen Kommission sowie der Genehmigung durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union wird die Verordnung der RTS in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sein.

Aktuelle öffentliche Konsultationen

  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen (SFD). Die Frist läuft bis Freitag, 7. Mai 2021.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Richtlinie über Finanzsicherheiten. Die Deadline ist Freitag, 7. Mai 2021.
  • ESAs: Öffentliche Konsultation zur Änderung der Durchführungsverordnungen über die Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen zum Kreditrisiko. Die Frist läuft bis Freitag, 5. März 2021.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der delegierten Verordnung bezüglich der Gebühren für Ratingagenturen. Die Frist läuft bis Montag, 15. März 2021.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zu Leitlinien für die Anwendung bestimmter Aspekte der Angemessenheits- und Ausschließlichkeitsanforderungen unter der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II). Die Frist läuft bis Donnerstag, 29. April 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu den Informationen über die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, welche die zuständigen Behörden für alle Arten von Wertpapierfirmen, die gemäß MiFID zugelassen sind, öffentlich bekannt geben müssen. Die Frist läuft bis Dienstag, 11. Mai 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu den Leitlinien für Verstöße gegen die Großkreditrichtlinie sowie Zeit und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zustimmung. Die Frist läuft bis Montag, 17. Mai 2021.
  • Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Öffentliche Konsultation zu technischen Änderungen am Standard zu Mindestabschlägen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. Die Frist läuft bis Mittwoch, 31. März 2021.
 

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.