SAFE Finance Blog
30 Jun 2023

Das SAFE Regulatory Radar im Juni

Einigung über Basel-III-Implementierung, neue Sustainable-Finance-Maßnahmen und erste internationale Offenlegungsstandards

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

CRR und CRD: Bankenpaket für mehr Resilienz

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf Maßnahmen geeinigt, um die Widerstandsfähigkeit der europäischen Banken zu erhöhen sowie deren Aufsicht und das Risikomanagement zu stärken. Am 26. Juni 2023 erzielten die Verhandlungsparteien eine vorläufige Einigung über das EU-Bankenpaket, das Änderungen an der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD) umfasst. Diese Änderungen spiegeln die internationalen Standards wider, auf die sich die EU und ihre G20-Partner im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht geeinigt haben, die sogenannten Basel-III-Reformen. Das EU-Bankenpaket wird in einer Sonderausgabe des SAFE Regulatory Radar von November 2021 ausführlicher beschrieben.

Beide Seiten einigten sich auf

  • die Umsetzung des „Output-Floors", der die Variabilität des mit internen Modellen berechneten Eigenkapitalniveaus von Banken begrenzt
  • verbesserte Vorschriften für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken, die der Größe und Komplexität des Instituts angemessen sind
  • ein harmonisierter „Fit and Proper"-Rahmen zur Beurteilung der Eignung von Personen in Leitungsorganen und Schlüsselfunktionen in den Instituten
  • eine Mindestkarenzzeit für Mitarbeitende und Personen in Leitungsorganen der zuständigen Behörden, bevor sie eine neue Position in den beaufsichtigten Instituten antreten
  • eine Amtszeitbeschränkung für die Personen in Leitungsorganen
  • eine aufsichtsrechtliche Übergangsregelung für Krypto-Vermögenswerte
  • Änderungen zur Verbesserung des ESG-Risikomanagements von Banken
  • harmonisierte Mindestanforderungen für Zweigstellen von Drittlandsbanken, die in der EU tätig sind, und deren Beaufsichtigung.

Die Einigung ist vorläufig und wird nach der Bestätigung durch den Europäischen Rat und das Parlament formell angenommen.

Paket für nachhaltiges Finanzwesen: Neue Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs und zur Verbesserung der Transparenz

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Unternehmen beim Übergang zur Nachhaltigkeit unterstützen und die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen verbessern. Am 13. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzen, das mehrere Punkte umfasst, die den EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen stärken und erweitern sollen.

Zum einen enthält das Paket Änderungen an der EU-Taxonomie, insbesondere eine neue Reihe technischer Prüfkriterien für Wirtschaftszweige, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der vier anderen Ziele der Taxonomie leisten. Diese Ziele sind die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Im Entwurf des delegierten Rechtsaktes zur Taxonomie werden insgesamt 35 Wirtschaftstätigkeiten in 8 Wirtschaftssektoren genannt, die zu diesen Zielen beitragen. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, den delegierten Rechtsakt zur Klima-Taxonomie zu ändern und zwölf neue Wirtschaftstätigkeiten in sechs Sektoren aufzunehmen, die zu den Zielen der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Zum anderen enthält das Paket einen Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und Integrität von ESG-Ratingaktivitäten. Danach müssen in der EU ansässige Anbieter von ESG-Ratings strenge, systematische und objektive Ratingmethoden anwenden, die validiert und mindestens einmal jährlich überprüft werden. Darüber hinaus zielen neue organisatorische Regeln darauf ab, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden und zu mindern. Zudem müssen ESG-Ratings unabhängig, objektiv und von angemessener Qualität sein. Durch die zusätzliche Ausweitung der Offenlegungspflichten auf die verwendeten Methoden soll die Verordnung die Markttransparenz erhöhen und die Marktteilnehmenden in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Um die Übergangsfinanzierung zu erleichtern, bietet das Paket auch Leitlinien und praktische Beispiele für verschiedene Instrumente des Rahmens für nachhaltige Finanzen. Eine Reihe von gezielten Maßnahmen und Initiativen, darunter der EU-Taxonomie-Leitfaden, soll die Anwendbarkeit des Systems weiter verbessern.

ISSB: erste internationale Offenlegungsstandards im Bereich Nachhaltigkeit

Die veröffentlichten Standards sollen eine umfassende globale Grundlage für eine anlegerorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen. Am 26. Juni 2023 hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) die ersten zwei Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht, nämlich die allgemeinen Anforderungen an die Offenlegung von Finanzinformationen mit Nachhaltigkeitsbezug („General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information“, IFRS S1) und die klimabezogenen Angaben („Climate-related Disclosures", IFRS S2). Diese Standards wurden unter Verwendung von Konzepten aus den IFRS-Rechnungslegungsstandards entwickelt, um eine Verbindung zum Jahresabschluss herzustellen und ein ganzheitliches Berichtspaket bereitzustellen.

IFRS S1 ist das grundlegende Dokument, das Schlüsselkonzepte wie zusammenhängende Informationen, Wertschöpfungsketten und die zu berichtenden nachhaltigkeits- und klimabezogenen Risiken und Chancen definiert. Darüber hinaus sind Leitlinien zur Beurteilung der Wesentlichkeit sowie die qualitativen Merkmale der erforderlichen Informationen enthalten. Außerdem werden Anforderungen an die Berichterstattung festgelegt, wie zum Beispiel die verantwortliche Stelle, der Zeitpunkt und der Ort der Berichterstattung sowie Zusammenhänge und Vergleiche in der Berichterstattung.

Ausgehend von diesen allgemeinen Anforderungen verlangt IFRS S2 insbesondere die Offenlegung wesentlicher Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen. Dabei wird den Empfehlungen der „Task Force on Climate-Related Financial Disclosures“ (TCFD), die ein Konzept zur Offenlegung klimabezogener Informationen entwickelt hat, umfänglich Rechnung getragen. Die branchenbezogenen Offenlegungsanforderungen wurden von den Standards des Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (SASB) abgeleitet.

Dieser globale Grundsatz des ISSB kann mit länderspezifischen Anforderungen oder Anforderungen, die auf den Informationsbedarf breiterer Stakeholder-Gruppen jenseits von Investor:innen abzielen, kombiniert werden. Dies ist der Fall bei den EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung („EU Sustainability Reporting Standards“, ESRS), die für die ersten Unternehmen, die unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD) fallen, am 1. Januar 2024 in Kraft treten werden.

 Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Kommission: Aufforderung zur Stellungnahme zum ersten Satz europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards. Die Frist endet am 07. Juli 2023.
  • Europäische Kommission: Aufforderung zur Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und Integrität von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG). Die Frist endet am 22. August 2023.
    Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – ESAs): Öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf einer Reihe von Strategieprodukten im Rahmen des Digital Operational Resilience Act (DORA). Die Frist endet am 11. September 2023.
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Aufforderung zur Stellungnahme zu Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsbewertung und Produkt-Governance-Regelungen im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II. Die Frist endet am 15. September 2023.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Öffentliche Konsultation zu Änderungen der Leitlinien zu Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, um Anbieter von Krypto-Vermögenswerten einzubeziehen. Die Frist endet am 31. August 2023. 
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) und Entwürfen technischer Durchführungsstandards (ITS) zur Funktionsweise von Aufsichtskollegien im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD). Die Frist endet am 30. August 2023.
  • EBA:Öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) und Entwürfen technischer Durchführungsstandards (ITS) zur Funktionsweise von Aufsichtskollegien gemäß der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD). Die Frist läuft bis zum 30. August 2023. 
  • Europäische Zentralbank (EZB): Öffentliche Konsultation zum überarbeiteten EZB-Leitfaden für interne Modelle. Die Frist endet am 15. September 2023.
  • Financial Stability Board (FSB):Öffentliche Konsultation zum Toolkit für die Verbesserung des Risikomanagements und der Aufsicht über Dritte. Die Frist endet am 22. August 2023.
    Nur für die deutsche Version:
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin: Öffentliche Konsultation zu einem Entwurf von Fragen und Antworten zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV). Die Frist endet am 4. August 2023.
 

Angelina Hackmann ist Co-Head des SAFE Policy Center.