25 Jun 2015

Verschwindet das Bargeld?

In einem Interview mit der Zeitschrift „Focus Money“ argumentierte Helmut Siekmann, Professor für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht an der Goethe-Universität Frankfurt, gegen aktuelle Forderungen nach einer bargeldlosen Welt und bezeichnete erste Schritte in diese Richtung als Verstöße gegen geltendes EU-Recht.

Laut Siekmann handelten Länder wie Italien und Griechenland gegen EU-Recht, wenn sie Barzahlungen nur noch bis zu einem bestimmten Betrag – 1000 bzw. 1500 Euro – akzeptierten. Euro-Banknoten seien in allen teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten gesetzliches Zahlungsmittel und müssten daher in unbeschränkter Höhe zur Begleichung von Geldschulden akzeptiert werden, so Siekmann im Interview.

Eine Abschaffung des Bargeldes hält Siekmann nicht für sinnvoll. Ein Vorteil von Barzahlung sei beispielsweise, dass diese im Vergleich zu elektronischen Zahlungen keine Datenspuren hinterließe. Außerdem würde Bargeld nicht diskriminieren. So könne man Zahlungen auch tätigen, wenn man nicht über ein Bankkonto oder eine im jeweiligen Land funktionierende Bankkarte verfüge. Außerdem seien die Sparer in einer bargeldlosen Welt stärker dem Insolvenzrisiko der Geschäftsbanken ausgesetzt. Dieses Risiko könne nur unter großen bürokratischen Anstrengungen umgangen werden, sagte Siekmann. Zum Beispiel, indem Sparer die Möglichkeit erhielten, ein Bankkonto bei einer Notenbank einzurichten.