Die Öffentliche Verwaltung , No. 8, pp. 336-343, 2021

Finanzverfassung und kommunaler Finanzausgleich - Zum Begriff der Finanzkraftreihenfolge bei interkommunalen Umlagen

Die Finanzverfassung legt in den Art. 106 und 107 GG nur einen groben Rahmen für die Verteilung der Steuererträge fest, der der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber bedarf. Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit sind seit jeher umstritten. Das gilt besonders für den kommunalen Finanzausgleich und kommunale Umlagen, die an die Gewerbesteuer anknüpfen. Die Rechtsprechung bedient sich häufig vager verfassungsrechtlicher Maßstäbe und hat im Übrigen ein Konvolut zunehmend schwer zu durchdringender Kasuistik geschaffen. Das betrifft auch den Begriff der Finanzkraftreihenfolge. Er setzt interkommunalen Umlagen eine verfassungsmäßige Grenze, wurde jedoch von der Rechtsprechung bisher kaum konkretisiert. Die neue hessische „Heimatumlage“ dürfte dies nun erzwingen.