Mit der Sustainable Finance-Gesetzgebung will der europäische Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Umlenkung der Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schaffen. Zahlreiche Maßnahmen zielen dabei auf eine Stärkung der Transparenz im „grünen“ Kapitalmarkt ab. Hierzu gehören auch die nachhaltigkeitsbezogenen Informationsvorschriften für Wertpapierfonds und andere portfolioartige Finanzprodukte in den Art. 6 ff. der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Der Beitrag nimmt die konkrete Ausgestaltung dieser Vorschriften in den Blick: Setzen sie das Ziel einer Stärkung der Transparenz im „grünen“ Kapitalmarkt konsequent um? Oder werfen die Produktinformationen am Ende mehr Fragen auf, als sie beantworten? Die Ergebnisse der folgenden Analyse stimmen eher pessimistisch: Den Art. 6 ff. SFDR liegt keine in sich stimmige Systematik zugrunde. Das vom Gesetzgeber entworfene Informationssystem scheint unnötig kompliziert, zugleich bleiben zentrale Vorschriften äußerst unbestimmt. Quantitative Informationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) werden auf Produktebene nur in geringem Umfang gefordert. Die auf Level 2 angestrebten Konkretisierungen federn die Probleme des Level 1-Texts an einigen Stellen etwas ab, verschärfen sie in mancher Hinsicht aber auch noch weiter.
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft , Heft 31, pp. 31-46,
2022