SAFE Finance Blog
24 Jan 2017

Faustregeln für Privatanleger

Richtlinien für Investmententscheidungen / Gastbeitrag für Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 22. Januar

In einem Gastbeitrag für die Serie „Geldirrtümer“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung weist Andreas Hackethal, Professor für Finanzen, auf die Bedeutung von Faustregeln bei der Vermögensanlage hin. Hackethal zitiert in dem Artikel vier Richtlinien für Privatanleger, die als Entscheidungshilfe oder zur Prüfung der Plausibilität einer Anlageempfehlung helfen können.

Als eine der wichtigsten Grundregeln bei der Wertpapieranlage nennt Hackethal die breite Streuung der angelegten Mittel über verschiedene Anlageinstrumente hinweg. Er empfiehlt, nach der sogenannten 1/n-Regel die Mittel in gleichen Anteilen auf die verfügbaren Instrumente aufzuteilen. Stünden beispielsweise zehn Fonds zur Auswahl, sollte ein Zehntel der Mittel in jeden Fonds fließen, sofern diese Fonds nicht in die gleichen Titel investieren.

Im Hinblick auf den optimalen Aktienanteil im Portfolio empfiehlt Hackethal die 100-minus-Alter-Regel. Dabei wird das aktuelle Alter des Anlegers von der Zahl 100 abgezogen. Für den „Normalfall“ gelte, „dass sich mit zunehmenden Alter des Anlegers der Anlagehorizont reduziert und damit auch meist die Risikotragfähigkeit“, so der Finanzprofessor. Mit fortschreitendem Alter nehme der Gegenwartswert des zukünftigen Arbeitseinkommens ab, weil weniger Bezugsjahre verblieben. Dem sollte der Sparer entgegenwirken, indem er bei seinen Geldanlagen sukzessive von riskanteren in eher sichere Anlageformen umschichte. Für Arbeitnehmer mit sicherem Einkommen, wie beispielsweise junge Beamte, empfiehlt Hackethal, unter Berücksichtigung einer Liquiditätsreserve, „den größten Teil ihrer freien Mittel in Aktien anzulegen“.

Für die Entspar-Phase im Alter skizziert Hackethal die sogenannte Vier-Prozent-Regel: Danach werden im Rentenalter im Durchschnitt etwa vier Prozent des Vermögens, das bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts angespart wurde, jährlich verbraucht. Ein Vermögen von 600.000 Euro übertrage sich also in eine jährliche Rente von 24.000 Euro und entsprechend in eine monatliche Rente von 2.000 Euro. Diese Faustregel versage allerdings, räumt Hackethal ein, wenn der Arbeitnehmer in Frührente gehe, oder der Rentner die durchschnittliche Lebenserwartung überschreite.

„Faustregeln werden gefährlich, wenn der Anwendungsfall von der Norm abweicht, und wenn man sie blindlings oder unbewusst einsetzt“, so das Fazit von Hackethal. Mit der gebührenden Vorsicht eingesetzt, lieferten sie aber brauchbare Schätzwerte.