SAFE Finance Blog
30 Aug 2017

EZB-Vorschlag: Einfrieren von Bankguthaben hätte negative Auswirkungen

Jan Pieter Krahnen fordert die Festlegung einer Obergrenze für Bail-In

Die oberste Bankenaufseherin des Single Supervisory Mechanism (SSM) der Europäischen Zentralbank (EZB) Danièle Nouy hat einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters vom vergangenen Freitag zufolge mehr Eingriffsrechte für die EZB-Bankenaufsicht gefordert, um das vorübergehende Einfrieren von Konten bei insolvenzgefährdeten Banken zu ermöglichen. Damit soll ein Ansturm von Anlegern (Bank-Run) vermieden werden, falls sich die finanzielle Situation einer Bank schnell verschlechtert. Den Behörden wird auf diese Weise Zeit verschafft, Maßnahmen für eine geordnete Abwicklung der Bank oder für ihre Rettung zu ergreifen.

Die Tatsache, dass Bail-in das neue Leitmotiv der europäischen Bankenregulierung darstellt, ist Anlass genug, um sich über das Risiko von Bank-Runs Sorgen zu machen. Innerhalb des TLAC/MREL-Universums besteht keine Gefahr eines massenhaften Abflusses von Bankverbindlichkeiten, da dieser Bereich typischerweise langlaufende und illiquide („non-runnable“) Wertpapiere umfasst. Alle anderen Forderungen außerhalb dieses Bereiches, wie beispielsweise Barreserven von Unternehmen oder kurzfristige Einlagen institutioneller Investoren, können dagegen schnell abgezogen werden, woraus ein systemisches Risiko entstehen könnte.

Nach meiner Überzeugung stellt das vorgeschlagene Moratorium keine geeignete Lösung dieses Problems dar. Anstatt die Situation zu entschärfen, würde das Einfrieren von Konten die Gefahr eines „Bank-Runs“ auf die betroffene Bank noch erhöhen. Der Grund: Im Bewusstsein der Gefahr, dass ihre Guthaben eingefroren werden könnten, werden Anleger nach Signalen Ausschau halten, die auf einen potenziellen Bail-in hinweisen. Eine Erweiterung der Eingriffsrechte der EZB-Bankenaufsicht würde daher den fatalen Abfluss der Einlagen eher beschleunigen als verzögern. Selbst ein kleiner Vorfall könnte Bankkunden dazu veranlassen, die Zahlungsfähigkeit der Bank in Frage zu stellen und somit zu einer sich selbsterfüllenden Prophezeiung werden.

Gibt es einen besseren Weg, mit diesem Problem fertig zu werden? Ein wesentlich effektiveres Mittel wäre die Definition einer klaren Grenze, bis zu der Bail-in konsequent durchgesetzt wird. Ob die 8-Prozent-Schwelle ausreicht, die in MREL festgelegt ist, muss noch diskutiert werden. Abgesehen davon sollten Bankinvestoren und Anleger davon ausgehen können, dass jenseits der Bail-in-Grenze und der Absicherung von Einlagen bis 100.000 Euro ein Bail-out garantiert ist. Nur eine klare Trennung von Bail-in und Bail-out wird im Fall einer drohenden Bankinsolvenz einen Bank-Run verhindern.