SAFE Finance Blog
21 Jun 2018

Digitalsteuer: Der vernachlässigte Wert der Daten

Bernd Skiera: Algorithmen sind ohne Daten wenig wert. Diese stärker zu berücksichtigen könnte die Besteuerung von Digitalunternehmen fairer machen

Internetkonzerne wie Google, Facebook oder Amazon zahlen in Deutschland und anderen europäischen Staaten trotz höherer Steuersätze als in anderen Mitgliedstaaten vergleichsweise wenig Steuern, obwohl sie in diesen Staaten Umsätze in Milliardenhöhe erwirtschaften. Diese niedrige Steuerbelastung großer Digitalunternehmen besteht deshalb, weil diese Unternehmen „wertschöpfende“ Aktivitäten an einen Standort mit günstigen Steuersätzen verlagern, wie zum Beispiel Irland. Das international angewandte Quellenprinzip, wonach eine Steuer unmittelbar beim Entstehen eines steuerpflichtigen Tatbestandes am Ort des Entstehens erhoben wird, führt zu einer niedrigen Gesamtsteuerbelastung der jeweiligen Unternehmen.

Gegen diese Praxis will die Politik vorgehen: So forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende Mai auf dem Global Solutions Summit in Berlin eine radikale Reform des Steuersystems, um den Wert von Daten besser zu berücksichtigen. Die EU-Kommission hat bereits im März eine mögliche Steuerreform vorgestellt. Demnach sollen Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sowie einem Online-Umsatz von mindestens 50 Millionen in Europa 3 Prozent Ertragsteuer zahlen. Außerdem schlug die EU-Kommission vor, das Quellenprinzip der Körperschaftsteuer zu lockern. So sollen Unternehmen auch ohne physische Präsenz in dem Land besteuert werden können, wo ihre Nutzer sind - und nicht ausschließlich dort, wo der buchhalterische Wert geschaffen wird, sprich am Firmensitz.

Zweifelsohne ist das ein diskussionsfähiger Ansatz. In der Tat ist es dem Steuerzahler kaum zu vermitteln, dass der Handwerker um die Ecke deutlich höhere Steuersätze bezahlen muss als die wertvollsten Unternehmen der Welt. Insofern halte ich es für gut, dass sich die EU-Kommission und die Bundeskanzlerin darum bemühen, die Gleichmäßigkeit der steuerlichen Belastung zu verbessern.

Die Frage ist aber, ob es nicht effizientere Lösungen gibt. Naheliegend wäre eine Harmonisierung der Steuersysteme und –sätze in der Europäischen Union. Dadurch könnte vermieden werden, dass sich einzelne Länder wie Irland oder Luxemburg auf Kosten anderer Mitgliedstaaten bereichern.

Eine andere Lösungsmöglichkeit könnte darin bestehen, den Wert der Daten in dem aktuellen System internationaler Besteuerung stärker zu berücksichtigen. Im aktuellen System der Verrechnungspreise spielt die Nutzung von konzerninternem, geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) eine entscheidende Rolle. Wenn das Unternehmen zum Beispiel gewisse Algorithmen (buchhalterisch) in Niedrigsteuerländern wie Irland ansiedelt, kann die irische Niederlassung dafür anderen Niederlassungen einen Verrechnungspreis für die Nutzung in Rechnung stellen. Ein solcher Algorithmus kann zum Beispiel eine Suchmaschine sein. Der eigentlich hohe Gewinn in Ländern mit hohen Steuersätzen, wie etwa Deutschland, sinkt so stark durch verhältnismäßig hohe Kosten für die Nutzung der IP. Dies führt dazu, dass das Unternehmen in Deutschland kaum Steuern zahlen muss.

Was aktuell stark vernachlässigt wird, ist der konzerninterne Wert von Daten. Die Algorithmen alleine sind ohne Nutzerdaten meistens nicht viel wert. Dies gilt auch umgekehrt: Wert entsteht vor allem dadurch, dass Algorithmen und die Daten gemeinsam eingesetzt werden. Wenn die Daten aber in Deutschland entstehen, dann müsste – um im Beispiel zu bleiben – die irische Niederlassung auch Verrechnungspreise an die Niederlassung in Deutschland zahlen.

Derartige Daten sind viel wert. Dies ist schon an den Preisen zu erkennen, die externe Unternehmen bereit sind für sie zu zahlen. Ein Beispiel: In einer Erhebung mit meiner Kollegin Nadia Abou Nabout (heute an der Wirtschaftsuniversität Wien) und meinem ehemaligen Doktoranden Markus Lilienthal haben wir gezeigt, dass Unternehmen im Suchmaschinenmarketing für Begriffe aus der Finanzdienstleistungsbranche in Deutschland in der von uns betrachteten Stichprobe im November 2012 einen Preis von 8,67 Euro pro Klick bezahlten. Die naheliegende Frage ist also, ob der Preis für die Weitergabe dieser Informationen bei der Errechnung der Steuergrundlage bisher ausreichend berücksichtigt wird.

Aus meiner Sicht wäre es daher sinnvoll zu prüfen, ob und in welcher Höhe Konzerne Verrechnungspreise für Daten ansetzen. Ohne Einsicht in die jeweiligen Steuererklärungen kann das natürlich nicht abschließend beurteilt werden. Die geringen Gewinne der deutschen Zweigstellen lassen aber vermuten, dass die deutschen Zweigstellen von solchen Verrechnungspreise nicht oder nur in kaum nennenswerter Höhe profitieren. Diese konzerninterne Nutzung von Daten stärker zu berücksichtigen könnte also zu einer faireren Besteuerung digitaler Unternehmen führen. Ein weiterer Vorteil: Eine solche Reform wäre mit dem jetzigen Steuersystem vergleichsweise einfach zu realisieren.


Bernd Skiera ist Professor für Electronic Commerce an der Goethe-Universität Frankfurt.

Mehr zu diesem Thema: Nadia Abou Nabout, Markus Lilienthal and Bernd Skiera: Empirical Generalizations in Search Engine Advertising, Journal of Retailing, Vol. 90, No. 2, June 2014