SAFE Finance Blog
30 Sep 2019

Das SAFE Regulatory Radar im September

Stärkere Liquiditätsstresstests für europäische Investmentfonds, Regulierung von Krypto-Assets in der EU, deutsche Grundsteuerreform ab 2020 und Revision der EU-Fiskalregeln: eine Auswahl regulatorischer Entwicklungen in diesem Monat

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

Kapitalmarktunion: Neue Leitlinien für Stärkung der Liquiditätsstresstests für Investmentfonds

Am 2. September 2019 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Leitlinien für Liquiditätsstresstests von Investmentfonds veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen, wie Marktteilnehmer Stresstestanforderungen durchführen sollen, die in der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds und in der OGAW-Richtlinie 2009/65/EG festgestellt wurden. Das Dokument zielt darauf ab, einheitliche, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken auf den europäischen Finanzmärkten zu etablieren.

Die ESMA-Richtlinien gelten für Fondsmanager und Verwahrstellen. Die Manager von AIFs  und OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) müssen Stresstests als Instrument zur Minderung des Liquiditätsrisikos anwenden. Sie müssen einer Reihe von Empfehlungen folgen bei der Gestaltung der Szenarien, Richtlinien und Häufigkeit von Liquiditätsstresstests für Fonds. Beispielsweise sollen die Manager bei der Einrichtung von Stresstestmodellen die Risiken ermitteln, die sich auf die Fondsliquidität auswirken könnten, sowie die Arten von verwendenden Szenarien und deren Schweregrad. Außerdem schlägt die ESMA Managern vor, die nationalen Behörden über materielle Risiken und Maßnahmen zu deren Bewältigung zu informieren. Den Leitlinien zufolge soll jede Verwahrstelle ein geeignetes Verfahren zur Verfügung stellen, um nachzuweisen, dass die Fondsmanager über dokumentierte Verfahren für das Liquiditätsstresstestprogramm verfügen.

Diese unverbindlichen Anforderungen sollen eine konvergente Überwachung von Liquiditätsstresstests in der gesamten EU fördern. Die Mitgliedstaaten müssen der ESMA innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob sie die Leitlinien einhalten werden oder dies beabsichtigen. Die Leitlinien werden am 30. September 2020 in Kraft treten.

Krypto-Assets: Europäische Kommission arbeitet an Regulierung

Am 28. August 2019 hat Vizepräsident Valdis Dombrovskis im Namen der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zu Krypto-Assets (Kryptowerte) veröffentlicht. Im Januar 2019 empfahlen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) der Kommission, sich mit den Herausforderungen und Chancen von Kryptowerten, insbesondere digitalen Währungen, auseinanderzusetzen. Dombrovskis stellte fest, dass die Kommission derzeit an zwei Zielen arbeite. Erstens wolle sie sicherstellen, dass die europäische Gesetzgebung Innovationen in diesem Bereich nicht behindere. Zweitens sei die Kommission bestrebt, die Vorzüge einer möglichen europäischen Regulierung zu bewerten, insbesondere um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Beide Bewertungen werden voraussichtlich im April 2020 veröffentlicht.

Mit Blick auf die geplante Kryptowährung Libra von Facebook gibt die Kommission an, dass sie das Projekt überwacht und mögliche Risiken für die Finanzstabilität, Daten- und Verbraucherschutz, die Geldpolitik, den Wettbewerb, Geldwäsche und die Cybersicherheit bewertet. In Zusammenarbeit mit ESMA und EBA beschäftigt sich die Kommission auch mit der vorläufigen Bewertung des Rechtscharakters von Libra. Sie kooperiert mit internationalen Gremien wie dem Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB), der Financial Action Task Force („Arbeitskreis für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche“, FATF) und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), um den möglicherweise von Libra ausgehenden Risiken zu begegnen.

Nicht nur die Europäische Kommission denkt derzeit über Kryptowerte nach. Am 18. September 2019 hat die Bundesregierung eine Blockchain-Strategie verabschiedet, um Investitionen in die Technik anzustoßen. Zugleich hat sie wichtige Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern definiert. Diese sind: Finanzsektor, Innovationen, Investitionen, Verwaltungsdienstleistungen und Informationsverbreitung. Als nächsten Schritt wird die Bundesregierung eine Dialogreihe mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft veranstalten.

Deutschland: Neues Grundsteuergesetz tritt 2020 in Kraft

Die deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31. Dezember 2019 verabschiedet wird und am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Laut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die bestehenden Regelungen nur bis zum Ende des Jahres anwendbar. Mit der Steuerreform strebt der Gesetzgeber daran, die Grundsteuer angemessen und verfassungskonform zu gestalten.

Am 11. September 2019 fanden zwei öffentliche Anhörungen im Finanzausschuss statt. In der ersten Anhörung diskutierten die Mitglieder des Ausschusses und Experten den Gesetzentwurf (19/11084) zur Einführung der Öffnungsklausel für die Bundesländer. Nach dem vorgeschlagenen Entwurf müssen Artikel 72, 105 und 125b des Grundgesetzes geändert werden. In der zweiten öffentlichen Anhörung wurde über die neuen Berechnungsregeln der Grundsteuer (19/11085) und über die Einführung einer neuen Kategorie der Grundsteuer zum Zweck der Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086) diskutiert. Die Einzelheiten der Vorschläge sind in der Juli-Ausgabe des SAFE Regulatory Radar zu finden.

Vertreter von Städten und Gemeinden begrüßten die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD; Wissenschaft und Industrie bewerteten diese jedoch kritisch.

Nach Ansicht von Professor Henning Tappe würde mit der Einführung der Öffnungsklausel für die Bundesländer die Notwendigkeit der bundesgesetzlichen Regelung entfallen; deshalb sollte die Bundeskompetenz verfassungsrechtlich garantiert werden. Professor Lorenz Jarass (Hochschule Rhein-Main) erklärte, dass der Gesetzentwurf zu unsystematischen und widersprüchlichen Grundsteuern führen könnte. Professorin Johanna Hey (Universität Köln) wies darauf hin, dass die neuen Berechnungsmethoden zu einer erheblichen Unterbewertung von Immobilien in teuren Lagen führen würden, während Grundstücke in unattraktiven Lagen überbewertet würden. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) bat um Änderungen des vorgeschlagenen Bewertungsverfahrens. Andernfalls könne bezahlbarer Wohnraum massiv belastet werden.

Europäischer Fiskalausschuss: EU-Fiskalregeln müssen überarbeitet werden

Am 11. September 2019 veröffentlichte der Europäische Fiskalausschuss (EFA) eine Bewertung der EU-Fiskalregeln. Der EFA ist ein von der Europäischen Kommission eingesetztes, unabhängiges Beratungsgremium für fiskalpolitische Fragen.

Der EFA rät zu einer radikalen Vereinfachung des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union, um die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen langfristig zu gewährleisten. Die ursprünglich im Jahr 1997 verabschiedeten und 2005, 2011 und 2013 überarbeiteten europäischen Haushaltsregeln sind laut EFA zu komplex geworden.

Die Idee des EFA besteht darin, den Stabilitäts- und Wachstumspakt auf ein einziges Ziel (nachhaltige Staatsverschuldung), ein einziges Instrument (Kontrolle des Wachstums der Netto-Ausgaben) und nur eine allgemeine Ausweichklausel zu stützen. Der EFA empfiehlt, dass das Wachstum der staatlichen Netto-Primärausgaben (Staatsausgaben minus Zinsausgaben) bei Staaten, deren Schuldenquote über 60 Prozent liegt, nicht die Wachstumsrate des Produktionspotenzials übersteigen darf.

Bei einem informellen Treffen am 14. September 2019 in Helsinki unterstützten die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag des EFA, die Haushaltsregeln auf Schulden und Ausgaben anstatt auf das strukturelle Defizit zu konzentrieren.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte, dass die Reform der EU-Vorschriften mit Vorsicht erfolgen solle. Ihm zufolge ziele die Reform nicht darauf ab, die elementaren Haushaltsziele zu verändern, sondern, welche Parameter zu verwenden seien.


Anastasia Kotovskaia  ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im SAFE Policy Center und arbeitet derzeit an einer rechtswissenschaftlichen Promotion an der Goethe-Universität.

Iva Vacheva-Spanidis ist Koordinatorin im SAFE Policy Center und hat einen Master in Governance and Public Policy der TU Darmstadt.