Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
FASTER-Initiative: Richtlinienentwurf für sicherere und schnellere Quellensteuerverfahren
Der Rat der Europäischen Union hat sich auf die FASTER-Initiative zur Verbesserung der Quellensteuerverfahren in der EU geeinigt. Ziel der Initiative ist es, diese Verfahren für grenzüberschreitend tätige Anlegende, nationale Steuerbehörden und Finanzintermediäre sicherer und effizienter zu gestalten. Durch eine gemeinsame elektronische EU-Steueransässigkeitsbescheinigung (eTRC) wird die Richtlinie das Verfahren für Quellensteuererleichterungen vereinfachen und beschleunigen, den Verwaltungsaufwand verringern und zu einer effektiveren Kapitalmarktunion beitragen. Das SAFE White Paper No. 102 identifiziert Hindernisse für eine funktionierende Kapitalmarktunion und zeigt zwei Wege zur Kapitalmarktintegration auf.
Die FASTER-Initiative umfasst zwei Schnellverfahren, die das Standard-Erstattungsverfahren ergänzen: das „Relief-at-source“-Verfahren, bei dem der richtige Steuersatz zum Zeitpunkt der Zahlung angewendet wird, und das „Fast-track“-Erstattungssystem, das Erstattungen innerhalb von 60 Tagen garantiert. Diese Maßnahmen sollen die Verfahren für Steuererleichterungen in allen Mitgliedstaaten harmonisieren und schneller, einfacher und transparenter gestalten. Darüber hinaus führt die Initiative standardisierte Meldepflichten für Finanzintermediäre ein und schafft ein europäisches Portal für zertifizierte Finanzintermediäre, um den Informationsaustausch zu erleichtern und den Steuervollzug zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen, damit die Vorschriften ab dem 1. Januar 2030 Anwendung finden können. Die Richtlinie wird vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU einer rechtlichen Überprüfung unterzogen. Es wird erwartet, dass diese Initiative die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern, Steuerbetrug ( beispielsweise Cum/Ex) bekämpfen und ein gerechteres und transparenteres steuerliches Umfeld fördern wird, was letztendlich zu mehr grenzüberschreitenden Investitionen in der EU führen wird.
AIFMD/OGAW: Leitlinien für Investmentfonds zur Vermeidung von Greenwashing
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („European Securities and Markets Authority", ESMA) hat sich auf neue Leitlinien für Investmentfonds geeinigt, die ESG- und Nachhaltigkeitsbezeichnungen in Fondsnamen verwenden und entspricht damit den letzten Überarbeitungen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds („Alternative Investment Fund Managers Directive", AIFMD) und der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). AIFMD und OGAW verpflichten Fondsmanagern, ehrlich und fair zu handeln und potenzielle Anleger:innen nicht „irrezuführen“. SAFE-Forscher Carmelo Latino untersucht in SAFE Working Paper No. 410 die Reaktion des Aktienmarktes auf Greenwashing-Namensänderungen auf Unternehmensebene.
Nach einer öffentlichen Konsultation und dem Einbeziehen von Interessengruppen weichen die Richtlinien in einigen Punkten vom Richtlinienentwurf ab, fügen aber auch neue Komponenten hinzu:
- Jeder Fonds mit einem ESG- oder Nachhaltigkeitsnamen muss mindestens 80 Prozent der Investitionen gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) tätigen. Ein zusätzlicher Schwellenwert von 50 Prozent dieser 80 Prozent, um Artikel 2(17) der SFDR zu entsprechen, wurde gestrichen, da die Definition als zu weit gefasst angesehen wurde.
- Im Gegensatz zum Entwurf der Leitlinien, der strenge Ausschlusskriterien (Mindestgarantien) für Fonds enthielt, die nicht die Vorgaben der Paris Benchmarks (PAB) erfüllen und insbesondere Beteiligungen an Unternehmen am fossilen Sektor ausschloss, wird in den überarbeiteten Leitlinien zwischen PAB und dem Climate Transition Benchmark (CTB) Framework unterschieden, um Strategien zu berücksichtigen, die auf den Übergang zur Klimaneutralität ausgerichtet sind. ESMA führt eine neue Kategorie für Fonds mit transformationsbezogenen Namen ein, die die 80-Prozent-Schwelle und die CTB-Kriterien erfüllen und deren Namen Begriffe wie „Verbesserung“, „Fortschritt“ oder „Transformation“ enthalten können. Die Fondsmanager sollen bei der Verwendung dieser Begriffe Messungen einer transitorischen Entwicklung nachweisen. Die PAB -Ausschlusskriterien gelten weiterhin für Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, es sei denn, es werden auch übergangsbezogene Bezeichnungen verwendet, während Fonds, die sich auf soziale und Governance-Begriffe beziehen, unter den CTB-Rahmen fallen. Das hat die ESG-Klassifizierung durch Ratingagenturen analysiert. SAFE Working Paper No. 415 hat die ESG-Klassifizierung durch die Rating-Agenturen näher beleuchtet.
Nach der Übersetzung in die EU-Amtssprachen und der Veröffentlichung auf der ESMA-Website haben die nationalen zuständigen Behörden zwei Monate Zeit, um mitzuteilen, ob sie die Leitlinien einhalten oder einzuhalten beabsichtigen. Die Leitlinien werden drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten, wobei ab dann für bestehende Fonds eine Übergangsfrist von sechs Monaten gilt.
Öffentliche Konsultationen
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Vincent Lindner ist Co-Head im SAFE Policy Center.
Jonas Schlegel ist Co-Head im SAFE Policy Center.