SAFE Finance Blog
31 Mar 2020

Das SAFE Regulatory Radar im März

Neue Berichtsvorschriften für Institutionen unter CRR, neue Entwicklungen in der EU-Regulierung für nachhaltige Finanzen und Änderungen in der Aufsicht über Anlagenvermittler in Deutschland: eine Auswahl regulatorischer Entwicklungen aus diesem Monat

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

Kapitalmarktunion: Geänderte Regelungen zur Berichterstattung von Institutionen unter der Kapitaladäquanzverordnung

Am 14. Februar 2020 legte die Europäische Kommission technische Standards für Institutionen fest, die den Aufsichtsbehörden, gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR), berichten. Die Durchführungsverordnung basiert auf einem Entwurf über technische Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Die Durchführungsverordnung ändert die aufsichtlichen Berichtspflichten, um dem neuen Verbriefungsrahmen zu entsprechen, der eine Vorzugsbehandlung für einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungen und bestimmte synthetische Verbriefungen von kleinen und mittleren Unternehmen, sowie einen Rahmen für eine risikosensiblere aufsichtsrechtliche Behandlung von Forderungen an Verbriefungen, vorsieht. Im Einzelnen betreffen die Änderungen die Berichterstattungspflicht über die Anforderungen an die Liquiditätsdeckung, die durch das Rahmenwerk für die gemeinsame Berichterstattung (Common Reporting Framework, COREP) definiert ist. Hinsichtlich der Meldeanforderungen (Financial Reporting Framework, FINREP) über Non-performing Exposures (NPE) und Forbearance (leistungslose Forderungen und Stundungsmaßnahmen) legt die Durchführungsverordnung einheitliche Anforderungen an die Beobachtung von Strategien für NPEs, die Berichtsanforderungen für Gewinn- und Verlustpositionen und die Umsetzung des International Financial Reporting Standard 16 fest. Ein verbesserter Berichtsrahmen soll die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden stärken, diese Art von Risiken zu bewerten und zu überwachen, indem regelmäßig genauere Informationen gesammelt werden, um identifizierte Datenlücken zu schließen.

Die Bestimmungen zur Liquiditätsberichterstattung treten am 1. April 2020 in Kraft, während die anderen Bestimmungen ab dem 1. Juni 2020 gelten.

Nachhaltige Finanzen: EU-Expertengruppe veröffentlicht Abschlussbericht zur Taxonomie und Leitfaden zu grünen Anleihen

Am 9. März 2020 veröffentlichte die Technical Expert Group on Sustainble Finance (TEG) der Europäischen Kommission ihren Abschlussbericht über die Taxonomie und einen Vorschlag für einen EU-Green-Bond-Standard. Die TEG besteht aus 35 Mitgliedern aus Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und dem Finanzsektor, die an Empfehlungen für die Entwicklung des europäischen Rechtrahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen gearbeitet haben. 

Der Abschlussbericht enthält eine Reihe von Empfehlungen an die Europäische Kommission. Diese beinhalten die Gestaltung der Taxonomie, technischen Screening-Kriterien für Klimaschutzziele, Anpassungsziele an den Klimawandel und in dem Vorschlag für eine Taxonomie-Verordnung festgelegte Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festgelegten ("do no significant harm"-Kriterien, DNSH). Konkret enthält der Bericht eine erweiterte Liste von Wirtschaftsbereichen, die einen bedeutenden Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten können, darunter die Bereitstellung von Nichtlebensversicherungen, Forschung und Entwicklung, sowie technische Aktivitäten. Eine vollständige Bewertung der Wirtschaftsbereiche, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten können, wird künftig die „Platform on Sustainable Finance” vornehmen, einem ständigen Gremium, das im Rahmen der Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde.

Ein delegierter Rechtsakt, der auf diesem Bericht basiert, soll bis zum 31. Dezember 2020 angenommen werden. Er wird technische Screening-Kriterien für die Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel enthalten; technische Screening-Kriterien für die übrigen Umweltziele müssen bis zum 31. Dezember 2021 entwickelt werden.

Neben dem Abschlussbericht über die Taxonomie hat die TEG einen EU Green Bond Standard Usability Guide mit Empfehlungen zur praktischen Anwendung des EU Green Bond Standards veröffentlicht, einem freiwilligen Label für Anleihen, das sich an Best-Practice-Beispielen grüner Finanzprodukte auf dem Markt orientieren soll. Ein Gesetzesvorschlag für den Green Bond Standard wird für das dritte Quartal 2020 erwartet.

Finanzaufsicht: Einheitliche Aufsicht für Anlagenvermittler in Deutschland

Am 11. März 2020 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überträgt. Ab dem 1. Januar 2021 soll laut dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums die BaFin sukzessive die Einhaltung der materiellen Vorgaben überprüfen. Die Prüfung der BaFin soll nicht mehr jährlich erfolgen, sondern flexibel und risikoorientiert basierend auf einer Selbsterhebung der Anlagevermittler durchgeführt werden. 

Aktuell ist die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler und der Honorar-Finanzanlagenberater in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt und durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Die bisherigen Regelungen werden weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen.
Der neue Rechtsrahmen soll zu einer einheitlichen und qualitativ hochwertigeren Finanzaufsicht beitragen. 

 Aktuelle öffentliche Konsultationen

 

  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zu den möglichen Reformen der Richtlinie und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID und MiFIR). Rückmeldefrist ist Montag, der 20. April 2020.
 
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zum Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen. Rückmeldefrist ist Montag, der 20. April 2020. 
 
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Öffentliche Konsultation zur Überprüfung des Transparenzregimes für den Derivatehandel und der Handelspflicht für Derivate gemäß der Verordnung über den Markt für Finanzinstrumente (MiFIR). Rückmeldefrist ist Sonntag, der 19. April 2020.
 
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Öffentliche Konsultation zum neuen Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds. Rückmeldefrist ist Saturday, der 9. Mai 2020.
 
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde: Öffentliche Konsultation zur Aktualisierung der Methoden zur Identifizierung global systemrelevanter Institute (G-SII) und der damit verbundenen Kapitalpufferraten. Rückmeldefrist ist Freitag, der 5. Juni 2020. 
 
  • Europäische Zentralbank: Öffentliche Konsultation zu den Empfehlungen zur Behandlung spezifischer Aspekte hinsichtlich Swaptions infolge des vorgeschlagenen Übergangs vom Euro OverNight Index Average (EONIA) auf den Euro Short-Term Rate (€STR). Frist für Rückmeldungen ist Freitag, der 3. April 2020.

 


Anastasia Kotovskaia ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im SAFE Policy Center und arbeitet derzeit an einer rechtswissenschaftlichen Promotion an der Goethe-Universität.