SAFE Finance Blog
31 Mar 2021

Das SAFE Regulatory Radar im März

Neue Regeln für Wertpapierfirmen, Leitlinien für die Offenlegung nach Taxonomie- und Prospektverordnung sowie aktualisiertes Basel III-Monitoring

Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Nachrichten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene.

Aufsichtsbericht: EBA legt neuen Regulierungsrahmen für Wertpapierfirmen vor

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 5. März 2021 einen endgültigen Entwurf für technische Durchführungsstandards (ITS) zur aufsichtlichen Berichterstattung und Offenlegung von Wertpapierfirmen innerhalb der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) vorgelegt. Die ITS zielen darauf ab, ein konsistentes Aufsichtssystem für Wertpapierfirmen zu gewährleisten, indem die aufsichtlichen Berichts- und Offenlegungsanforderungen so weit wie möglich miteinander integriert werden. Dabei werden unterschiedliche Arten von Aktivitäten, Größe und Komplexität von Wertpapierfirmen berücksichtigt.

Die ITS umfassen insbesondere Vorschriften zur Berechnung der Eigenmittel, der Liquiditätsanforderungen, des Konzentrationsrisikos, der Höhe des Mindestkapitals sowie der Tätigkeitsschwellen mit Blick auf kleine und nicht miteinander verbundene Wertpapierfirmen. Um die Konsistenz zwischen den Melde- und Offenlegungsanforderungen zu verbessern, enthalten die Standards eine breite Auswahl einheitlicher Vorlagen und Anweisungen für verschiedene Arten von Instituten in Übereinstimmung mit der Kapitaladäquanzverordnung (CRR).

Nach der formellen Verabschiedung durch die Europäische Kommission sind die Standards ab dem 26. Juni 2021 in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar. Die ersten in den ITS vorgesehenen Meldetermine sind September 2021 für die Quartals- und Dezember 2021 für Jahresberichte.

Nachhaltige Finanzen: ESMA stellt neue Regeln für nichtfinanzielle Angaben und das EU-Prospektregime auf

Am 1. März 2021 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihren Abschlussbericht mit Ratschlägen zu ökologisch nachhaltigen Offenlegungspflichten im Rahmen der von der Europäischen Kommission geforderten Taxonomie-Verordnung. Der Bericht präzisiert den Inhalt und die Darstellung der Informationen, die von Unternehmen außerhalb der Finanzbranche und von Vermögensverwaltern offengelegt werden müssen, um ihren Verpflichtungen gemäß der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) nachzukommen.

Im Detail spezifiziert der Bericht Leistungskennzahlen (KPIs) und die zugrundeliegende Berechnungsmethodik zu Umsatz, Kapital- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten. Mit Blick auf Offenlegungspflichten für Vermögensverwalter definieren die Empfehlungen relevante KPIs und schlagen die Verwendung von standardisierten Tabellen für die Offenlegung vor. Die EU-Kommission wird diesen unverbindlichen Bericht als Grundlage für einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung verwenden.

Am 4. März 2021 aktualisierte die ESMA außerdem ihre Leitlinien zu den Offenlegungspflichten gemäß der EU-Prospektverordnung. Die Leitlinien raten Emittenten, bei der Erstellung eines Prospekts Experten für Rechnungslegung einzubeziehen. Den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) wird empfohlen, die Leitlinien zu befolgen, um EU-weit effiziente Aufsichtspraktiken zu etablieren.

Bankenaufsicht: EBA macht Basel III-Monitoring zur Pflicht

Am 16. März 2021 verabschiedete die EBA eine Entscheidung, die das Basel III-Monitoring verpflichtend macht. Demnach sind ab dem 31. Dezember 2021 die betroffenen Kreditinstitute dazu angehalten, die erforderlichen Daten an die NCAs zu übermitteln, einschließlich der Informationen zu Kredit-, Betriebs- und Marktrisiken.

Bei der Bewertung der Auswirkungen des Basel-III-Rahmenwerks hat die EBA auf die Notwendigkeit hingewiesen, das derzeitige Regime auf mehr Kreditinstitute und Zuständigkeitsbereiche auszuweiten, um einen soliden Rechtsrahmen in der EU zu schaffen. Mit der Entscheidung wurde auch die Häufigkeit der Berichterstattung von einem halbjährlichen hin zu einem jährlichen Turnus geändert. Mit dem Ziel unangemessene Belastungen für Kreditinstitute zu vermeiden, wurde in der Entscheidung ein klares Auswahlkriterium für teilnehmende Banken festgelegt. Demnach fallen nur globale und andere systemrelevante Institute (G-SIIs und O-SIIs) sowie einige Kategorien von O-SIIs mit einem risikogewichteten Deckungsgrad unter 80 Prozent in den Anwendungsbereich der nun festgelegten Monitoringpflicht.

Aktuelle öffentliche Konsultationen

  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zu den Regeln für Zentralverwahrer (CSDs). Die Frist läuft bis Montag, 5. April 2021.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultationen zu einem Verordnungsentwurf zur Ergänzung der Marktinfrastrukturverordnung(EMIR) durch die Festlegung von Bedingungen für Clearingdienste für außerbörslich gehandelte Derivate (OTC-Derivate), die als fair, angemessen, nicht diskriminierend und transparent gelten (FRANDT), sowie zu einem EU-weiten System für Sofortzahlungen. Die Frist läuft bis Mittwoch, 7. April 2021.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation über das Potenzial für ein Verweisungssystem zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die Frist läuft bis Freitag, 9. April 2021.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur vorübergehenden Befreiung von der zentralen Clearingpflicht für Altersversorgungssysteme (PSAs). Die Frist läuft bis Dienstag, 13. April 2021.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zum Krisenmanagement und Einlagensicherungsrahmen. Die Frist läuft bis Donnerstag, 20. Mai 2021.
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur EU-Aufsichtskonvergenz und dem einheitlichen Regelwerk. Die Frist endet am Freitag, 21. Mai 2021.
  • Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs): Öffentliche Konsultation zur Offenlegung von Finanzprodukten, die in wirtschaftliche Aktivitäten investieren, die zu einem ökologischen Anlageziel beitragen. Die Frist läuft bis Mittwoch, 12. Mai 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, die an der Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen beteiligt sind. Die Frist läuft bis Freitag, 23. April 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf technischer Durchführungsstandards (ITS) zu Säule-3-Offenlegungen zu ökologischen, sozialen und Governance-Risiken (ESG). Die Deadline ist Dienstag, 1. Juni 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu einer gemeinsamen Bewertungsmethodik für die Erteilung der Zulassung als Kreditinstitut. Die Frist läuft bis Donnerstag, 10. Juni 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultationen zu einem integrierten Berichtssystem und zu Leitlinien für die Stresstests im Rahmen der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD). Die Deadline ist Freitag, der 11. Juni 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultationen zum Restrisikoaufschlag und zum Bruttosprung zum Ausfall. Die Deadline ist Samstag, der 12. Juni 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu Leitlinien für die risikobasierte Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften durch Kredit- und Finanzinstitute. Die Deadline ist Donnerstag, der 17. Juni 2021.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zu Leitlinien, die die Pflichten von Administratoren unter der Benchmark-Verordnung (BMR) detailliert beschreiben. Die Deadline ist Freitag, der 30. April 2021.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Standards im Rahmen der „European Crowdfunding Service Providers Regulation“ (ECSPR). Die Deadline ist Freitag, der 28. Mai 2021.
  • Financial Action Task Force (FATF): Öffentliche Konsultation zu Risiken im Zusammenhang mit der Proliferationsfinanzierung. Die Deadline ist Freitag, der 9. April 2021.
 

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.