Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Nachrichten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene.
Aufsichtsbericht: EBA legt neuen Regulierungsrahmen für Wertpapierfirmen vor
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 5. März 2021 einen endgültigen Entwurf für technische Durchführungsstandards (ITS) zur aufsichtlichen Berichterstattung und Offenlegung von Wertpapierfirmen innerhalb der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) vorgelegt. Die ITS zielen darauf ab, ein konsistentes Aufsichtssystem für Wertpapierfirmen zu gewährleisten, indem die aufsichtlichen Berichts- und Offenlegungsanforderungen so weit wie möglich miteinander integriert werden. Dabei werden unterschiedliche Arten von Aktivitäten, Größe und Komplexität von Wertpapierfirmen berücksichtigt.
Die ITS umfassen insbesondere Vorschriften zur Berechnung der Eigenmittel, der Liquiditätsanforderungen, des Konzentrationsrisikos, der Höhe des Mindestkapitals sowie der Tätigkeitsschwellen mit Blick auf kleine und nicht miteinander verbundene Wertpapierfirmen. Um die Konsistenz zwischen den Melde- und Offenlegungsanforderungen zu verbessern, enthalten die Standards eine breite Auswahl einheitlicher Vorlagen und Anweisungen für verschiedene Arten von Instituten in Übereinstimmung mit der Kapitaladäquanzverordnung (CRR).
Nach der formellen Verabschiedung durch die Europäische Kommission sind die Standards ab dem 26. Juni 2021 in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar. Die ersten in den ITS vorgesehenen Meldetermine sind September 2021 für die Quartals- und Dezember 2021 für Jahresberichte.
Nachhaltige Finanzen: ESMA stellt neue Regeln für nichtfinanzielle Angaben und das EU-Prospektregime auf
Am 1. März 2021 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihren Abschlussbericht mit Ratschlägen zu ökologisch nachhaltigen Offenlegungspflichten im Rahmen der von der Europäischen Kommission geforderten Taxonomie-Verordnung. Der Bericht präzisiert den Inhalt und die Darstellung der Informationen, die von Unternehmen außerhalb der Finanzbranche und von Vermögensverwaltern offengelegt werden müssen, um ihren Verpflichtungen gemäß der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) nachzukommen.
Im Detail spezifiziert der Bericht Leistungskennzahlen (KPIs) und die zugrundeliegende Berechnungsmethodik zu Umsatz, Kapital- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten. Mit Blick auf Offenlegungspflichten für Vermögensverwalter definieren die Empfehlungen relevante KPIs und schlagen die Verwendung von standardisierten Tabellen für die Offenlegung vor. Die EU-Kommission wird diesen unverbindlichen Bericht als Grundlage für einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung verwenden.
Am 4. März 2021 aktualisierte die ESMA außerdem ihre Leitlinien zu den Offenlegungspflichten gemäß der EU-Prospektverordnung. Die Leitlinien raten Emittenten, bei der Erstellung eines Prospekts Experten für Rechnungslegung einzubeziehen. Den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) wird empfohlen, die Leitlinien zu befolgen, um EU-weit effiziente Aufsichtspraktiken zu etablieren.
Bankenaufsicht: EBA macht Basel III-Monitoring zur Pflicht
Am 16. März 2021 verabschiedete die EBA eine Entscheidung, die das Basel III-Monitoring verpflichtend macht. Demnach sind ab dem 31. Dezember 2021 die betroffenen Kreditinstitute dazu angehalten, die erforderlichen Daten an die NCAs zu übermitteln, einschließlich der Informationen zu Kredit-, Betriebs- und Marktrisiken.
Bei der Bewertung der Auswirkungen des Basel-III-Rahmenwerks hat die EBA auf die Notwendigkeit hingewiesen, das derzeitige Regime auf mehr Kreditinstitute und Zuständigkeitsbereiche auszuweiten, um einen soliden Rechtsrahmen in der EU zu schaffen. Mit der Entscheidung wurde auch die Häufigkeit der Berichterstattung von einem halbjährlichen hin zu einem jährlichen Turnus geändert. Mit dem Ziel unangemessene Belastungen für Kreditinstitute zu vermeiden, wurde in der Entscheidung ein klares Auswahlkriterium für teilnehmende Banken festgelegt. Demnach fallen nur globale und andere systemrelevante Institute (G-SIIs und O-SIIs) sowie einige Kategorien von O-SIIs mit einem risikogewichteten Deckungsgrad unter 80 Prozent in den Anwendungsbereich der nun festgelegten Monitoringpflicht.
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Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.