SAFE Finance Blog
28 Jun 2019

Das SAFE Regulatory Radar im Juni

Ein europaweites Altersvorsorgeprodukt und neue Regeln für Investmentfonds, Reformen in der Bankenunion und Richtlinien für Sustainable Finance: eine Auswahl regulatorischer Entwicklungen in diesem Monat

Neu und von nun an regelmäßig im SAFE Policy Blog: Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung zusammen. Haben Sie Feedback für uns zum SAFE Regulatory Radar? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an: Policy_Centerwhatever@safe.uni-frankfurt.de 

Kapitalmarktunion: Reformen für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt und für die Regulierung von Investmentfonds

Der Rat der Europäischen Union hat zwei zentrale Reformen im Rahmen der Kapitalmarktunion vorgestellt: Die PEPP-Regulierung ("pan-European pension product") und ein Maßnahmenpaket zur Aufhebung bestehender Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds. Am 20. Juni 2019 wurde die neue Gesetzgebung vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die neuen Maßnahmen für PEPP und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds werden kurz nach der Unterzeichnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.

Die PEPP-Regulierung erweitert den Markt für private Altersvorsorge, indem sie einen neuen Typus für freiwillige, private Altersvorsorgeprodukte schafft. Sie zielt darauf ab, Menschen eine größere Auswahl zu bieten, die für ihre Rente vorsorgen möchten. Viele Anbieter, wie Versicherungsunternehmen, Banken, Pensionskassen, Wertpapierfirmen und Vermögensverwalter können das neue Produkt verkaufen. Aufgrund der Vorteile eines EU-Produktpasses werden PEPPs in der gesamten EU unter denselben Bedingungen verkauft und sind übertragbar zwischen einzelnen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass Sparer in der Lage sein werden, auch dann weiter in ihr PEPP einzuzahlen, wenn sie in ein anderes EU-Land umziehen. PEPP stellt eine neue EU-weite Sparmöglichkeit dar, die gesetzliche, betriebliche sowie nationale private Altersvorsorgesysteme ergänzt. Es wird Verbraucher in die Lage versetzen, ihre Ersparnisse für die Rente freiwillig zu ergänzen und dafür sorgen, dass sie von einem soliden Verbraucherschutz unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der EU profitieren.

Um den bestehenden Rechtsrahmen zu stärken, werden mithilfe der Verordnung über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds die regulatorischen Hindernisse beseitigt und Vertriebskosten gesenkt. Neue Maßnahmen sollen es Managern alternativer Investmentfonds in der EU erleichtern, den Appetit von potentiellen professionellen Investoren auf neue Märkte zu testen und die Verfahren und Bedingungen für Manager kollektiver Investmentfonds anzugleichen, damit sie aus den nationalen Märkten aussteigen können, wenn sie beschließen, das Angebot oder die Platzierung ihrer Fonds zu beenden. Neue Regeln präzisieren die Kundendienstverpflichtungen für Vermögensverwalter und führen zu mehr Transparenz sowie der Einrichtung eines einzigen Online-Zugangspunktes für Informationen über nationale Vorschriften im Zusammenhang mit Marketinganforderungen und geltenden Gebühren.

Die widersprüchlichen Regelungen der Mitgliedsländer behindern die Entwicklung des Markts für private Altersvorsorge. Aufgrund der beschränkten Auswahl von Produkten, die auf Kapitalmarktinstrumenten basieren, steigen die Kosten für Sparer und Liquiditätsverknappung auf Märkten. Die Einführung einer neuen, EU-weiten Sparmöglichkeit beugt der Marktfragmentierung vor und bietet neue Möglichkeiten für Sparer und Anbieter von Pensionsplänen.

Reformpaket zur Risikoverringerung in der Bankenunion tritt in Kraft

Am 20. Mai 2019 hat das Europäische Parlament ein umfassendes Paket von Rechtsvorschriften für die Bankenunion angenommen. Es zielt darauf ab, Risiken im Bankensektor zu verringern und die Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber potentiellen Schocks weiter zu stärken. Das Paket beinhaltet Änderungen der Gesetzgebung zu Eigenkapitalvorschriften (Kapitaladäquanzverordnung II – CRR II), welche die Eigenmittel - und Liquiditätspositionen von Banken ausbauen und den Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Banken in Krisenzeiten stärkt (Eigenkapitalrichtlinie V – CRD V). Es ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion. 

Die neuen Bestimmungen setzen auch Reformen um, die nach der Finanzkrise auf globaler Ebene vereinbart wurden. Dazu gehören die Maßnahmen, die im November 2016 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und dem Finanzstabilitätsrat (FSB) beschlossen wurden, um den Bankensektor zu stärken und die verbleibenden Herausforderungen hinsichtlich der Finanzstabilität zu berücksichtigen.

Das Paket hat einige zentrale Maßnahmen eingeführt, darunter eine Anforderung an die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) für alle Institute sowie einen Puffer bei der Verschuldungsquote (Leverage Ratio Buffer) für alle global systemrelevanten Institutionen (G-SIIs). Die neuen Bestimmungen stellen einen neuen Rahmen für das Meldewesen über Marktrisiken dar, einschließlich Maßnahmen zur Verringerung von Melde- und Offenlegungspflichten und zur Vereinfachung der Marktrisiko- und Liquiditätsvorschriften für kleine, weniger komplexe Banken, um einen angemessenen Rahmen für alle Kreditinstitute innerhalb der EU zu gewährleisten. Andere Änderungen betreffen eine stabile Refinanzierungskennziffer (NSFR), die für Drittlandinstitute mit umfangreichen Aktivitäten in der EU gilt und dazu verpflichtet, ein zwischengeschaltetes EU-Mutterunternehmen zu haben sowie verbesserte Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) für G-SIIs und andere Großbanken. 

Es stellt auch eine Reihe gezielter Maßnahmen vor, um EU-Besonderheiten zu berücksichtigen, wie etwa Anreize für Investitionen in öffentliche Infrastruktur und in kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) oder ein Kreditrisikorahmen, der es ermöglicht notleidende Kredite zu veräußern. 

Die Kapitaladäquanzverordnung II (CRR II) und die Eigenkapitalrichtlinie V (CRD V) sind am 27. Juni 2019 in Kraft getreten. Die Mehrzahl der neuen Regeln wird ab dem 28. Juni 2021 gelten. 

Die Bankenunion ist ein System von Europäischen Institutionen, das seit seiner Gründung im November 2014, den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und seit Anfang 2016 den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) umfasst. Ihr Ziel ist es einen sicheren Finanzsektor für den gemeinsamen Markt zu schaffen. 

Nachhaltige Finanzen: Die Kommission veröffentlicht Berichte zu Climate Finance und Leitlinien für die Berichterstattung klimabezogener Unternehmensinformationen

Am 18. Juni 2019 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres Aktionsplans für nachhaltige Finanzen, der erstmals im März 2018 veröffentlich wurde, neue Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Unternehmensinformationen vorgestellt. Er verfolgt das Ziel, Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken, klimabedingte Finanzrisiken zu bewältigen und mehr Transparenz  sowie eine langfristige Ausrichtung des Finanz- und Wirtschaftslebens zu fördern.

Diese Leitlinien liefern Unternehmen praktische Empfehlungen, wie sie besser über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das Klima und die Effekte des Klimawandels auf ihre Geschäfte berichten können. Nach Ansicht der Kommission ist die Unternehmensberichterstattung über eindeutige und verwertbare Nachhaltigkeits- und Klimainformationen für den Erfolg des Aktionsplans und für die Formalisierung der von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften zur Taxonomie nachhaltiger Investitionen, zu Nachhaltigkeitsauskünften und zu CO2-bezogenenen Benchmarks von entscheidender Bedeutung.

Gemäß den neuen Leitlinien sollen die Angaben zu klimarelevanten Risiken darüber informieren, wie sich der Klimawandel auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die Regeln und die Due-Diligence-Prozesse auswirkt und wie ein Unternehmen die wichtigsten Risiken identifiziert und damit umgeht. 

Die Kommission erwartet, dass Unternehmen von einer besseren Auskunftspraxis über klimarelevante Informationen durch ein erhöhtes Bewusstsein und mehr Verständnis für klimabedingte Risiken und Chancen sowie ein verbesserte Risikomanagement profitieren werden. Die Offenlegung klimabezogener Informationen bringt auch viele Vorteile mit sich, wie besser informierte Entscheidungsfindung, strategisches Planen und der konstruktivere Dialog mit Aktionären. Im Ergebnis gewinnen diejenigen Firmen, die klimarelevante Informationen veröffentlichen, eine positivere Unternehmensreputation und eine breitere Investorenbasis. 

Die Richtlinien sind nicht verbindlich und Unternehmen können klimabezogene Angaben auf unterschiedliche Art und Weise machen, solange sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nichtsdestotrotz ist es für die Kommission ein wegweisender Schritt hinsichtlich ihres Aktionsplans. Dieser zielt darauf ab, weitere Neuerungen des Europäischen Finanzsektors zu fördern und stellt das bisher größte moderne, geographisch ausgerichtete, politische Regelwerk für Umweltaktivitäten dar. Das Dokument bietet Leitlinien für rund 6.000 in der EU börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften, die gemäß der Non-Financial Reporting Directive nichtfinanzielle Informationen veröffentlichen müssen. 

Außerdem hat die Kommission drei wichtige Expertenberichte der Technischen Expertengruppe zu Nachhaltigen Finanzen (TEG) begrüßt. Der erste TEG-Bericht ist ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, das politischen Entscheidungsträgern, der Industrie und Anlegern praktische Hinweise geben soll, wie sie wirtschaftliche Aktivitäten, die zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen, am besten unterstützen und in diese investieren können. Der Bericht zu EU Standards für grüne Anleihen (EU-GBS) empfiehlt eindeutige und vergleichbare Kriterien für die Emission grüner Anleihen. Er schlägt vor, den EU-GBS auf freiwilliger Basis zu schaffen, um die Effektivität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit des Marktes für grüne Anleihen zu verbessern und Emittenten anzuregen, Anleihen als „Europäische grüne Anleihen“ auszugeben. Der dritte Bericht umreißt die Schaffung zweier Typen für Klima-Benchmarks: die „EU Climate Transition Benchmark“ und die „EU Paris-aligned Benchmark“. Darin werden die Methodik und die minimalen technischen Anforderungen für Indexkennzahlen aufgeführt, die Anleger, die eine klimabewusste Investitionsstrategie verfolgen wollen, in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen entsprechend auszurichten.

Die neuen Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener Informationen integrieren die Empfehlungen der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des FSR und basieren auf den im Januar 2019 veröffentlichten Vorschlägen der Technischen Expertengruppe zu nachhaltigen Finanzen. Die Leitlinien von 2019 ergänzen die weiterhin gültigen Allgemeinen Richtlinien zu nichtfinanziellen Angaben von Juli 2017. 


Anastasia Kotovskaia ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im SAFE Policy Center und arbeitet derzeit an einer rechtswissenschaftlichen Promotion an der Goethe-Universität. 

Iva Vacheva-Spanidis ist Koordinatorin im SAFE Policy Center und hat einen Master in Governance and Public Policy der TU Darmstadt.