SAFE Finance Blog
29 Jun 2022

Das SAFE Regulatory Radar im Juni

Aktualisierte Vorschriften zu Verwaltern von Investmentfonds, nächster Schritt bei der Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie und ein neues handelspolitisches Instrument

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

Kapitalmarktunion: Überarbeitung der Richtlinie über Investmentfonds-Verwalter

Am 17. Juni 2022 hat der Rat seine Stellungnahme zu einer Überarbeitung der Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds („Alternative Investment Funds Managers Directive”, AIFMD) sowie der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) bekanntgegeben. Diese Überarbeitung ist Teil des Paketes zur Kapitalmarktunion, das bereits detailliert im SAFE Regulatory Radar im Dezember 2021 erläutert wird. In den Geltungsbereich des überarbeiteten Rahmenwerks fallen die Verwalter von Hedgefonds, Private-Equity-Fonds, privater Kreditfonds, Immobilienfonds sowie weiterer alternativer Investmentfonds in der EU. Die Vorschläge zielen darauf ab, alternative Investmentfonds weiter in den Markt zu integrieren und die Befugnisse der Fondsverwalter bei der Bewältigung von Liquiditätsengpässen in Stresssituationen auszuweiten.

Für ein aufsichtsrechtlich angemessenes Liquiditätsrisikomanagement schlägt der Rat vor, die Verfügbarkeit von Instrumenten zur Liquiditätsverwaltung zu verbessern und für Verwalter neue Anforderungen einzuführen, wann diese Instrumente zum Einsatz kommen. Darüber hinaus spricht sich der Rat für die Entwicklung spezifischer Vorschriften für Kreditfonds aus, um Risiken für die Finanzstabilität zu verringern und Anleger:innen besser zu schützen. Bei der Übertragung bestimmter Funktionen von Fondsverwaltern auf Dritte legt der Rat einige Regeln fest und führt neue Anforderungen an die Berichterstattung ein, um die Überwachung und aufsichtsrechtliche Zusammenarbeit zu verbessern. Die jüngste Fassung der Stellungnahme enthält zudem neue Berichtspflichten und Transparenzvorschriften für OGAW, um Risiken besser zu überwachen. Weitere Änderungen betreffen den Umgang mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Verwahrstellen.

Als nächsten Schritt wird der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission aufnehmen, um sich auf eine endgültige Fassung der Richtlinie zu einigen.

Solvency II: Aktualisierte Vorschriften für Versicherungsunternehmen

Am 17. Juni 2022 hat sich der Rat auf seine Position zur von der EU-Kommission vorgeschlagenen Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie geeinigt. Diese Überarbeitung soll den Versicherungsmarkt resilienter machen und zu einem verhältnismäßigen und effizienten rechtlichen Rahmen beitragen. Die Details des ursprünglichen Vorschlags, der sich mit langfristigen Garantiemaßnahmen, grenzüberschreitenden Aufsichtsfragen und makroprudenziellen Werkzeugen auseinandersetzt, sind im SAFE Regulatory Radar von Oktober 2021 dargelegt.

Die Stellungnahme des Rats befasst sich mit dem aufsichtsrechtlichen Rahmen für Kapitalanforderungen. Der Rat unterstützt die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen und führt Anpassungen angesichts der nationalen Besonderheiten der Versicherungsindustrie ein. Um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wären kleine und nicht-komplexe Unternehmen ausgenommen. Zusätzlich wird die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung („European Insurance and Occupational Pensions Authority”, EIOPA) die Risiken der Versicherungen durch Biodiversitätsverlust bewerten und über die Ergebnisse berichten. Darüber hinaus wird sie Richtlinien über den Umgang der national zuständigen Behörden mit makroprudenziellen Risiken herausgeben.

Der Rat, das Europäische Parlament und die EU-Kommission werden sich im Rahmen von Trilog-Verhandlungen auf eine endgültige Fassung des Texts einigen.

Globale Beschaffungsmärkte: Neues Instrument unterstützt Firmen aus der EU

Am 17. Juni 2022 hat der Rat eine Verordnung verabschiedet, die mit dem Internationalen Beschaffungsinstrument („International Procurement Instrument”, IPI) ein neues Werkzeug zur Unterstützung von EU-ansässigen Unternehmen einführt.

Das globale öffentliche Beschaffungswesen ist ein riesiger Markt, der derzeit 15 bis 20 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts ausmacht. Der Zugang zu Beschaffungsmärkten von Nicht-EU-Ländern steht jedoch nicht allen Unternehmen gleichermaßen offen. So sind EU-Unternehmen außerhalb der EU häufig durch restriktive Praktiken diskriminiert. Der Vorschlag einer Verordnung zur Einführung des IPI wurde am 29. Januar 2016 veröffentlicht. Der Rat und das Europäische Parlament konnten sich bis zum März 2022 nicht auf einen Kompromiss einigen, als dann in der fünften Runde der Verhandlungen einschließlich der Kommission eine Einigung erzielt wurde.

Die Verordnung soll einen gleichberechtigten Zugang zu internationalen öffentlichen Beschaffungsmärkten herstellen und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern schaffen.

Konkret stattet das IPI die Kommission mit Ermittlungsbefugnissen bei der angeblichen Diskriminierung von EU-Unternehmen auf Beschaffungsmärkten aus. Wenn ein EU-Unternehmen diskriminiert worden ist, kann die Kommission die Unternehmen aus Drittstaaten, die sich diskriminierend verhalten haben, entweder komplett von Beschaffungsvorgängen ausschließen oder eine Strafe festlegen. Die Vorschriften gelten für Marktteilnehmer:innen, Waren, und Dienstleistungen aus Drittstaaten, die kein spezielles Abkommen mit der EU haben. Die Unternehmen der am wenigsten entwickelten Länder sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.

Die Verordnung tritt 60 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Öffentliche Konsultationen

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Öffentliche Konsultation zu einem Richtlinien-Entwurf, der sich an die Abwicklungsbehörden der Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung ihrer Herangehensweise an den Einsatz des Bail-In-Instruments richtet. Die Frist endet am Mittwoch, den 7. September 2022.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu einem Entwurf technischer Regulierungsstandards zur Identifikation einer Gruppe von angeschlossenen Kunden. Die Frist endet am Donnerstag, 8. September 2022.
 

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.