SAFE Finance Blog
30 Jun 2021

Das SAFE Regulatory Radar im Juni

Neue Vorschriften für OTC-Derivate, aktualisierte Standards zu Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten sowie Richtlinien hinsichtlich der MiFID II/MiFIR-Verpflichtungen zu Marktdaten

Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene.

Kommission klärt die Geschäftsbedingungen für Clearing-Dienste für OTC-Derivate gemäß EMIR

Am 02. Juni 2021 hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung verabschiedet, die die speziellen Bedingungen festlegt, unter denen Geschäftsbedingungen für Clearing-Dienste für außerbörslich gehandelte Derivate (OTC-Derivate) als fair, angemessen, nicht-diskrimierend und transparent (fair, reasonable, non-discriminatory, and transparent, FRANDT) angesehen werden sollen. Die Verordnung folgt den Änderungen, die durch die Reform (EMIR Refit) der Marktinfrastrukturverordnung (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) eingeführt worden sind, und zielt darauf ab, Gegenparteien den Zugang zu Clearing-Diensten zu erleichtern und die Transparenz der Geschäftsbedingungen zu erhöhen. Die neuen Regelungen werden sich auf Clearingmitglieder und Klienten auswirken, die in der EU Clearing-Dienste anbieten (clearing service providers).

Im Einzelnen müssen betroffene Institutionen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, damit ihre Geschäftsbedingungen als FRANDT eingestuft werden können. Unter anderem müssen sie die Transparenz des On-Boarding-Prozesses sicherstellen, einem Verfahren zur Festlegung von Vertragsbedingungen und Betriebsabläufen für Clearing-Dienstleistungen. Clearing-Dienstleister müssen eine ausführliche Beschreibung des On-Boarding-Prozesses auf ihrer Website veröffentlichen, einschließlich Informationen über die verschiedenen Schritte dieses Prozesses, den Zeitplan und die wesentlichen Dokumente. Darüber hinaus legt die delegierte Verordnung Anforderungen für die Risikokontrollbewertung, die Offenlegung von Geschäftsbedingungen und Gebühren sowie von Preisen und Weitergabekosten fest. Es wird weiter erklärt, dass Clearing-Dienstleister einen Clearing-Auftrag nur in Ausnahmefällen und mit einer schriftlichen Begründung ablehnen dürfen.

Die delegierte Verordnung wurde beim Europäischen Parlament und Rat zur Prüfung vorgelegt und wird für vertragliche Geschäftsbedingungen innerhalb von zwölf Monaten ab ihrem Inkrafttreten gelten.

Neue Kriterien und Anforderungen für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und Eigenmittel

Am 26. Mai 2021 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die technischen Regulierungsstandards zu Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten aktualisiert.

Mit der überarbeiteten Kapitaladäquanzverordnung (CRR2) wurden Instrumente für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten in das CRR-Regime aufgenommen und die EBA damit beauftragt, Standards auszuarbeiten, die für Instrumente für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gelten, um einen einheitlichen Regulierungsansatz zu gewährleisten.

Die Regulierungsstandards passen die Vorgaben hinsichtlich berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an die Gesetzesänderungen an und verdeutlichen, dass Verbindlichkeiten als Instrumente für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten qualifiziert werden können, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen: das Fehlen von Mitteln für den Erwerb des Eigentums an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten durch das Abwicklungsbehörde; das Fehlen von Anreizen zur Rücknahme; und die Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung der Abwicklungsbehörde für die Reduzierung der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus spezifizieren die Standards die Verfahrensregeln für die zuständigen nationalen Behörden (NCAs) und Abwicklungsbehörden (NRAs) in Bezug auf die Regelung zur Vorabgenehmigung. Gemäß der neuen Vorschriften wurde der Schwellenwert zur Bestimmung der allgemeinen Vorabgenehmigung von drei Prozent auf zehn Prozent des Gesamtbetrages der ausstehenden Instrumente für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten angehoben.

Nach formeller Verabschiedung werden die Standards verbindlich und in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sein.

ESMA spezifiziert Marktdaten-Verpflichtungen gemäß MiFID II und MiFIR

Am 01. Juni 2021 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre endgültigen Richtlinien zu den Marktdaten-Verpflichtungen gemäß MiFIR II und MiFID veröffentlicht. Dieses nicht-bindende Dokument soll die Marktteilnehmenden über die Verpflichtung zur Bereitstellung von Marktdaten auf einer angemessenen Geschäftsgrundlage (RCB) und die Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung von Marktdaten 15 Minuten nach Veröffentlichung (delayed data) aufklären.

Die ESMA hält fest, dass die Verfügbarkeit und der unkomplizierte Zugang zu Marktdaten auf eine faire und nicht-diskriminierende Weise für Marktteilnehmende von wesentlicher Bedeutung sind, da diese einen umfassenden Überblick über Handelsaktivitäten verschaffen sollten. In diesem Zusammenhang empfiehlt die ESMA, in den Marktdatenrichtlinien klare und eindeutige Begriffe zu verwenden und alle relevanten Marktinformationen in einem standardisierten Veröffentlichungsformat offenzulegen. Die Richtlinien sehen zudem vor, dass Marktdatenanbieter dokumentierte Kostenrechnungsmethoden erstellen und darlegen sollen, wie der Preis von Marktdaten berechnet wird. Darüber hinaus müssen betroffene Institute in ihren Policen verschiedene Kundenarten beschreiben und erklären, welche Gebühren anfallen, um Mehrfachbelastungen zu vermeiden.

Die endgültigen Richtlinien gelten ab dem 01. Januar 2022 für NCAs, Handelsplätze, Anbieter von konsolidierten Tapes, Veröffentlichungssysteme und Systematische Internalisierer.

Aktuelle öffentliche Konsultationen:
  • Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Öffentliche Konsultation zu Offenlegungsanforderungen für Erstprüfungen und vorläufige Ratings. Die Frist endet Mittwoch, 4. August 2021.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards und technischer Durchführungsstandards, die den Inhalt und das Format der standardisierten Vorlagen für die einfache, transparente und standardisierte (STS) Meldung von bilanzwirksamen (synthetischen) Verbriefungen festlegen. Die Frist endet Freitag, 20. August 2021.
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zu den Leitlinien für die Datenübertragung zwischen Transaktionsregistern (TRs) gemäß der Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur EMIR sowie zu den Leitlinien für die Datenübertragung zwischen TRs gemäß der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTR). Die Frist endet Freitag, 27. August 2021.
  • European Banking Authority (EBA): Öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards zur Berechnung des Schwellenwerts für Wertpapierfirmen. Die Frist endet Samstag, 17. Juli 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zu Entwürfen von Leitlinien, die darlegen, wie Aufsichtsbehörden, AML/CFT-Aufsichtsbehörden und Financial Intelligence Units in Bezug auf AML/CFT zusammenarbeiten und Informationen austauschen sollten. Die Frist endet Freitag, 27. August 2021.
  • EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf technischer Durchführungsstandards für Offenlegungen im Rahmen der Säule 3 bezüglich des Zinsänderungsrisikos für nicht im Handelsbuch gehaltene Positionen (IRRBB).
  • EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf technischer Regulierungsstandards zur individuellen Portfolioverwaltung von Krediten, die von Crowdfunding-Dienstleistern gemäß der European Crowdfunding Service Providers Regulation (ECSPR) angeboten werden. Die Frist endet Samstag, 4. September 2021.
  • Financial Stability Board (FSB): Öffentliche Konsultation zu Zielen bezüglich der vier Herausforderungen des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs Kosten, Geschwindigkeit, Transparenz und Zugang. Die Frist endet Freitag, 16. Juli 2021.
  • Financial Stability Board’s (FSB’s) Task Force on climate-related financial disclosures: Öffentliche Konsultation zu den Leitlinien für klimabezogene Kennzahlen, Ziele und Transformationspläne. Die Frist endet Mittwoch, 7. Juli 2021.
  • Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Committee on Banking Supervision (BCBS): Öffentliche Konsultation zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptoasset-Positionen durch Kreditinstitute.Die Frist endet Freitag, 10. September 2021.
 

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.